Ewige Seele

  • Hi :D
    Ich wollte mal nachfragen wie das bei Ewiger Seele so ist.
    Der Effket von Ewiger Seele:
    Jeder „Dunkle Magier“ in deiner Monsterzone bleibt von den Karteneffekten deines Gegners unberührt. Falls diese offene Karte das Spielfeld verlässt: Zerstöre alle Monster, die du kontrollierst. Du kannst die folgenden Effekte von „Ewige Seele“ nur einmal pro Spielzug verwenden. Du kannst 1 dieser Effekte aktivieren;
    ● Beschwöre 1 „Dunkle Magier“ als Spezialbeschwörung von deiner Hand oder deinem Friedhof.
    ● Füge deiner Hand 1 „Angriff mit Dunkler Magie“ oder „Tausend Messer“ von deinem Deck hinzu.



    Denn dazu hätte ich 2 Fragen.


    Die erste lautet: zählter der Dunkle Magier des Chaos auch als Dunkler Magier ?
    Und die zweite lautet:
    Bei der Ewigen Seele heißt es das alle Monster names Dunkler Magier vor Karteneffekten geschützt sind. Heißt das auch Monstereffekt? Und für den fall das einer Lichtschwerter spielt kann der Dunkle Magier weiterhin angreifen?
    Freue mich auf eure Antworten

  • Nein, "Dunkler Magier des Chaos" ist nicht "Dunkler Magier", aber ein "Dunkler Magier"-Monster.


    Ja, Monstereffekte sind eine spezielle Unterkategorien von Karteneffekten.


    Ja, er darf dann trotz "Verräterische Schwerter" angreifen.


    LG
    Der Mathematiker

  • Alles soweit richtig, bis auf den Sachverhalt mit dem Namen, denn:
    Es gibt bislang insgesamt 3 "Dark Magician"-Monster;
    insbesondere Skilled und DMoC gehören nicht dazu, sie enthalten im japanischen Original nämlich kein Burakku Majishan






    Zum Glück spricht einzig Timaeus von DMmons und funktioniert eh nur mit dem regulären Schwarzen Magier und -Mädchen.

  • Hi,
    hätte noch eine Frage wann kann ich den Effekt von Ewige Seele benutzten.
    Also damit meine ich: Die Karte ist schon aktiviert und mein Gegner ist dran, kann ich den Effekt in seiner Standby Phase benutzen ohne das er mir das Zugrecht übergibt ?
    Da ich laut den Regeln ja warten muss bis mein Gegner mich fragt ob ich was machen möchten.
    Vielen dank im Vorraus
    LG
    Kazke

  • Ja du kannst, wenn dein Gegner von der Standby Phase in die Main Phase wechseln will, den Effekt deiner Falle bereits benutzen.


    Hierbei ist anzumerken das bei einen Phasenwechsel grundsätzlich die Priorität (als das Zugrecht) vom Turn Player an den Non Turn Player übergeben wird.
    Gemäß Regel würde ein Zug (unabhängig von Aktionen) so ablaufen:


    Drawphase (Turnplayer zieht) -> Gegner bekommt die Gelegenheit was regelkonformes zu aktivieren.
    Wechsel von Drawphase in die Standby Phase -> Gegner bekommt die Gelegenheit was regelkonformes zu aktivieren.
    Wechsel von Standbyphase in die Main Phase -> Gegner bekommt die Gelegenheit was regelkonformes zu aktivieren.
    Wechsel von Main Phase in die Battle Phase -> Gegner bekommt die Gelegenheit was regelkonformes zu aktivieren.
    Beginn der Battle Phase -> Gegner bekommt die Gelegenheit was regelkonformes zu aktivieren.
    ggf Angriffsdeklarationen -> Gegner bekommt die Gelegenheit was regelkonformes zu aktivieren.
    - Beginn des Dmg Steps -> Gegner bekommt die Gelegenheit was regelkonformes zu aktivieren.
    - Dmg Step -> Gegner bekommt die Gelegenheit was regelkonformes zu aktivieren.
    - Schadensberechnung -> Gegner bekommt die Gelegenheit was regelkonformes zu aktivieren.
    - Ende vom Dmg Step -> Gegner bekommt die Gelegenheit was regelkonformes zu aktivieren.
    Ende der Battle Phase -> Gegner bekommt die Gelegenheit was regelkonformes zu aktivieren.
    Ende der Main Phase 2 -> Gegner bekommt die Gelegenheit was regelkonformes zu aktivieren.
    Endphase -> Gegner bekommt die Gelegenheit was regelkonformes zu aktivieren.



    Jede dieser Phasenbedingten Priorotätswechsel erfordert eigentlich die Aussage "Ich gebe dir das Zugrecht, willst du etwas machen?"...
    Aber ich kenne niemanden der das wirklich so spielt.
    Nicht zu vergessen gibt es noch Aktionen (Karten aktivieren, Ketten auflösen, Monster beschwören etc) die ebenfalls so eine Kommunikation erlauben würden.