Schreibfehler auf der Deckliste

  • Hallo, eine Frage zu einer Situation welche mir auf der Open Magdeburg zum Verhänginis wurde.


    Am Abend vorher schrieb ich meine Deckliste aus dem Kopf heraus. Soweit so gut. Ich schrieb meine Kartennamen alle auf deutsch. Bei der Karte "Gravekeepers Assailant" übersetzte ich leider falsch mit "Grabwächters Angreifer" anstatt "Grabwächters Attentäter" (war in Gedanken bei D.D. Assailant -> D.D. Angreifer).


    Nun bekam ich in der dritten Runde des Turniers einen Deckcheck ab. Der Judge zeigte mir die 3 Assailants und fragte wo die auf der Deckliste seien. Beim Blick auf die Deckliste bemerkte ich den Fehler. Ich erklärte die Situation wie bereits oben geschildert und dass es offensichtlich ist dass es sich nur um einen Schreibfehler handelt - die Karte "Grabwächters Angreifer" gibt es immerhin gar nicht, was auch die anderen Judges bestätigten.


    Als Strafe erhielt ich ein Game Loss wegen illegaler Deckliste. War das korrekt? Hätte man bei dieser Situation nicht auch eine milderer Strafe vergeben können anhand der Tatsache dass es sich nur um einen Schreibfehler handelt?


    Hätte ich beispielsweise "Grabwächters Vasall" draufgeschrieben, so hätte ich das Game Loss verstanden da ich eine existierende Karte auf der Deckliste stehen hätte, die ich aber nicht im Deck habe. In dem Fall hätte ich sogar eine höhere Strafe verstanden. Aber wegen so einer Lapalie mit 0:1 in die Runde zu starten war schon hart.

  • Zitat

    Original von Pommesfee
    Als Strafe erhielt ich ein Game Loss wegen illegaler Deckliste. War das korrekt? Hätte man bei dieser Situation nicht auch eine milderer Strafe vergeben können anhand der Tatsache dass es sich nur um einen Schreibfehler handelt?


    So selten wie ich Judgeentscheidungen anfechten mag: Das ist wirklich übertrieben.
    Die Entscheidung war komplett daneben, aufgrund einer nicht vorhandenen Karte und einem unabsichtlichem Schreibfehler.
    Ein dezenter Hinweis das nächste Mal auf die Schreibweise zu achten und höchstens eine Verwarnung zu geben reicht dort meiner Meinung nach vollkommen aus.


    Ich denke mehr muss man dazu nicht sagen. ?(


    ( Edit )
    Doch eins noch: ^^
    Ist dem Judge nicht aufgefallen, dass du drei Attentäter im Deck hattest UND zufällig noch drei ihm unbekannten Karten auf der Liste stehen?
    Da kann man doch wirklich 1 und 1 zusammenzählen.


    M-F-G
    Kaiba

  • Zitat

    Original von Kaiba
    Ist dem Judge nicht aufgefallen, dass du drei Attentäter im Deck hattest UND zufällig noch drei ihm unbekannten Karten auf der Liste stehen?
    Da kann man doch wirklich 1 und 1 zusammenzählen.


    M-F-G
    Kaiba


    Meine Meinung. Naja, es war mir zumindest eine Lehre, insbesondere für die anstehende Deutsche Meisterschaft.


    Wie wäre denn die Strafe ausgefallen, wenn ich wirklich 3 Grabwächters Vasall auf der Deckliste stehen hätte, anstelle derer aber 3 Attentäter spiele?

  • Zitat

    Original von Pommesfee
    Wie wäre denn die Strafe ausgefallen, wenn ich wirklich 3 Grabwächters Vasall auf der Deckliste stehen hätte, anstelle derer aber 3 Attentäter spiele?


    Du könntest diesen Schreibfehler in diesem Fall ~ möglicherweise ~ dazu genutzt haben dir einen Vorteil zu verschaffen.
    Du hättest somit einen Intervall von zwei verschiedenen Karten, den du beliebig nutzen könntest.


    Demzufolge wäre hier eine Spielniederlage schon berechtigt.


    M-F-G
    Kaiba

  • Zitat

    Original von Kaiba
    Du könntest diesen Schreibfehler in diesem Fall ~ möglicherweise ~ dazu genutzt haben dir einen Vorteil zu verschaffen.
    Du hättest somit einen Intervall von zwei verschiedenen Karten, den du beliebig nutzen könntest.


    Demzufolge wäre hier eine Spielniederlage schon berechtigt.


    M-F-G
    Kaiba


    Einverstanden.

  • Da muss ich Kaiba deutlich widersprechen.


    Es ist unabhängig davon, ob man nun als Spieler ausversehen eine Karte verwechselt hat oder nicht er würde für eine illegale Deckliste im Turnier ein Game Loss erhalten.


    Als Spieler hat man die Pflicht auf eine Übereinstimmung der Deckliste mit dem Deck zu haben. Ist dies nicht der Fall ist das ein Verstoß gegen die UDE Richtlinien.


    Übrigens hat sich der Judge an die UDE Richtlinien gehalten. ;)




    yomifrog

  • Sollten die Decklists nicht vor Turnierbeginn auf Fehler überprüft werden (von den Judges)?
    Denen hätte dann doch auffallen müssen, dass eine nonexistente Karte auf der Liste steht...

  • Yomifrog, es ist komplett sinnlos darüber zu diskutieren.
    Wenn du als Schiedsrichter nicht in der Lage bist diese durchaus schlüssige Situation nachzuvollziehen, dann bist du ein schlechter Schiedsrichter.


    ( Edit )

    Zitat

    Original von warsheep
    Sollten die Decklists nicht vor Turnierbeginn auf Fehler überprüft werden (von den Judges)?


    Nein, das stimmt nicht. Die Überprüfung der Deckliste vor dem Turnier ist eine freiwillge Tat und keine feste Bestätigung bei der Abgabe dafür sein,
    dass dein Deck ohne Fehler ist.


    M-F-G
    Kaiba

  • Nein Kaiba, wenn man als Schiedsrichter nicht zwischen 'komplexen' Situationen unterscheiden kann und sich auch nicht an die UDE Richtlinien hält, dann ist man ein schlechter Schiedsrichter. (Mal von der Unkenntnis der Richtlinien abgesehen).


    Die dagestellte Situation ist so komplex wie eine Brotdose.


    Ich denke wenn man als Judge den Spieler noch fragen würde wie er sich erklärt, dass die Deckliste fehlerhaft ist, dann würde man quasi gucken, ob er eine gute Ausrede parat hat. So kann man leicht willkürlich handeln. o.O


    Demnach richtige Entscheidung des Judges.


    Übrigens yomifrog schreibt man immer noch klein, dass hat sich durch die Rechtschreibreform nicht geändert. ^^




    yomifrog

  • Zitat

    Original von Jonny Mäc Bong
    ne wirklich sowas find ich schon krass das solche typn überhaupt judge werden dürfn -.-


    und solche typen wie du hier schreiben dürfen ...
    ermahnung an dich!


    Topic
    ich bin der Meinung das der Judge vollkommen richtig entschieden hat.
    Wenn man in solchen Situationen nur ein Warning vergibt öffnet man Cheatern die Tür.
    Im Fall von Pommesfee hätte er einfach während des Turniers zwischen D.D. Angreifer und GK Assi umswitchen können, und im Falle eines DCs einfach die passende Ausrede genutzt.
    Daher ist das Game Lost in diesem Fall durchaus angebracht.


  • meiner Meinung nach ist da bissal fingerspitzen-gefühl gefragt:


    WENN da gestanden hat: 'Grabwächters Angreifer' dann kann es sich schlecht um einen 'D. D. Angreifer' handeln - in dem Fall, wäre das Game Loss sicher angebracht gewesen, da es sich um eine total andere karte handelt. Da es die Karte Grabwächters Angreifer jedoch gar nicht gibt, kann man sehr wohl darauf schließen dass es sich um den Grabwächter Attentäter handelt.


    wenn man jedoch ohne Nachdenken, nur nach den Richtlinien handelt - dann hat der Judge richtig entschieden. :rolleyes:

  • Gehen wir die Situation mal durch:


    Grabwächters Angreifer
    Den Namen kann man durchaus mit Grabwächters Attentäter verwechseln.


    D.D. Angreifer
    Sollte man hier Grabwächters Angreifer fälschlicherweise schreiben?


    Man eröffnet den Spieler die Türe, wenn sie Karten verwechseln, aber nicht wenn sie nicht erschienene Karten unbeabsichtigt aufschreiben.


    Ich lehne mich hier einfach mal aus dem Fenster und widerspreche Bazil. :P


    M-F-G
    Kaiba

  • Zitat

    Original von magier des chaos
    meiner Meinung nach ist da bissal fingerspitzen-gefühl gefragt:


    Ahja :ähm:


    Zitat

    WENN da gestanden hat: 'Grabwächters Angreifer' dann kann es sich schlecht um einen 'D. D. Angreifer' handeln - in dem Fall, wäre das Game Loss sicher angebracht gewesen, da es sich um eine total andere karte handelt. Da es die Karte Grabwächters Angreifer jedoch gar nicht gibt, kann man sehr wohl darauf schließen dass es sich um den Grabwächter Attentäter handelt.


    Hätte er aber einen D.D. Angreifer im Deck gehabt, dann hätte er als Ausrede einfach gesagt, er wäre müde gewesen und ausversehen, wegen eines Konzentrationsfehlers die Karte verwechselt. Beide Beispiele laufen auf das selbe hinaus.
    Man bekommt eben einen gewissen Spielraum mit den Karten. So auch Night Assi etc. So ein Vorteil, EGAL ob er gewollt ist oder ausversehen passiert wird auch bestraft.


    Zitat

    wenn man jedoch ohne Nachdenken, nur nach den Richtlinien handelt - dann hat der Judge richtig entschieden. :rolleyes:


    Solche Aussagen sind grundsätzlich nicht falsch, dafür aber provokativ.
    Ich sag dir eines, wenn die Judges nicht die Richtlinien hätten, dann würde es garantiert noch mehr Fehlentscheidungen geben, als mit ihnen.


    In so einer Situation gibt es eben keinen Spielraum. Nur eine konsequente Durchgehensweise.




    yomifrog


  • Mit welchem Grund lehnst du dich aus dem Fenster?
    Ich teile Bazils und yomifrogs Ansicht, man kann genauso für D.D. Angreifer den Grund anführen, dass man am Tag davor noch wie wild mit Grabwächtern rumhantiert hat und beim Schreiben wohl etwas übermüdet war usw.


    Btw. hätte Pommesfee seine Deckliste auch einfach mal nicht aus dem Kopf schreiben sollen und sein Deck nochmal überprüfen bzw. zu Rate ziehen sollen. Oder Kontrolllesen nach dem Schreiben.
    Es dann auf eine Fehlentscheidung des Judges zu schieben, der nach den UDE-Richtlinien gehandelt hat, finde ich etwas frech :p

  • Zitat

    Original von xXx~Th€ L€G€ND~xXx
    Ich würde sagen es gibt ein Warning (MAXIMAL) weil man es vertauschen kann durch die anderen übersetzungen:


    DD Angreifer = ASSAILANT
    GK ASSAILANT = Attentäter


    von daher ganz klar zu erkennen das es keine absicht war.


    wenn man von absicht ausgeht darf der spieler eh nach hause gehen.

  • Zitat

    Original von xXx~Th€ L€G€ND~xXx
    Ich würde sagen es gibt ein Warning (MAXIMAL) weil man es vertauschen kann durch die anderen übersetzungen:


    Naja, man wird eigendlich entweder ein Game Loss oder keine Spielstrafe vergeben, je nach dem für welche der beiden Lösungen man sich entscheidet...


    Ein Warning ist in den UDE-Guidelines für so einen Fehler nicht vorgesehen... Wenn man also ein Warning vergibt, lässt man seine Willkür walten, was nicht so professionell ist...

  • Zitat

    Original von Bazil


    wenn man von absicht ausgeht darf der spieler eh nach hause gehen.


    Was ich damit sagen wollte war, dass es ein Versehen war und dieser Fehler menschlich ist.Viele kennen die anderssprachigen Karten nicht mit ihrem Kartennamen richtig und von daher kann der Spieler logisch gedacht haben und somit von der DDA zum GKA an die Übersetzung von Assailant gedacht haben. Assailant = Angreifer ; Assailant = Attentäter

  • Zitat

    Original von xXx~Th€ L€G€ND~xXx


    Was ich damit sagen wollte war, dass es ein Versehen war und dieser Fehler menschlich ist.Viele kennen die anderssprachigen Karten nicht mit ihrem Kartennamen richtig und von daher kann der Spieler logisch gedacht haben und somit von der DDA zum GKA an die Übersetzung von Assailant gedacht haben. Assailant = Angreifer ; Assailant = Attentäter


    Laut deiner Logik kann ich also demnächst italienische Namen nehmen, sie frei nach Schnauze übersetzen und dann beim Check behaupten ich konnte sie nicht so richtig übersetzen und hab deshalb Mist hingeschrieben?


    Will das jetzt keinem unterstellen, doch gerade um dem vorzubeugen sollten Decklisten ordentlich sein. Zumal ich die Schwierigkeit nicht sehe sein DECK einfach mal bei einer Decklistenerstellung zur Hand zu nehmen und Kartennamen dort abzuschreiben wenn man sie nicht auswendig kennt...