Blauäugiger Geisterdrache 2 Effekte unklar

  • Moin, meine Fragen lauten:


    - Darf ich eine weitere Spezialbeschwörung machen, außer der Beschwörung von Blauäugiger Geisterdrache, oder zählt seine Beschwörung schon als eine und ich kann somit keine weitere mehr machen ?


    - Und darf ich ihn beschwören, eine weitere Spezialbeschwörung machen und ihn dann noch mit seinem anderen Effekt gleichzeitig als Tribut anbieten, um ein weiteres Synchromonster zu beschwören ? Oder zählt sein erster Effekt: (Kein Spieler kann 2 oder mehr Spezialbeschwörungen machen) auch während er als Tribut angeboten wird ?


    Ich weiß bisschen komisch erklärt, aber Pro‘s müssten wissen was ich meine ?(


    Danke im Voraus ^.^

  • Es geht nicht um die Anzahl der Spezialbeschwörungen, sondern um die Anzahl der Monster, die innerhalb einer Spezialbeschwörung beschworen werden. Sprich: Mit Karten wie Seelenlast oder Pendelbeschwörungen können jeweils nur ein Monster beschworen werden. Effekte, die zwei oder mehr Monster auf einmal beschwören würden, können nicht aktiviert werden.