Unliebsame Mitarbeiter loswerden

  • Also, Folgendes:
    Ein Mitarbeiter soll gekündigt werden, allerdings liegt kein akuter Grund vor. Man will die Dame schnellstmöglichst loswerden, weil sie sich weder mit Mitarbeitern, noch mit Kunden versteht und mit beiden auf dauerndem Kriegsfuß lebt, was selbstverständlich nicht gut für das Geschäft ist. Wie stellt man das an?
    Und ich stelle die Frage hier, weil ich weiß, dass hier einige Leute genau sowas studiert haben. Nur halt nicht wer, außer Tim.


    Und bitte keine Vorschläge a lá Drogen unterschieben ;)

    Beiträge ohne Satzzeichen lese ich nicht!!!


    Zitat von -Sinthoras-


    Bitte erwähne NIE WIEDER "nackt nur mit einem Leopardentanga (usw)", wenn es in irgendeiner Art und Weise um Raiza geht. Danke.


    Meine Uhr sagt mir, du trägst keinen Slip.
    Doch? Dann muss sie um eine Stunde vorgehen..

  • In §622 BGB findest du schonmal einige Eckdaten zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
    Hinzu kommen dann eben innerbetriebliche Regelungen wie Genehmigungen durch den Betriebsrat (falls vorhanden) oder eben haustarifvertragliche Regelungen oder Festlegungen in Individualverträgen mit dem einzelnen Arbeitnehmer.


    In §626 BGB ist die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund definiert.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html
    Du sagst zwar, es läge kein akuter Grund für eine Kündigung vor, wenn das Verhalten der Mitarbeiterin jedoch nachweislich (das nachzuweisen wird sich jedoch als recht schwierig herausstellen, denke ich - außer es gibt konkret Beschwerden aus der Kundschaft speziell über diese eine Mitarbeiterin) negativ auf den Erfolg des Unternehmens auswirkt, könnte man davon sprechen, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist, im Sinne des §626 BGB. Wobei ich annehme, dass eine schriftliche Abmahnung oder dergleichen zunächst einmal der korrektere Weg wäre.


    (Ich muss anmerken, dass ich den ganzen Kram weder studiert, noch eine juristische Ausbildung hinter mir habe. Ich habe beruflich lediglich im weitesten Sinne mit den Paragraphenreitern (Anwälten) zu tun, so dass man meine Ausführungen keinesfalls als verbindlich betrachten sollte.)

  • Desto länger eine Person schon in einem Betrieb ist, umso schwieriger ist es meist sie zu kündigen.


    Vielleicht sollte man auch erstmal ein Gespräch mit Geschäftsleitung & Betriebsrat in Erwägung ziehen, ohne das man gleich zur Kündigung kommt.
    Die meisten Menschen sind nach einem solchem Gespräch durchaus in der Lage sich zu ändern, weil sie ihren Job behalten wollen. Vor allem wäre es rein menschlich gesehen vielleicht eine gute Lösung. Immerhin nimmt man einer Person ihren Verdienst zum Lebensunterhalt...

  • Wie wärs mit der Person direkt sprechen und sie bitten das sie ihre Einstellung ändert?
    Und sie fragen wieso sie diese Einstellung hat und was sie brauchen würde um diese Einstellung zu ändern?
    Ihr den Rat geben wenn sie so eine negative Einstellung zu ihren Job hat ob sie denkt das es das richtige für sie is

  • In §626 BGB ist die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund definiert.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html
    Du sagst zwar, es läge kein akuter Grund für eine Kündigung vor, wenn das Verhalten der Mitarbeiterin jedoch nachweislich (das nachzuweisen wird sich jedoch als recht schwierig herausstellen, denke ich - außer es gibt konkret Beschwerden aus der Kundschaft speziell über diese eine Mitarbeiterin) negativ auf den Erfolg des Unternehmens auswirkt, könnte man davon sprechen, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist, im Sinne des §626 BGB. Wobei ich annehme, dass eine schriftliche Abmahnung oder dergleichen zunächst einmal der korrektere Weg wäre.


    Du könntest jedoch damit Erfolg haben, wenn du eine Zufiriedenheistumfrage startest, in der du einige Punkte vorgibst wie z.B. Mitarbeiter und dies un Freundlichkeit, Service,... untergliederst.
    Der einzige Nachteil der dadurch entsteht ist, dass du immer anonym bleiben musst. Danach kannst du dich aber intensiv mit deinen Mitarbeitern auseinandersetzen und ihnen mitteilen, dass sie ihre Arbeisteinstellung ändern sollen, andernfalls kannst du dann auf diesen Paragraphen zurückgreifen (Nachweis hast du ja mit dieser Umfrage).

  • Mobbing. Sei 24 Stunden am Tag ihr gegenüber wie Stromberg und Sie verlässt freiwillig den Laden.


    Unnötiger Post, daher erhältst du von mir eine


    Ermahnung aufgrund von Spam!


    Unterlasst bitte auch im Off Topic sinnlose Posts, denn diese werden nirgendwo gerne gesehen.

  • Der Betrieb ist klein, daher kein Betriebsrat und der Vorschlag von Raritätensammler nicht umsetzbar..
    Die Person hat gerade die Probezeit überstanden, dennoch ist es schwierig. Abmahnungen sind schon da, nur eben nix kündigungsgrundhaftiges..


    Und bitte, wir leben hier nicht in der DDR, sondern in Deutschland. Hier verreckt niemand, weil er gerade seinen Job verliert.


    ReturnWinner warum erhält der Wiseman keine Ermahnung? Der Post von pentagonblabla ist weitaus sinnvoller gewesen.

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    Zitat von -Sinthoras-


    Bitte erwähne NIE WIEDER "nackt nur mit einem Leopardentanga (usw)", wenn es in irgendeiner Art und Weise um Raiza geht. Danke.


    Meine Uhr sagt mir, du trägst keinen Slip.
    Doch? Dann muss sie um eine Stunde vorgehen..

  • Mein beitrag is immernoch der menschlichste ;-)
    beschäftigt euch mit den menschen viell könnt ihr die einstellung ändern.. sonst fragt ihr sie wieso sie dort arbeitet wenn sie mit den job nicht zufrieden ist und das sie sich überleben sollt ob es der richtige job is für sie

  • Da schau ich mal wieder bei ETCG vorbei und entdecke gleich meinen Namen wieder :D



    Ich hatte zwar unter anderem auch Arbeits- und Kündigungsrecht belegt, aber kann da auch nur sagen: wenn kein Kündigungsgrund vorliegt, dann liegt keiner vor und sie kann nicht gekündigt werden. Wenn dauerhaftes Fehlverhalten gegenüber Kunden vorliegt, ein Gespräch wie Carnage schon sagte im Vorfeld erfolgt ist und danach weiter dauerhaftes Fehlverhalten auftritt, dann kann dies auch ein Grund zur Abmahnung sein. Da schon eine Abmahnung erfolgt ist und weiter keine Besserung in Sicht ist, sollte es auch über die Zeit relativ leicht sein, ihr Fehlverhalten nachzuweisen. Wenn sie einen Kunden angepflaumt hat und der unzufrieden den Laden verlässt, dann kannst du ja einfach hinterhergehen und sagen, dass dir ihr Verhalten leid tut, es nicht für den Betrieb spricht, ihr aber sie leider nicht kündigen könnt, da noch keine Kundenbeschwerden vorliegen. Damit hast du ja den Kunden mit dem Zaunpfahl umgehauen und er wird vielleicht fragen, ob und wie er sich beschweren kann. Das hälst du kurz schriftlich fest, lässt ihn unterschreiben und fertig hast du deinen Beweis.


    Das beste war aber immer noch der Vorschlag von Carnage. Normalerweise sollte ein Gespräch alles klären. Wenn schon nicht zum Guten, dann zum Schlechten, sprich ihr die Kündigung nahe legen, da die Arbeit wohl weder ihr gefällt wenn sie dauernd von ihren Mitarbeitern angezickt wird, noch den anderen Mitarbeitern oder den Kunden und das leider wohl die Chemie nicht stimmt. Ganz wichtig ist hier ein relativ neutraler Chef, der offen und ehrlich mit ihr sprechen kann, ohne sie direkt anzugreifen.


    Mobbing ist übrigens erst richtiges Mobbing, wenn es über ein halbes Jahr dauert soweit ich weiß :P. Alles darunter sind ja kleinere Auseinandersetzungen, die auch sehr gesund sein können. Wenn sich jemand beispielsweise in der Schule oder Ausbildung mit 18-20 Jahren nur alle 2 Wochen duscht und ihm sein eigener Gestank egal ist, er aber dann aufgrund seines Körpergeruchs "gemobbt" wird, dann ist dies nur ein Druckmittel zur Anpassung des gemobbten an das von der Gemeinschaft gesehene normale Verhalten. Hier kann man einfach kein freundschaftliches Verhältnis zum Stinktier herstellen, da wird dem Gemobbten auch kein Chef helfen werden, können oder wollen. Wenn es aber Mobbing ist aufgrund von abnormalem Verhalten, welches wirklich keinem schadet (das Verhalten, wie beispielsweise sehr bunte Kleidung tragen), dann muss der Chef am besten selbstständig eingreifen und hart durchgreifen unter den Mobbern. Das alles ist die Aufgabe des Chefs inklusive Beurteilung der Lage.

  • für eine kündigung brauchst du doch keinen grund.. nur für eine fristlose brauchst du einen.. und das gilt für beide seiten zumindest in österreich is das so..
    das wär ja arg wenn du nicht kündigen darfst ohne einen grund angeben zu müssen...

  • Als Arbeitgeber brauchst du einen Grund für eine Kündigung in Deutschland. Es gibt betriebsbedingte Kündigungen (Umstrukturierung des Unternehmens, Verkleinerung oder Auflösung des Unternehmens), Verhaltensbedingte Kündigungen (Arbeitnehmer ist beispielsweise mehrfach alkoholisiert im Betrieb angekommen, zieht seine Krankheit freiwillig in die Länge, verrät Betriebsgeheimnisse oder ähnliches) und außerordentliche, fristlose Kündigungen wie beispielsweise krankmachen und dabei schwarz arbeiten, während der Arbeit von den Betriebsrechnern pornos runterzuladen oder einfach mal stehlen.




    Nur die zweite Kündigungsart braucht eine Abmahnung. Wenn diese bereits erfolgt ist. Hier zählt beispielsweise auch eine Beleidigung des ARbeitsgebers in seiner Abwesenheit. Wenn also der Chef von anderen hört, dass er beleidigt wurde, schreibt er dafür eine Abmahnung. Die Person wird bestimmt wieder meckern, andere Arbeitnehmer können das wieder melden und fertig ist die Sache. Unfreundlichkeit gegenüber Kunden kann meiner Meinung nach auch als Leistungsmangel gelten, womit wir hier wieder bei meinem ersten post sind. Abmahnung ist bereits erfolgt, Leistungsmangel liegt immer noch vor: Kündigung.

  • das find ich ja seltsam.. bei uns in Österreich hat arbeitgeber und arbeitnehmer die selben rechte was kündigungen angeht..
    bei uns kann auch zB ein arbeitnehmer fristlos kündigen

  • auch bei einem befristeten, falls die Frist nicht erreicht ist. Und ein AN kann auch nur mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. :P


    Selbstverständlich gab es schon Gespräche, so ist das nicht. Gewirkt hat es nichts. Nun hat man sich ne einfachere Lösung überlegt:
    Die Dame wurde zur Aushilfe degradiert, über ihr steht eine neue Mitarbeiterin und soweit ich das mitbekommen habe, sucht sie sich auch schon einen anderen Job.

    Beiträge ohne Satzzeichen lese ich nicht!!!


    Zitat von -Sinthoras-


    Bitte erwähne NIE WIEDER "nackt nur mit einem Leopardentanga (usw)", wenn es in irgendeiner Art und Weise um Raiza geht. Danke.


    Meine Uhr sagt mir, du trägst keinen Slip.
    Doch? Dann muss sie um eine Stunde vorgehen..

  • Ein Arbeitnehmer kann immer auch in Deutschland fristlos kündigen. Ein Arbeitgeber braucht nur eine Begründung bei einem unbefristetem Arbeitsvertrag.


    bei uns in österreich kann man bei einen befristeten Arbeitsvertrag sowieso nicht kündigen (ausser fristlos mit grund oder einvernehmlich)


    sowohl arbeitnehmer als auch arbeitgeber können bei einen unbefristeten vertag grundlos mit kündigungsfrist kündigen (normal n monat kommt drauf an wie lang das arbeitsverhältnis dauert) oder fristlos mit grund sofort (beim arbeitnehmer wär so ein grund zB das gehalt zu spät erhalten)
    und dann gibts noch ne einvernehmliche kündigung da wird von beiden seiten der arbeitsvertrag per sofort gekündigt

  • Warum versuchst du nicht mal das sie kündigt und nicht das ihr du sie feuerst dann hat sie nämlich meines wissens nur wenige Ansprüche.