YGO Kosten (Karteneffekt) Regel Frage

  • Hallo Allerseits.


    Bin durch ein anderes Thema auf das Thema kosten für Karten afmerksam geworden.
    Dann durch weiteres Lesen und suchen im Forum und im ygo Wiki ist mir selber eine großes Fragezeichen aufgefallen.


    Ich spiele 2 Fallenkarten (in einem Tradional deck)
    Kaiserlicher Befehl und Königlicher Erlass.


    Königlicher Erlass: "Annulliere alle anderen Fallenkarteneffekte auf dem Spielfeld."


    Kaiserlicher Befehl: "Annulliere alle Zauberkarteneffekte auf dem Spielfeld. Während jeder deiner Standby Phasen, zahle 700 Life Points oder zerstöre diese Karte."


    Nun steht im ygo Wiki bezüglich Kosten.


    "Kosten sind keine Effekte"


    "Kosten zur Erhaltung einer Karte müssen häufig während der eigenen Standby Phase oder End Phase erbracht werden. Können die Kosten nicht erbracht werden, wird die Karte in der Regel zerstört. Wie alle Kosten können auch diese nicht annulliert werden. "


    Also wenn ich das richtig verstehe, kann der LP Abzug für Kaiserlicher Befehl nicht durch Königlicher Erlass negiert werden.


    Sehe ich das Richtig?
    Gilt das dann auch für andere Karten und deren Effekte??


    Aber Zauberkarten können gespielt werden, Fallen aber nicht???



    Gruß



    p.s. Die SuFu gab mir keine genaue Auskunft (oder ich bin Blind mit Brille)

  • Erhaltungskosten müssen immer bezahlt werden, egal ob nun ein Königlicher Erlass deinen Kaiserlichen Erlass annulliert, oder ob ein Koa'Ki Meiru - Monster durch Skill Drain annulliert wird. Da sie keine Effekte der Karte sind, werden sie auch nicht "entfernt", wenn die Effekte der Karte annulliert werden.