Guten Morgen.
Ich habe eine Frage:
Es betrifft Beschwörungen von Monstern, welche dann aufgrund ihrer Beschwörung einen Effekt aktivieren, der gegenspieler aber das beschworene Monster dann doch zerstört. Ich nenne mal kurz ein Beispiel:
Ich spiele ein Ewig Infernales Deck, mein Gegner irgendein Deck. Auf den Feld liegt nur eine verdeckte Karte von ihm, mein Feld und meine Hand sind leer.
Mein Zug, ich ziehe Ewig infernaler Erzunterweltler, sein Effekt aktiviert sich, ich zeige meinen Gegner die Karte und kann es als Spezielbeschwörung rufen.
Mein Gegner aktiviert Bodenlose Fallgrube.
Also eine normale Fallenkarte die eine Beschwörung verhindert, aber keine Konterfalle wie Ernste Warnung, feierliches urteil, schwarzes Horn des Himmels usw.
Wie gesagt. Gegner aktiviert bodenlose Fallgrube, mein Monster ist also dann weg.
Aber der Effekt von ewig infernaler Erzunterweltler ist dennoch aktiviert worden, oder? Also dass ich eine Ewig Infernale Karte auf die Hand vom Deck packen darf. Oder wird dieser Effekt annuliert? Ich weiß nur, dass eben bei Konterfallenkarten, wie Ernste Warnung, die Beschwörung so annuliert wird, dass ein Effekt der Monsterkarte nicht "zündet"