Zweifelhafte Geschenke

  • Da mir neulich erst wieder eine solche Situation untergekommen ist (in der ich die Rolle von C im Beispiel hatte), wollte ich euch fragen, wie man so etwas als Judge handhabt oder welche Konsequenzen auf beteiligte Spieler zukommen könnten.


    Folgende Situation:
    A spielt gegen B. Daneben sitzt C, der sein Match bereits absolviert hat und sieht zu. Bis hierhin gibt es keine Auffälligkeiten, z.B. Coaching seitens C o.ä.
    Dann wird das Spiel zugunsten von A entschieden. Aus Frust will B ihm "eins reinwürgen", nimmt sich dessen Deck und bietet es C als Geschenk an. Natürlich wäre es moralisch verwerflich von C das Angebot anzunehmen, aber hätte er außer des eventuell aufkommenden schlechten Gewissens eine Turnier- oder gar rechtlich relevante Strafe zu erwarten? Könnte man das Ganze als Hehlerei auslegen? Was gilt analog dazu für B?


    Ich habe in solchen Situationen natülich immer dafür gesorgt, dass der Gewinner des Spiels nachher sein Deck wiederbekam, aber es gibt sicherlich Leute, die sich über solche Geschenke sicher freuen...



    Ich warte auf eure Antwort.

  • Und Spieler A schaut in Ruhe zu wie der Gegner das Deck wegnimmt und es jemand anderem schenkt? Sorry aber das glaube ich wohl kaum. Wenn er nichts dagegen unternimmt ist er selber schuld oO


    Natürlich kann Spieler B nichts verschenken was ihm nicht gehört, folglich wärs wohl zu allererst Diebstahl.


    greetz
    Xe0

  • Es stimmt natürlich, dass A auch selbst dagegen vorgehen sollte, nur kann das alles ja auch passieren während er seine Getränkflasche aus dem Rucksack nimmt oder sich nur wenige Sekunden umdreht, um anderen Spielern einen Würfel oder Stift zu leihen, wie es in einigen Situationen, in die ich involviert war, der Fall war.
    Und ich darf aus eigener Erfahrung behaupten, dass das Deck schneller weg ist, als A sich wieder seinem Deck widmen könnte.
    Natürlich ist Vorsicht besser als Nachsicht, aber was passiert, WENN es dann wirklich so weit kommt, wie ich es schon mindestens 4 Mal erlebt habe?

  • Dann wäre dies ein Diebstahl, der zunächst dem TO/Judge zu melden ist.


    Diese werden die Situation dann bereinigen, den Spieler disqualifizieren und mit Sicherheit ein Hausverbot erteilen. (Wäre die richtige Konsequenz)


    Anschließend wäre auch noch eine Meldung des Spielers an UDE sehr sinnvoll.

  • Hi Gam schön dich schreiben zu sehen.


    Meiner Meinung nach ist das Gemeintschaftlicher Diebstahl, denn Spieler C tut nichts dagegen also hat er eine MItschuld. Diebstahl ist eine Straftat, es gibt dazu (Straftaten) ein Gesetz das "jedermanns Recht", das bedeutet das jeder der eine Straftat beobachtet oder mitbekommt das Recht hat den Straftäter festzuhalten bis die Polizei oder Ornungskräfte vor Ort sind (sich auch bemerkbar zu machen gehört dazu).


    Wenn jemand sieht wie ein anderer zusammengeschlagen wird (als Beispiel) und man nicht versucht ihm zu helfen (und sei es dadurch das er die Polizei ruft), gil das ja auch als unterlassene Hilfeleistung.


    Ansonsten stimme ich Gam voll und ganz zu, mit einem Zusatz das der beschenkte auch gemeldet wird.


    MfG Biber

  • Ich denke hier sind wir uns einig sagen zu können, dass das Deck ohne die Erlaubnis von Spieler A nicht den Besitzer wechseln darf, geschweige denn den Eigentümer.


    Die Ursprungsfrage:


    Eine DQ oder Hausverbot wären zu übertrieben.
    Das kann man vielleicht machen, wenn man diese Spieler schon mal wegen diesem oder ähnlichem Vergehen aufgefallen sind und diese auch ermahnt wurden.


    Außerdem find ich es schon schwierig zu sagen, dass der Spieler über seinen Sieg so sauer war und dies tatsäslich tut, nur aus Frust. Wenn dies aber tatsächlich passiert und der Spieler sich vor einem Judge rechtfertigen müsste, würde er mit Sicherheit sagen, er hätte das nur aus Spass gemacht.
    Ich denke, falls es soweit kommen sollte, müsste man erst mal in aller Ruhe mit den Spielern reden, vorallem mit Spieler B und C und ihnen erklären was Sache ist und was passiert wenn sie so ein unnötigen Scheiß nochmal machen.
    Die meisten Spieler dürften dann eingeschüchtert genug sein, sodass man sich um die Deppen in der Regel keine Sorgen mehr machen braucht.


    Die Erweiterung:


    Sollten die BEIDEN Spieler das Deck tatsächlich einstecken, so das ganz klar Diebstahl und dem TO zu melden der im Anschluss höchstwarscheinlich die Polizei rufen wird/sollte. Falls die Spieler den Laden schon verlassen haben wird es schwierig noch nachweisen zu können wer das war. Hier sind Zeugenaussagen etc. wichtig ggf. kann man auf die UDE Nummer zurückgreifen, sofern auch die Daten korrekt sind.




    Falls jemanden so etwas passiert und man von solchen Spielern vielleicht öfters angepöbelt wird, sollte man auf jeden Fall einen Judge einschalten oder TO oder Ladenbesitzer, was halt in der Nähe ist, um sich vor den Leuten zu schützen. Und wie gesagt sollte man mal als Judge in so einer Situation sein, am besten erst mal alles in Ruhe klären, da die Meisten nach einer Ermahnung eh Muffe haben. ;)


    Es sind in beiden Fällen übrigens beide Spieler (B und C) zu befragen und evtl. zu ermahnen (bestrafen).

  • Polizei rufen ist bei Diebstahl natürlich eigentlich mehr als sinnvoll, aber irgendwie bin ich mir nicht sicher wie die Beamten reagieren, wenn man ihnen erklärt, dass es sich um den Raub von "Spielkarten" handelt.... Ich meine klar, wir alle hier wissen wie viel die Karten teilweise wert sind, aber irgendwie kann ich mir nicht so recht vorstellen ob die Beamten dies überhaupt ernstnehmen würden, oder es unter irrelevant abtuen....


    Hast du da schon einmal Erfahrungen mit gemacht, Biber?
    Würde mich echt interessieren ob sowas ernst genommen werden würde, falls der Fall wirklich mal bestünde...


    MfG Gam

  • Zitat

    Original von Gam
    Polizei rufen ist bei Diebstahl natürlich eigentlich mehr als sinnvoll, aber irgendwie bin ich mir nicht sicher wie die Beamten reagieren, wenn man ihnen erklärt, dass es sich um den Raub von "Spielkarten" handelt.... Ich meine klar, wir alle hier wissen wie viel die Karten teilweise wert sind, aber irgendwie kann ich mir nicht so recht vorstellen ob die Beamten dies überhaupt ernstnehmen würden, oder es unter irrelevant abtuen....


    Hast du da schon einmal Erfahrungen mit gemacht, Biber?
    Würde mich echt interessieren ob sowas ernst genommen werden würde, falls der Fall wirklich mal bestünde...


    MfG Gam


    Die Beamten müssen das ernst nehmen, wenn du ihnen als Judge, TO oder Ladenbesitzer erklärst das ein Diebstahl vorgefunden hat, werden sie dies auch mit einer Anzeige zur Kenntniss nehmen.
    Mal davon ab, sollte man als klar denkender TO Judge...sowie so der Polizei klar machen das da nicht ein wertloser Kugelschreiber geklaut wurde...


    Der Geschädigte kann natürlich dann eine Anzeige aufnehmen lassen, sofern die Täter nicht mehr vor Ort sind, denn du musst ja deine Karten zurück bekommen. Wenn die Täter noch vor Ort sind, wird es eigentlich nicht mehr schwierig sein, die Karten wiederzubekommen, den Rest macht dann eh die Polizei.

  • Zitat

    Original von Obitus_Gaeru
    Eine DQ oder Hausverbot wären zu übertrieben.
    Das kann man vielleicht machen, wenn man diese Spieler schon mal wegen diesem oder ähnlichem Vergehen aufgefallen sind und diese auch ermahnt wurden.


    Da muss ich klar widersprechen. Wenn diese Aktion nicht nur ein Scherz war (was ja durchaus vorkommt), dann sind DQ und Hausverbot absolut korrekte Entscheidungen. Ein Hausverbot sollte ein Ladeninhaber im Falle eines Diebstahls sowieso immer geben. Und die DQ steht klar in den Strafrichtlinien so drin; wenn ein Judge für einen Diebstahl keine DQ gibt, dann ist er kein guter Judge.


    Aber wie gesagt, sollte man immer erst mal nachforschen, ob nicht vielleicht doch nur ein Scherz vorliegt und die Aktion gar nicht ernst gemeint war. Dann wäre natürlich gar keine Strafe zu vergeben.

  • Ich muss auch sagen das ein DQ meiner Meinung gerechtfertigt ist, dem Post zufolge ist es während des Turniers geschehen. Da der beklaute auch ein DQ bekommen würde wenn er sein Deck veliert, und mit seinem Deck nicht weiterspielen kann.


    Zum Thema Polizei:


    Die Polizei würde einen Gutachter rufen. Und ihr dürft dreimal raten wer der sein würde. Also in diesem Fall wäre die Anzeige sicher.


    MfG Biber

  • Zitat

    Original von auenland


    Aber wie gesagt, sollte man immer erst mal nachforschen, ob nicht vielleicht doch nur ein Scherz vorliegt und die Aktion gar nicht ernst gemeint war. Dann wäre natürlich gar keine Strafe zu vergeben.


    Ja, das meine ich ja damit, also wenn die Spieler sich zum Beispiel alle drei kennen (da issen unwahrscheinlich das ein Judge gerufen wird, aber ein Judge kann es ja auch aus einer gewissen Entfernung gesehen haben) und diese Situation nun auftritt, wäre es ja halt bescheuert zu sagen: "Joa ihr zwei seid mal ein bissel DQ!"


    Aber meinste echt wenn die sich jetzt nicht so kennen, dass man da man da DQ verhängt? Find ich ehrlich gesagt, bisschen hart, aber wenn das so in den Richtlinien steht, müss das wohl so stimmen. Ist IMO aber nicht notwendig, ein klärendes Gespräch wirkt manchmal Wunder. :)

  • Ich habe es zu oft erlebt wie Karten geklaut wurden, unter anderem auch meine. Und wenn die Spieler sicher sind das sie nicht erwischt oder bestraft werden ist meine Erfahrung das sie es so weiter Handhaben, eine wesentliche Strafe wirkt da meist mehr Wunder. Ist auserdem abschreckend für andere, die so etwa auch abwägen, hier ist Vorbildfuntion gefragt denke ich.


    Glaub mir hier in Berlin ist das ein (leider) grosses Thema.


    Ausserdem fragt jeder normale Judge sowieso nach was los ist, also da klären sich im allgemeinen Späße schnell auf wenn man ihnen die Konsequenzen klarmacht.


    MfG Biber

  • Danke für die zahlreichen Posts, jedoch sind mir über Nacht noch 2 Möglichkeiten zur Ausweitung der Situation eingefallen:


    Sowohl in dem nun folgenden Beispiel als auch in den gestern geschilderten Abläufen kennt C weder A noch B, weswegen sie keine gemeinsame Sache machen WÜRDEN.


    1. Hat C Strafen zu befürchten, wenn er die Situation von vornherein als Scherz abtut (,weil es evtl. sogar so rüberkommt) und sich aus Desinteresse einfach abwendet?
    Zusätzlich: Wie verhält es sich, wenn die Situation ohne Judge geklärt wird, sich später aber im Rahmen eines Funduells zwischen A und B wiederholt und der nun zusehende D das Angebot annimmt.
    Ist C dafür zu bestrafen, dass er zuvor keinen Judge gerufen hat, ohne zu wissen, wie sich die Situation später entwickeln würde?


    2. Was passiert, wenn B sich unbemerkt mit dem Deck entfernt und es C abseits des Spieltisches geben will, ohne dass dieser vermuten könnte, dass es A gehört?
    Ist ein solches Geschenk (hier auch auf eine einzelne Karte übertragbar) IMMER zu melden, was heißen würde, dass man auch misstrauisch werden müsste, wenn man einfache Commons geschenkt bekommt?
    Mir wurden z.B. letztens von jemandem, gegen den ich schon öfters gespielt habe, aber nicht allzu persönlich kenne, 3 Wombats geschenkt, als ich angemerkt hatte, dass ich bedauerlicherweise mein Sidedeck zuhause vergessen hatte (,was wirklich stimmt, nicht dass jemand denkt, ich müsse mich so an anderen bereichern).
    Ihm ist ein Diebstahl meiner Meinung nach nich zuzutrauen, aber müsste ich dieses - in diesem Falle echte - Geschenk vorsichtshalber trotzdem melden oder JEDEN Spieler fragen, ob er Wombats vermisst (,wobei sich hier sicher wieder so einige Profitgeile melden könnten...)?



    Ich würde mich auch hierzu über Antworten freuen.

  • Zitat

    Original von Biber
    Da der beklaute auch ein DQ bekommen würde wenn er sein Deck veliert, und mit seinem Deck nicht weiterspielen kann.


    Wie kommst du denn darauf? Dafür gibt es doch keine DQ!? Er droppt dann einfach aus dem Turnier und fertig.


    Zitat

    Original von Obitus_Gaeru
    Aber meinste echt wenn die sich jetzt nicht so kennen, dass man da man da DQ verhängt? Find ich ehrlich gesagt, bisschen hart, aber wenn das so in den Richtlinien steht, müss das wohl so stimmen. Ist IMO aber nicht notwendig, ein klärendes Gespräch wirkt manchmal Wunder. :)


    Ich bin erschüttert, dass du einen Diebstahl offenbar für ein Kavaliersdelikt hältst. Das ist es aber nicht! Es ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat! Wunder wirken hier in den seltensten Fällen nette Gespräche (wobei die natürlich immer sein sollten), sondern Wunder wirkt hier eher eine nette Taxifahrt nach Hause im Polizeiauto. Und eine DQ ist absolut nicht hart, sondern die einzige richtige Entscheidung um zu zeigen, dass absolut null Verständnis und Toleranz gegenüber Kriminellen gezeigt wird. Und ja, wer etwas klaut, ist kriminell!


    Zitat

    Original von Fluke1310
    1. Hat C Strafen zu befürchten, wenn er die Situation von vornherein als Scherz abtut (,weil es evtl. sogar so rüberkommt) und sich aus Desinteresse einfach abwendet?


    Weshalb sollte er bestraft werden, wenn er sich abwendet, also nicht darauf eingeht?


    Zitat

    Zusätzlich: Wie verhält es sich, wenn die Situation ohne Judge geklärt wird, sich später aber im Rahmen eines Funduells zwischen A und B wiederholt und der nun zusehende D das Angebot annimmt.
    Ist C dafür zu bestrafen, dass er zuvor keinen Judge gerufen hat, ohne zu wissen, wie sich die Situation später entwickeln würde?


    Weshalb hätte C einen Judge rufen sollen, wenn er es als Scherz abgetan hat?


    Zitat

    2. Was passiert, wenn B sich unbemerkt mit dem Deck entfernt und es C abseits des Spieltisches geben will, ohne dass dieser vermuten könnte, dass es A gehört?


    Dann ist B ein Dieb und muss DQ'ed sowie der Polizei übergeben werden. Wenn C ein Deck als Geschenk annimmt, dann ist er entweder strohdoof oder ebenfalls kriminell, denn ihm müsste klar sein, dass B wohl kaum sein Deck verschenken würde. Also macht er sich vermutlich mitschuldig. Zurückgeben muss er es natürlich so oder so.


    Zitat

    Ist ein solches Geschenk (hier auch auf eine einzelne Karte übertragbar) IMMER zu melden, was heißen würde, dass man auch misstrauisch werden müsste, wenn man einfache Commons geschenkt bekommt?


    Ich verstehe nicht, was du hier ständig melden willst. C soll doch einfach direkt nachfragen, ob die Karten B gehören oder nicht. Wenn B dann behauptet, dass sie ihm gehören, ist C aus dem Schneider. Bei ein paar Commons gibt es auch keinen Grund, misstrauisch zu werden. (Im Gegensatz zu dem ganzen Deck, siehe oben.)


    Zitat

    Ihm ist ein Diebstahl meiner Meinung nach nich zuzutrauen, aber müsste ich dieses - in diesem Falle echte - Geschenk vorsichtshalber trotzdem melden oder JEDEN Spieler fragen, ob er Wombats vermisst (,wobei sich hier sicher wieder so einige Profitgeile melden könnten...)?


    Ist die Karte Common oder Uncommon? Wenn ja, hast du keinen Grund, misstrauisch zu sein. Ich würde halt wie schon gesagt einfach noch mal nachfragen, ob die Karten ihm gehören, bevor du sie annimmst.

  • Zitat

    Original von auenland


    Ich bin erschüttert, dass du einen Diebstahl offenbar für ein Kavaliersdelikt hältst. Das ist es aber nicht! Es ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat! Wunder wirken hier in den seltensten Fällen nette Gespräche (wobei die natürlich immer sein sollten), sondern Wunder wirkt hier eher eine nette Taxifahrt nach Hause im Polizeiauto. Und eine DQ ist absolut nicht hart, sondern die einzige richtige Entscheidung um zu zeigen, dass absolut null Verständnis und Toleranz gegenüber Kriminellen gezeigt wird. Und ja, wer etwas klaut, ist kriminell!


    Ok, ich muss dazu sagen das ich mit Turnieren keinerlei Erfahrung habe, weder als Spieler noch als Judge. Ich sag ja auch nur lediglich meine Meinung dazu und versuche das gut rüberzubringen. Du scheinst mir jemand zu sein der viel Ahnung davon hat, deswegen werde ich hier nicht Stunden- Tagelang mit dir rumdiskutieren, sondern werde deine Vorgehensweise respektieren und aktzeptieren und werde mir das zu Herzen nehmen. Denn anscheinend sollte man bei YGO nicht zu freundlich sein, da dies hier den Anschein hat öfters aufzutreten.
    Ich kann mir gut vorstellen, dass es in eurer Szene viele Leute mir 'klebrigen Händen' rumlaufen und daher die Spieler und auch die Judges, To's und Ladenbesitzer wohl vor so was vorbeugen wollen.


    Ich finde dieses Forum sehr interessant. Auf der einen Seite erfahre ich wie es so im richigen Spiel abgeht, weil online hat man solch Problemchen weniger.^^ Auf der anderen Seite kann man sich so auch gut weiterbilden, vorallem als Judge. Ich hoffe ich darf hier noch weiterposten, auch wenn ich keine Erfahrung habe...


    Auf jeden Fall Daumen hoch... :daumen:

  • Zitat

    Original von auenland
    [...]


    Ich verstehe nicht, was du hier ständig melden willst. C soll doch einfach direkt nachfragen, ob die Karten B gehören oder nicht. Wenn B dann behauptet, dass sie ihm gehören, ist C aus dem Schneider. Bei ein paar Commons gibt es auch keinen Grund, misstrauisch zu werden. (Im Gegensatz zu dem ganzen Deck, siehe oben.)
    [...]


    Sorry, falls das nicht klar geworden sein sollte. Ich melde z.B. eine herrenlose Deckbox immer dem Judge, denn dem kann meiner Meinung nach wegen seiner Autorität und Vorbildsfunktion selten jemand etwas bezüglich Diebstahls anhängen.
    Wenn ich hingegen das Deck einstecken würde, mit der Absicht, nach der Runde die Spieler zu fragen, ob jemand einen entsprechenden Verlust zu verbuchen hat, könnten böse Zungen das Gerücht in die Welt setzen, ich hätte das Deck Klauen wollen.
    Aus denselben Gründen würde ich u.U. auch solche "Geschenke" melden, damit A mich später nicht anschwärzen kann, wenn er mich mit seinen Karten sehen sollte.


    Ich hoffe, nun ist klar geworden, was ich mit "melden" meine. Oder wäre das in so einem Fall wirklich nicht vonnöten bzw. unangebracht, was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann? ;)

  • Zitat

    Original von Fluke1310
    Sorry, falls das nicht klar geworden sein sollte. Ich melde z.B. eine herrenlose Deckbox immer dem Judge, denn dem kann meiner Meinung nach wegen seiner Autorität und Vorbildsfunktion selten jemand etwas bezüglich Diebstahls anhängen.


    Ach so, ja das ist natürlich völlig richtig so! Wenn du etwas findest, was momentan keinem Besitzer zuzuordnen ist, dann solltest du so etwas immer dem Judge oder dem TO geben, niemals einstecken, das hast du richtig erkannt!