name zum Teil entfernt, noch turnierlegal?

  • Zitat

    Original von Freak90
    Was ist denn wenn zwei Karten nur zur hälfte drauf sind?
    zählt dann die obere oder die untere Karte


    Kannst du das bitte genauer erklären, ich bin nach dem YCS Wochenende noch nicht in der Lage groß zu interpretieren, da ich noch nicht so viel Schlaf nachholen konnte. ^^




    yomifrog

  • Zitat

    ich bin nach dem YCS Wochenende noch nicht in der Lage groß zu interpretieren


    verständlich





    also nochmal:
    ich habe eine Fehldruckkarte auf der die eigentliche Karte nach oben geschoben ist. Und unter der eigentlichen Karte, ist eine andere Karte ebendfalls zur Hälfte gedruckt.


    Auf der Karte siehst du dann den Oberenteil der einen Karte (Name und Sterne und Teil vom Bild).
    Und auf dem Unterenteil von der Karte sieht man auch einen Teil/Bild von einer anderen Karte plus denn Effekt und die werte.

  • Zitat

    Original von Freak90
    ich habe eine Fehldruckkarte auf der die eigentliche Karte nach oben geschoben ist. Und unter der eigentlichen Karte, ist eine andere Karte ebendfalls zur Hälfte gedruckt.


    Auf der Karte siehst du dann den Oberenteil der einen Karte (Name und Sterne und Teil vom Bild).
    Und auf dem Unterenteil von der Karte sieht man auch einen Teil/Bild von einer anderen Karte plus denn Effekt und die werte.


    ist legal - zumindest wenn sie sich dadurch nicht von hinten erfühlen lässt

  • Zitat

    Original von Chironomus


    ist legal - zumindest wenn sie sich dadurch nicht von hinten erfühlen lässt


    Hmm, also so wie ich das verstehe ist die Karte mit 2 unterschiedlichen Karten genau zur Hälfte bedruckt. Das ist die Karte in meinen Augen nicht Turnierlegal, da man ja nicht weiß "welche" der Karten nun die Richtige ist.


    Wenn sagen wir mal Bild und Effekttext noch halbwegs zu erkennen sind und es sich nicht um einen 50:50 Kartendruck handelt, sondern um einen 70:30 Druck, würde ich die Karte zulassen. Es wäre aber gut hier einen Zettel als Referenz zu benutzen (legale Notizen).




    yomifrog

  • Warum ist es für manche eigentlich so schwierig, sich einwandfreie Karten zu besorgen? Wenn man sich unsicher ist, ob die Karte so nch geht oder nicht mehr, dann leiht man sich eine einwandfreie Karte von nem Freund oder ertauscht sie sich. Ein Deck, bei dem die Hälfte der Karten zwecks Abnutzung oder Druckfehlern an der Grenze zur Legalität liegen, wird den Deckcheck nicht überleben, selbst wenn jede dieser Karten für sich genommen kein Problem darstellen würde.


    - Man muss die Karte ohne Schwierigkeiten auf den ersten Blick erkennen. Das ist das erste Kriterium.
    - Man muss den korrekten Effekttext einwandfrei und sinngemäß komplett erkennen können; wenn mal ein Buchstabe oder ein unwichtiges Wort unlesbar ist, macht das nichts, aber sobald wichtige Worte wie "verdeckt", "offen", "nur", "bis zu" usw. fehlen, dann ist sie nicht mehr turnierlegal. Zweites Kriterium
    - Man darf die Karte, außer anhand des Aufdrucks, nicht von den anderen Karten unterscheiden können. Doppelte Folien, halbe Folien, fehlende Ecken, bedruckte Rückseite usw. Das ist das wichtigste Kriterium.


    Wenn man sich nicht sicher ist ob seine Karte diese drei Kriterien erfüllt, besorgt man sich eine andere, bei der man sich sicher ist, dass sie sie erfüllt.

  • Wenn sagen wir mal Bild und Effekttext noch halbwegs zu erkennen sind und es sich nicht um einen 50:50 Kartendruck handelt, sondern um einen 70:30 Druck, würde ich die Karte zulassen. Es wäre aber gut hier einen Zettel als Referenz zu benutzen (legale Notizen).




    yomifrog


    Auch wenn der Beitrag jetzt schon ein paar Tage alt ist. Ich würde auch eine Karte, die im Verhältnis 70/30 mit zwei unterschiedlichen Karten bedruckt ist nicht zulassen. Mal angenommen der untere Teil der Karte (Effekttext sowie ein großer Teil vom Bild) wäre mit Solemn Judgment bedruckt, der obere Teil (kleiner Teil vom Bild und Name der Karte) wäre aber eine Mirror Force, so bieten sich doch recht offensichtliche Betrugsmöglichkeiten. Eine solche Karte zuzulassen halte ich für recht gewagt.


    Daher würde ich eher der Meinung von Gambaro zustimmen.


  • - Man muss den korrekten Effekttext einwandfrei und sinngemäß komplett erkennen können; wenn mal ein Buchstabe oder ein unwichtiges Wort unlesbar ist, macht das nichts, aber sobald wichtige Worte wie "verdeckt", "offen", "nur", "bis zu" usw. fehlen, dann ist sie nicht mehr turnierlegal. Zweites Kriterium


    Wenn es nur danach ginge wären alle Karten illegal die ein Errata bekommen haben, wie beispielsweise der Black Rose Dragon.



    Auch wenn der Beitrag jetzt schon ein paar Tage alt ist. Ich würde auch eine Karte, die im Verhältnis 70/30 mit zwei unterschiedlichen Karten bedruckt ist nicht zulassen. Mal angenommen der untere Teil der Karte (Effekttext sowie ein großer Teil vom Bild) wäre mit Solemn Judgment bedruckt, der obere Teil (kleiner Teil vom Bild und Name der Karte) wäre aber eine Mirror Force, so bieten sich doch recht offensichtliche Betrugsmöglichkeiten. Eine solche Karte zuzulassen halte ich für recht gewagt.


    Ich sehe hier keine Betrugsmöglichkeiten, jeder Spieler wird sich in dem Fall denken können, dass nur die Karte Turnierlegal sein kann, welche hauptsächlich zu sehen ist und das ist halt hier niemals Mirror Force.




    yomifrog

  • Zitat

    Original von yomifrog
    Ich sehe hier keine Betrugsmöglichkeiten, jeder Spieler wird sich in dem Fall denken können, dass nur die Karte Turnierlegal sein kann, welche hauptsächlich zu sehen ist und das ist halt hier niemals Mirror Force.


    Ok, folgendes Beispiel (aktuelle Banned List mal außen vorgelassen, ansonsten müsste ich das Beispiel auf andere Karten umschreiben). Der Spieler hat besagte geteilte Karte im Deck, sowie ein richtiges Solemn Judgment. Dafür aber keine Spiegelkraft. Nach deiner Logik würde er nun also mit 2 Solemn Judgment und keiner Spiegelkraft spielen. Nun kommt es zu der Situation wo er diese Karte verdeckt liegen hat und er von 3 Monstern angegriffen wird, was seine Niederlage bedeuten würde. Nun könnte er ja versuchen, die Karte aufzudecken und als Spiegelkraft zu verwenden (denn der Name "Spiegelkraft" steht ja drauf und er hat ja auch sonst keine Spiegelkraft im Deck, wodurch sein Argument ja Sinn machen würde). In einer anderen Situation, in dem sein Feld overextended ist und der Gegner durch ein Black Hole wieder ins Spiel zurückkommen würde, nutzt er es eben als zweites Solemn Judgment, da ja Effekttext und Bild größtenteils übereinstimmen und kann auch mit dieser Argumentation bei einem gutgläubigen Spieler durchkommen.


    Ich weiß nicht, wo das Gefahrenpotential nicht sichtbar ist. Ich meine, ich habe mal ein Game Loss bekommen weil ich einen Namen auf die Deckliste geschrieben habe, der so gar nicht exisitierte, obwohl in der Situation auch nur eine einzige Karte hätte in Frage kommen können. Aber es wurde eben damit begründet, es bestünde die Gefahr, Karten situativ auszutauschen. Und da soll das, was hier geschildert ist, legal sein?


  • Ok, folgendes Beispiel (aktuelle Banned List mal außen vorgelassen, ansonsten müsste ich das Beispiel auf andere Karten umschreiben). Der Spieler hat besagte geteilte Karte im Deck, sowie ein richtiges Solemn Judgment. Dafür aber keine Spiegelkraft. Nach deiner Logik würde er nun also mit 2 Solemn Judgment und keiner Spiegelkraft spielen. Nun kommt es zu der Situation wo er diese Karte verdeckt liegen hat und er von 3 Monstern angegriffen wird, was seine Niederlage bedeuten würde. Nun könnte er ja versuchen, die Karte aufzudecken und als Spiegelkraft zu verwenden (denn der Name "Spiegelkraft" steht ja drauf und er hat ja auch sonst keine Spiegelkraft im Deck, wodurch sein Argument ja Sinn machen würde).


    Zu dieser Situation würde es niemals kommen, da Spieler nicht so dumm sind wie du zu denken scheinst, jeder würde hier vor dem Turnier den Head Judge fragen, ob und als was diese Karte Turnierlegal wäre von daher würde es zu dieser Situation gar nicht erst kommen.


    Zitat

    In einer anderen Situation, in dem sein Feld overextended ist und der Gegner durch ein Black Hole wieder ins Spiel zurückkommen würde, nutzt er es eben als zweites Solemn Judgment, da ja Effekttext und Bild größtenteils übereinstimmen und kann auch mit dieser Argumentation bei einem gutgläubigen Spieler durchkommen.


    Sollte ein Spieler so armseelig sein damit zu betrügen wird er disqualifiziert. Was eh nie passieren wird, aber ok.


    Zitat

    Ich weiß nicht, wo das Gefahrenpotential nicht sichtbar ist. Ich meine, ich habe mal ein Game Loss bekommen weil ich einen Namen auf die Deckliste geschrieben habe, der so gar nicht exisitierte, obwohl in der Situation auch nur eine einzige Karte hätte in Frage kommen können. Aber es wurde eben damit begründet, es bestünde die Gefahr, Karten situativ auszutauschen. Und da soll das, was hier geschildert ist, legal sein?


    Ehrlich gesagt habe ich nicht so die große Lust noch weiter zu diskutieren, daher mache ich dir einen Vorschlag und erkläre noch mal meinen Standpunkt.


    1. Bevor ein Turnier beginnt geht ein Spieler natürlich zum Head Judge und fragt, ob er die Karte spielen darf, wenn der Head Judge "nein" sagt, muss er die Karte austauschen. Sagt er hingegen "ja" darf er sie spielen und der Head Judge wird ihm darüber aufklären, welche Karte er zu benutzen hat und welche er auf der Deckliste zu stehen hat. Ggf. wird ihm der HJ hier noch sagen, wenn er betrügt fliegt er.


    2. Sollte ein Spieler vor dem Turnier nicht zum Head Judge gehen und somit seine Karte verbergen und das auffliegen sollte, kann je nach Situation zu einer Disqualifikation gegriffen werden. Bei einem unabsichtlichen Vergehen (unwahrscheinlich) natürlich nicht.


    Diese komplette Situation ist schon sehr unwahrscheinlich und sollte es mal vorkommen, wird die 1. Möglichkeit wohl am wahrscheinlichsten in Kraft treten.


    Natürlich wäre es insgesamt besser hier als Spieler einfach eine ordentliche Karte zu besorgen und solche Fehldrucke lieber zum Angeben im Ordner zu lassen.




    yomifrog