Hallo Leute,
ich hab mal wieder 3 Fragen, bei deren Antworten ich meine sie zwar schonmal gehört zu haben, mir aber echt nicht sicher bin.
1. Wenn auf einem Monster drauf steht "Muss mit ... als Spezialbeschwörung beschworen werden." heißt dass esd kann prinzipiell nur damit beschworen werden, oder kann ich es auch vom Friedhof mit z.b. Wiedergeburt holen, wenn es vorher nach dieser Bedingung beschwört und dann zerstört wurde?
2. Ich habe meinen Maskierten Helden Dunkles Gesetz auf dem Feld. Mein Gegner möchte einen Effekt aktivieren, der von ihm verlangt eine Karte auf den Friedhof zu legen. Kann er einen solchen Effekt aktivieren? Immerhin kann er keine Karten auf den Friedhof legen, da alles direkt verbannt wird. Ich weiß dass es definitiv geht, wenn der Effekt verlangt eine Karte abzuwerfen, weil es da egal ist wo sie landet.
3. Wenn die Aktivierung eines Effektes annulliert wird, bei dem z.B. ein Monster als Tribut angeboten, oder eine Karte abgeworfen werden muss, bekommt man die Kosten nicht zurück oder? Bsp.: Ich aktiviere den Effekt eines kleineren Infernoid Monsters, biete ein Tribut an und mein Gegner kontert mit Feierliches Urteil, wodurch die Effektaktivierung meines Infernoids annulliert wird. Der Tribut kommt nicht zurück, oder? Ich weiß dass dem so so ist, wenn der Effekt nur annulliert würde statt dessen Aktivierung, aber der Annullierung der Aktivierung bin ich mir nicht sicher. Der Tribut wird ja direkt bei Effektaktivierung gezahlt, danach erst kettet sich Feierliches Urteil an. Aber wenn es ist dann so, als wäre der Effekt nie aktiviert worden, oder?
Ich danke euch im Voraus für eure Antwort(en)