Betrug: das finanzielle Cheating

Ich begrüße die Leser meines ersten Gastartikels auf eTCG. Dieser Artikel befasst sich mit dem Thema Betrug in Yu-Gi-Oh! in vielfältiger Form und soll die straf- und zivilrechtliche Thematik kurz analysieren. Folgende Fragen werden dabei näher betrachtet: Was ist ein Betrug? Welche bekannten Handlungen stellen einen Betrug dar? Welche Maßnahmen können ergriffen werden, wenn man Opfer eines Betruges geworden ist? Und wie kann man sich davor schützen? Denn Betrug kann in den verschiedenen Formen auftreten, und oft ist die Hemmschwelle recht gering.

Bevor wir uns mit dem Inhalt des Artikels befassen, soll noch gesagt werden, das dies eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Thema ist, welche die Problematik in ihren Grundzügen erfasst und Lösungsmöglichkeiten für die Praxis anbietet. Wie solche Fälle in der Praxis von Gerichten am Ende entschieden werden, hängt von vielen Faktoren ab und kann hier nicht vollständig erfasst werden.

Doch nun steigen wir ein und beginnen mit der wichtigsten Frage.


Was ist ein Betrug überhaupt?


Jeder kennt Aussagen wie „Du hast doch betrogen“. Gemeint sind damit oft, vor allem im Kindesalter, kleine Schummeleien, die wir heutzutage als Cheaten bezeichnen würden. Doch schon diese Aussage beinhaltet durchaus einen Kern der Definition des Betrugs, denn es geht um das absichtliche Täuschen und Lügen, um etwas zu bekommen. Daher werfen wir zunächst einen Blick auf die juristische Definition. Der geneigte Leser darf anbei beruhigt sein, da dies die einzige Stelle ist, die recht trocken und lehrbuchmäßig gehalten ist.

Der Gesetzgeber hat den Betrug als Vermögensdelikt nach § 263 Strafgesetzbuch (kurz: StGB) wie folgt formuliert:


(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Das liest sich verwirrend, ist aber relativ leicht erklärt. Der Täter hat den Geschädigten (sprich: das Opfer der Straftat) angelogen, ihm Tatsachen vorenthalten oder diese verdreht oder falsch dargestellt, und ist so in den Besitz von Geld oder Gegenständen des Geschädigten gekommen, wobei der Geschädigte nun weniger Vermögenswert1 hat als vor der Handlung (in der Fachsprache als Vermögensnachteil bezeichnet). Dem Geschädigten muss dabei aufgrund der Lüge / der Täuschung ein Irrtum entstanden sein, das heißt, er darf über die wahren Tatsachen nicht Bescheid gewusst haben.

Rechtswidrig bedeutet, dass der Täter keinen erklärenden Grund hat, um den Vermögenswert mittels Lügen / Täuschen zu bekommen. Ein solcher Rechtfertigungsgrund liegt bei einem normalen Kauf oder Tausch für gewöhnlich nicht vor, der Betrug ist in den meisten Fällen daher immer rechtswidrig.

Bei dem Betrug handelt es sich um ein Offizialdelikt2, somit ist er rein juristisch betrachtet höherwertig als beispielsweise eine Beleidigung (§ 185 StGB) oder eine Körperverletzung (§ 223 StGB), welche beide von Haus aus Antragsdelikte sind.


Und nachdem nun die Definition bekannt ist, soll überprüft werden, ob sich diese auch auf praktische Fälle anwenden lässt. Dazu wurden drei Beispiele herausgesucht, die in der Yu-Gi-Oh!-Community bestens bekannt sein dürften.


Abzocke – (K)ein Kavaliersdelikt?


Die erste Erscheinungsform dürfte vielen Lesern bekannt sein, und es kann wohl behauptet werden, dass die Mehrheit aller Spieler, welche öfters in in Jugendzentren und Läden zum Spielen und Tauschen zusammenkommen, ähnliches schon einmal erlebt haben, ob beobachtet oder aus eigener Erfahrung. Beginnen wir mit dem Fallbeispiel.


Der 11-jährige A hat Glück und zieht aus einem Booster die Karte Unendliche Unbeständigkeit. Der 22-jährige B neidet A und unterbreitet diesem einen Tauschvorschlag: Die Falle im Tausch gegen alle drei äygptischen Götter in Ultra Rare, sogar die spielbare Version. B behauptet, die Falle sei nutzlos, und er will sie nur für seine Sammlung haben. Auf die Frage von A, ob die Falle was wert sei, antwortet B, dass die Götter wertvoller seien und er A gerne einen Gefallen tut. A stimmt ein und freut sich über seine drei neuen Karten, während B seinen Gewinn einsteckt.


Ein Beispiel, dass bei den aktuellen Kartenpreisen und dem Faktor des Glücks beim Boosterkauf nicht unrealistisch ist. Doch liegt ein Betrug vor?

B hat in dem Beispiel absichtlich und rechtswidrig (es lag kein Grund für sein Handeln vor) einen Irrtum erzeugt, indem er bezüglich des Marktpreises von Unendliche Unbeständigkeit gelogen hat, sodass A im Glauben war, die Karte sei nicht mehr wert als die Götterkarten. Dies widerspricht den Tatsachen (anhand des Sekundärmarktes nachweisbar). A hatte nach dem Tausch deutlicher weniger Vermögenswert - zuvor war es mit Unendliche Unbeständigkeit ein Wert von knapp 60€, danach nur noch knapp 8€, der Schaden beläuft sich also auf 52€. Mit dem Abschluss des Tausches hat B den Tatbestand des Betrugs erfüllt und das Gesetz gebrochen.


Anbei sollen auch mögliche Komplizen nicht unerwähnt bleiben. Hat B etwa noch einen Kumpel C, der zusätzlich auf A einwirkt und diesen täuscht, kann C als Mittäter genauso bestraft werden wie B. Anhand des Beispiels lässt sich feststellen, dass der Betrug recht schnell erfüllt ist. Dem Täter geht es nur um den reinen Gewinn, und oft wird der Geschädigte unter Druck gesetzt, um wenig Bedenkzeit und Recherchemöglichkeiten zu haben.

Doch nicht nur im Laden um die Ecke findet man solche Szenen. Häufiger noch ereignen sich die meisten Fälle in den Weiten des Internets.


Ebay3 , Cardmarket3 , Tauschbörsen – Russisch Roulette?


Online-Plattformen zum Kauf, Verkauf oder Tauschen von Karten sind Standard, um schnell an neue oder begehrte Karten zu kommen. Das Angebot ist groß, die Anbieter unterbieten sich mit den Preisen, und die Bestellung und Bezahlung ist recht bequem und einfach erledigt. Doch die Anonymität des Internets und die zwangsweise Bindung an die Post bietet Betrügern gute Möglichkeiten, was uns zu dem nächsten Fallbeispiel führt.


A erwirbt auf Ebay von B mehrere teuren Karten und überweist das Geld mittels Überweisung. Doch auch nach Wochen sind die Karten nicht eingetroffen, B meldet sich nicht auf Nachrichten, es ist nicht abzusehen, dass die Karten je eintreffen, während das Geld weg ist.


Auch hier haben wir eine Täuschung: B gibt vor, Karten verkaufen zu wollen, hat allerdings nicht vor, diese zu versenden, und wartet lediglich darauf, dass A das Geld überweist. Mit dem Erhalt des Geldes von A und dem Nicht-Versenden der Karten ist der Betrug erfüllt - Irrtum, Gewinn, Verlust, Gesetz gebrochen.

Man kann Ebay auch durch eine beliebige Tauschbörse und das Geld durch Karten ersetzen, das Grundprinzip ist bleibt jedoch dasselbe: B täuscht vor, Karten zu vertauschen, versendet diese jedoch nicht, während er selbst die Karten von A erhält. Auch hier ist der Betrug gänzlich erfüllt.


Eine gängige Masche ist es, dass der Betrüger dann behauptet, den Brief abgeschickt zu haben - die Post habe ihn wohl verloren. Geschickt, möchte man meinen, da bei unversichertem Versand im Normalfall kein Beleg über die Abgabe des Briefes besteht und man dem Betrüger nicht nachweisen kann, ob er den Brief abgeschickt hat oder nicht. Es besteht also höchstens ein Anfangsverdacht des Betrugs, der sich durch weitere Ermittlungen entweder verstärken muss oder komplett entfällt. Aber dennoch gibt es auch hier Möglichkeiten, weitere Schritte einzuleiten, dazu später mehr.


Abwiegen – Es zählt jedes Gramm?


Abwiegen ist in der Community, jedenfalls nach persönlicher Erfahrung, eher verpönt, und mit den neuen Hauptsets, bei denen jeder Booster eine garantierte holografische Karte enthält, nur schwer umsetzbar. Das Prinzip soll dennoch erläutert werden: Mittels einer Feinstwaage werden Booster im Laden vor dem Kauf abgewogen. Booster mit holografischen Karten4 wiegen mehr als Booster ohne. Somit kann der Käufer gezielt aussortieren und sich auf die Booster konzentrieren, welche am ehesten eine holografische Karte erhalten, um somit seinen Verlust beim Boosterkauf zu minimieren. Ein Betrug liegt hier jedoch nicht vor, jedenfalls nicht gegenüber dem Verkäufer. Denn grundsätzlich hat der Käufer das Recht, die Ware selbst auszusuchen. Allerdings sind einige Kartenläden oft gegen diese Art der Warenaussuche, da andere Käufer durch diese Art benachteiligt werden.


Der Betrug ist jedoch zu betrachten, wenn abgewogene Booster als Display versiegelt und anschließend als „OVP“5 verkauft werden, etwa auf Ebay. Auch hierzu soll ein Fallbeispiel genannt werden.


B wiegt zwei Displays eines älteren Sets ab und sortiert so alle Booster mit holografischen Karten aus. Die restlichen Booster, die hauptsächlich nur noch Rares enthalten, packt er in ein leeres Display, verschweißt es fachgerecht und verkauft dieses zu einem günstigen Preis auf Ebay. Dabei schreibt er in die Artikelbeschreibung, dass es sich um ein OVP-Display handeln soll. A kauft das Display, nachdem er sich die Artikelbeschreibung durchgelesen hat, stellt jedoch fest, dass sein Display nur Rares erhalten hat.


Und auch in diesem Beispiel lässt sich der Betrug widerfinden. Die Täuschung und der Irrtum entstehen dadurch, dass B versichert, dass das Display OVP wäre, mit den von Konami genannten Chancen auf holografische Karten. Sein Gewinn, der Kaufpreis, ist gleichzeitig der Verlust von A. Auch hier wurde der Betrug gänzlich erfüllt und das Gesetz gebrochen.


Die Falle schnappt zu – Was nun?


Nachdem die drei populärsten Beispiele kurz erörtert und der Betrug in drei von vier Fällen als eindeutig erkannt wurde, bleibt eine Frage stehen: Was mache ich, wenn ich Opfer eines Betrugs werde?


Auch wenn es manch einem peinlich ist, ein Betrug ist eine Straftat, die bei der Polizei angezeigt werden kann. Wer sich nicht traut, persönlich zu einer Dienststelle zu gehen, kann auch online eine Strafanzeige stellen. Entsprechende Verweise finden sich auf Google zu den Dienststellen des jeweiligen Bundeslandes und in der Umgebung. Dabei sollte der Sachverhalt so genau wie möglich geschildert und Belege (Screenshots etwa) vom aktuellen Marktpreis der Karten beigefügt werden. Wichtig sind die Personalien (Name, Anschrift, eventuell weitere Daten wie E-Mail-Adressen und Bankdaten) des Betrügers – was bei Kauf- oder Tauschportalen vom Verkäufer / Tauschpartner beinah immer angegeben wird, ist bei Tauschpartnern im Laden schon schwieriger. Hier hilft es, im Umfeld nachzufragen, ob jemand die Person kennt. Zeugen sollten ebenfalls aufgeführt werden. Minderjährige können und sollten im Beisein der Eltern oder wenigstens älteren Spielern zur Polizei gehen.


Doch die Strafanzeige allein reicht nicht, den Schaden zu ersetzen. Dies muss zwangsläufig (sofern der Täter kein Einsehen hat und aus eigenem Antrieb die Begleichung übernimmt) über ein Zivilgericht geschehen. Da mit der Täuschung der Kauf- oder Tauschvertrag ungültig ist, kann die Zurückgabe der Karten / des Geldes gefordert werden. Alternativ hat der Betrüger für Schadensersatz zu sorgen.

Internetseiten wie Ebay oder Cardmarket oder Bezahldienst wie Paypal haben für solche Fälle oft Hilfsdienste, aber diese verlangen mitunter auch eine Anzeigenerstattung bei der Polizei, um eine Ausnutzung des Systems zu verhindern. Hat man die Karten per Überweisungsträger oder Online-Banking vom eigenen Konto aus bezahlt, ist es mitunter schwer oder kostenreich, die Überweisung zurückzubuchen, aber auch hier nicht gänzlich unmöglich – um eine Anfrage bei der eigenen Bank kommt man in dem Fall nicht herum.


Anbei soll nicht unerwähnt bleiben, dass der vielverwendete Satz Ich hafte nicht, wenn der Brief verloren geht, der in Tauschbörsen gerne verwendet wird, oder das lapidare Na und? Nicht mein Problem, sowas passiert halt von manch einem Online-Verkäufer bezüglich eines verloren gegangenen Briefes nicht von der Verpflichtung befreit und reiner Unsinn ist. Wer Waren verkauft / tauscht, hat dafür zu Sorgen, dass der Käufer / Tauschpartner die Ware auch erhält. Dies ist mit der Einigung über den Kauf / Tausch bindend. Der Verkäufer / Tauschpartner hat bei Verlust entweder für gleichen oder wenigstens gleichwertigen Ersatz (Stichwort Schadensersatz) zu sorgen, oder das Geld / die Waren (und im Falle der Ware unbeschädigt) zurückzugeben. Auch dies ist vor einem Zivilgericht einklagbar, allerdings sei angemerkt, dass es durchaus ungewöhnlich scheint, wegen einem Kartenwert von beispielsweise 5€ vor ein Zivilgericht zu ziehen.


Frei von Irrtum – Schutz gegen Betrug?


Wie kann nun verhindert werden, dass der schlimmste Fall eintritt, und der peinliche Gang zur Polizei oder das bittere Hinnehmen des Verlustes erspart bleibt? Eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht, jedenfalls nicht, solange man auf Kauf- oder Tauschportalen unterwegs ist oder im Laden mit fremden Menschen interagiert. Dennoch können und sollen ein paar kleine Hinweise auf den Weg gegeben werden.


Ebay: Das Angebot genau durchlesen und die Bewertungen des Verkäufers durchgehen. Bei vermehrten Negativ-Meldungen kritisch sein. Zum Bezahlen Paypal verwenden – diese bieten, vor allem bei größeren Summen, Käuferschutz bzw. die Möglichkeit zum Zurückbuchen des Betrages an. Nicht immer die billigsten Anbieter nehmen – oft soll der billige Preis locken, und viele Menschen neigen bei niedrigeren Summen nicht dazu, weitere Schritte einzuleiten. Displaykauf besser vermeiden, vor allem von Privatpersonen, ebenso Zufallsangebote mit womöglich seltenen Karten.


Cardmarket: Ebenfalls die Bewertungen ansehen und darauf achten, ob auch bei höheren Geldbeträgen positive Bewertungen gegeben wurden. Bei höheren Werten versicherten Versand auswählen – der Verkäufer bekommt das Geld erst, wenn die Ware tatsächlich eintritt. (Selbe Empfehlung: ab 10€ sollte es in Betracht gezogen werden, ab 15€ sollte es Pflicht sein.) Bei neuen Händlern nicht sofort die teuersten Karten kaufen (zumindest nicht ohne versicherten Versand). Displays besser von vertrauenswürdigen Großhändlern als von Privatpersonen kaufen.


Tauschbörsen: Auch hier helfen die Bewertungen. Bei Usern mit vielen negativen / neutralen Bewertungen vorsichtig sein, vor allem, wenn höherwertige Karten getauscht werden. Im Zweifel darauf bestehen, dass der Tauschpartner zuerst versendet - sollte er sich weigern, ist eine Ablehnung des Tausches durchaus betrachtenswert. Auch hier auf versicherten Versand ausweichen, wenn der Kartenwert zu groß wird. (Auch hier die Empfehlung: ab 10€ sollte es in Betracht gezogen werden, ab 15€ sollte es Pflicht sein.)


Im Laden: Im Zweifel immer nach den Preisen fragen – nicht nur den Tauschpartner oder dessen Freunde, sondern auch ältere Spieler, die mit dem Tauschpartner nicht zusammenhängen, oder gar einen Angestellten des Ladens, vor allem, wenn keine Möglichkeit besteht, die Preise selbst zu recherchieren. Sich nicht unter Druck setzen lassen oder aus Hektik heraus entscheiden, oder nur tauschen, weil die Karte toll aussieht. Und für ältere Spieler: Ruhig ein Auge auf junge Spieler haben, die mit Älteren tauschen, und nicht davor scheuen, einzugreifen, wenn der Verdacht besteht, dass der Jüngere über den Tisch gezogen werden soll.


Schlusswort


Der Artikel konnte hoffentlich einen verständlichen, kleinen Überblick über den Betrug, seine Formen sowie Schutzmaßnahmen verschaffen. Man könnte das Ganze noch noch viel juristischer und zivilrechtlicher ausbauen, aber das würde den Rahmen gänzlich sprengen. Es bleibt zu sagen, dass man nie komplett davor geschützt ist, einem Betrüger in die Falle zu gehen. Doch mit Vorsicht, Recherche, und einem Auge auf andere können sicherlich einige Fälle vermieden werden. Denn trotz allem ist Yu-Gi-Oh! ein Sammelkartenspiel und kein Schwarzmarkt oder eine Aktienbörse, bei der es nur um Gewinnsteigerung mit allen Mitteln geht.


1 Zum Vermögenswert zählt nicht nur Bargeld, sondern auch prinzipiell jeder Gegenstand, sprich alles, was einen finanziellen Wert hat. Yu-Gi-Oh!-Karten sind ebenfalls Teil des Vermögenswertes. Gedanklich lässt sich der Begriff Vermögenswert mit Besitz gleichsetzen.


2 Ein Offizialdelikt ist eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen (sprich: aus eigenem Antrieb) verfolgt werden muss. Das schwächere Gegenteil hierzu sind Antragsdelikte, etwa die Körperverletzungen, die hauptsächlich nur auf Antrag der Opfer verfolgt werden. Der Betrug wird jedoch vom Offizialdelikt zum Antragsdelikt, wenn der Schaden (sprich der Vermögensverlust) weniger als 50€ beträgt.


3 Die namentliche Nennung von Ebay und Cardmarket geschieht weder aus werbetechnischen Gründen noch aus Gründen der Abschreckung. Als bekannteste Vertreter dienen sie als exemplarisches Beispiel.


4 Ausgenommen davon sind Ultimate Rares, die sich gewichtstechnisch kaum von Rares unterscheiden lassen.


5 OVP bedeutet Originalverpackt und sagt im Normalfall aus, dass der Gegenstand ungeöffnet und unverändert, quasi frisch vom Laufband, verkauft wird.

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  • Cooler Artikel! Wusste gar nicht, dass "Kiddies beim Tausch abziehen" illegal ist.



    Zitat

    [...]allerdings sei angemerkt, dass es durchaus ungewöhnlich scheint, wegen einem Kartenwert von beispielsweise 5€ vor ein Zivilgericht zu ziehen.

    Ab welchem Wert würde das denn Sinn ergeben? Das heißt, was "kostet" es mich als Privatperson, wenn ich tatsächlich diesen Schritt gehen will?
    Die erste Maßnahme wird wahrscheinlich sein zu seinem Anwalt zu gehen, welcher einen entsprechenden Brief an den Verkäufer schickt. Oftmals bewirkt das ja schon bei einigen Leuten, dann nachzugeben.



    Zitat

    Denn trotz allem ist Yu-Gi-Oh! ein Sammelkartenspiel und kein Schwarzmarkt oder eine Aktienbörse, bei der es nur um Gewinnsteigerung mit allen Mitteln geht.

    Achja? Dann ist das also nur Einbildung, dass es keinen Sinn mehr hat, einen Tauschordner mit zum Turnier/Treff zu nehmen? Seit der Durchsetzung von cardmarket ist Yugioh in meinen Augen sehr krass zur Aktienbörse geworden und es geht nur um Gewinnmaximierung. Keiner tauscht, weil er Karten braucht.
    "Was siehst du die Karte X, was siehst du die Karte Y?" (machen 95% aller Leute, wenn sie deinen Tauschordner durchblicken)
    Es hat daher Null Sinn, seinen Tauschordner mitzunehmen, da jeder nur auf Gewinnmaximierung aus ist. Einzig davon ausgenommen sind Retro - bzw. Sammlerkarten.

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  • Schöner Artikel, wird aber nichts ändern, weil es einfach zu viele gibt, die damit Profit machen und der Schaden am Einzelnen häufig zu gering ist, um es wirklich auch zu einer Anklage kommen zu lassen.


    Aber wenn man von einigen Leuten hört, die seit Jahren kein Geld mehr ausgegeben haben, aber trotzdem riesige Tauschordner besitzen, braucht man sich eigentlich gar nicht mehr fragen, wie das funktioniert. Es weiß jeder und keiner greift ein, sondern alle, selbst diejenigen, die sich nicht aktiv beteiligen, schauen nur zu.

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  • Zitat

    Denn trotz allem ist Yu-Gi-Oh! ein Sammelkartenspiel und kein Schwarzmarkt oder eine Aktienbörse, bei der es nur um Gewinnsteigerung mit allen Mitteln geht.

    Im Kern ist die Aussage aber schon richtig. Nur es wird anders gelebt das ist wahr. Wie viel eine Karte wert ist lässt sich halt ohne Referenzen schwer sagen. Selbst den direkten Vergleich C-C R-R SR-SR UR-UR SCR-SCR etc kann man nicht heranziehen. Wenn die Seltenheitsstufe die tatsächliche Seltenheit der Karte widerspiegeln würde, könnte man noch sagen ich tausche SCR nur gegen SCR. Aber selbst in manchen Sets sind die Karten einer "Seltenheit" untereinander anders verteilt. Zwischen den Sets ist es sogar noch krasser, eine SCR aus den Hidden Arsenal Sets läst sich kaum mit einer SCR aus einem aktuellen Hauptset vergleichen. Und hier habe ich Cardmarketpreise noch nicht mal annähernd in Betracht gezogen.


    Zitat

    Keiner tauscht, weil er Karten braucht.

    Das würde ich so nicht unterschreiben. Ich beschaffe mir Karten nur aus dem Grund, dass ich sie haben möchte und nicht weil ich mit dem Gedanken spiele sie teuer weiter zu verkaufen. Aber aus den oben genannten Gründen ist ein Tausch ohne Referenz schwierig. SCR ist halt nicht gleich SCR. Kaum einer wird Aschenblüte & Freudiger Frühling 1/1 gegen Caam, Durchlaucht von GustoCaam, Durchlaucht von GustoLevel 4 / ATK: 1700 / DEF: 1100Wind * Psi * EffektEinmal pro Spielzug: Du kannst 2 „Gusto“-Monster von deinem Friedhof ins Main Deck mischen; ziehe 1 Karte. tauschen und hinterher sagen das war ein Fairer Tausch obwohl beide Karten SCR sind.(Mal abgesehen davon das ich meine Caam eh nicht hergeben würde :D ) Wenn man Karten untereinander tauscht ist es durchaus legitim das man seine Karten nicht unter Wert hergeben möchte. Was man diskutieren könnte ist der Preis mancher Karten... aber das wäre eine andere Diskussion.




    ap pro po andere Diskussion.


    Ab wann lohnt es sich sein Recht zu erstreiten? Gerichte Polizei oder auch nur der Brief vom Anwalt kosten Geld der den Gesamt Wert der Karten oft das mehrfache übersteigt. die Frage wäre wer bezahlt das Ganze und lohnt sich der Aufwand? Natürlich, wer betrogen hat darf nicht ungeschoren davonkommen. Ich habe auch schon Karten nicht erhalten obwohl ich meine verschickt habe. Sicherlich dem Knilch der mich beschissen hat wünsche ich die Pest an den Hals und seit dem Tausche ich auch nicht mehr Online.
    Aber deswegen zur Polizei zu gehen war mir die Mühe nicht wert. Obwohl man ganz klar sagen muss, TCG Karten sind nicht einfach nur ein Stück bedruckte Pappe die ab und an auch noch schön glitzert. Betrug bleibt Betrug und die Karten haben einen gewissen Wert der sich nicht wegdiskutieren lässt.



    Wenn der Brief nicht ankommt ist es leicht den Verkäufer in die Pflicht zu nehmen. Aber Betrug funktioniert auf mehreren Arten. Was macht der Verkäufer wenn der Brief mit den Karten ankommt und der Käufer stumpf behauptet es sei nichts angekommen? Die Beweislage ist kompliziert. Klar lässt sich bei unversicherten Versand nicht beweisen das der Brief nie abgeschickt wurde, genauso wenig kann man beweisen das er angekommen ist.
    Auch das ist mir leider schon in zweierlei Hinsicht auf Cardmarket passiert. Eine Bestellung ist nicht angekommen. Hier war bei mir der Versender zumindest so fair den Wert zu erstatten. Auf der anderen Seite ist einer meiner Verkäufe nicht angekommen, diese habe ich dann einige Zeit später wieder in meinem Briefkasten gefunden. Ein erneuter Versand hat dann (mit der gleichen Adresse) zum Ziel geführt. Man sollte wohl wirklich nicht über Weihnachten Karten versenden...
    Betrug hat aber mehrere Gesichter und die Möglichkeiten sind leider unbegrenzt.

  • Ab wann lohnt es sich sein Recht zu erstreiten? Gerichte Polizei oder auch nur der Brief vom Anwalt kosten Geld der den Gesamt Wert der Karten oft das mehrfache übersteigt.

    Ist mir neu, dass der Gang zur Polizei Geld kostet, außer die Fahrtstrecke, wenn man nicht fußläufig hinkommt.


    Ab welchem Wert würde das denn Sinn ergeben? Das heißt, was "kostet" es mich als Privatperson, wenn ich tatsächlich diesen Schritt gehen will?
    Die erste Maßnahme wird wahrscheinlich sein zu seinem Anwalt zu gehen, welcher einen entsprechenden Brief an den Verkäufer schickt. Oftmals bewirkt das ja schon bei einigen Leuten, dann nachzugeben.

    Die Gerichtskosten ergeben sich aus dem Gerichtskostengesetzt (GKG), Anlage 2. Bei einem Streitwert bis zu 500,- EURO betragen die Gerichtskosten 35,- EURO, soweit nichts anderes bestimmt wird. Die Anwaltskosten sind darin nicht inkludiert und dürften deutlich höher liegen. Aber grundsätzlich kann man sich auch ohne Anwalt vor einem Zivilgericht selbst vertreten. Oder man hat das Glück, eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben.

  • Zum Thema "Abziehen von Kiddies"...


    Wie wurde denn früher getauscht?


    Display IOC...Kiddie zieht BLS, DMOC, CED...die 3 damals gefragtesten Karten
    Display Hidden Arsenal...Kiddie zieht Trishula, Catastor, Brionac...


    Man selbst hat viele Helden im Ordner...Neos-Kram, Fusionen usw...die Serie lief, Kiddie kann mit den Karten selbst nix anfangen, gibt es noch zu...da hält jeder Spieler die Schnauze und wird kaum sagen...ohh, die Trishula ist aber 50€ wert, ich geb dir aber nur was im Wert von 8€


    Früher hieß es dann: deine Trishula/BLS/DMOC/CED gegen meinen Held...Wert hat keiner ermittelt, beide Seiten glücklich..



    Es gab weiter kein market glaub ich...nur ebay, Smartphone-Generation war nicht weiter vorhanden...Kataloge gab es, die Cardmaster mit absurden Preisen... (kann mich auch an der Stelle irren, bitte korrigiert mich da).


    Nun wird bei jedem Deal das Smartphone gezückt, market geöffnet und ach Überraschung "meine angeblich wertlose Karte geht plötzlich 5€ mehr als 1 Woche zuvor, weil Deck X einen Hype ausgelöst hat"...da wird dann noch um jeden Cent gefeilscht...pack mir die Rare, die Common und die Crapholo noch dazu...


    Das wirkliche Tauschen gibt es gar nicht mehr und wurde durch market, ebay komplett zerstört. Nur noch fette Moneycards, fast jeder giert danach.


    Ich selbst kann sogar mit Minus leben und gebe auch gerne für eine Karte mehr aus, als sie eigentlich wert ist. Wenn der Verkäufer/Tauschpartner vernünftig verhandelt, ist das kein Ding. Wer aber gierig auf plus aus ist, bekommt meinen Stuff nicht.

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  • Eine Anzeige verursacht dennoch Kosten und sei es nur die Arbeitszeit des Polizisten der sich darum kümmert, auch wenn diese der Geschädigte nicht zahlen muss.


    Versteht mich nicht falsch. Ich sage nicht das es Falsch ist eine Anzeige wegen Betrug zu erstatten, selbst wenn es sich nur um "bedruckte Pappe" handelt. Aber man muss halt abwägen, ist der Streitwert den Aufwand wert.
    Ich weis nicht was die Polizei in solch einem Fall unternimmt. Bekommt der Täter eine Vorladung um sich zu äußern? Oder verläuft die Anzeige im Sande? Cool wäre hier mal ein Erfahrungsbericht.

  • Ich weis nicht was die Polizei in solch einem Fall unternimmt. Bekommt der Täter eine Vorladung um sich zu äußern? Oder verläuft die Anzeige im Sande? Cool wäre hier mal ein Erfahrungsbericht.

    WENN man eine Anzeige aufgibt, dann wird da auch was gemacht.


    Hatte hier selbst schon zu ABT-Zeiten Fälle, die ich nicht lösen konnte. Da habe ich dann immer zur Anzeige geraten. Und wenn das dann noch ein minderjähriger User war, kommt eine Woche später doch auf einmal eine PN "Hilfe, kannst du mir helfen, ich hab Mist gebaut", wenn die Eltern entsprechend Post bekommen haben...

  • Ich weis nicht was die Polizei in solch einem Fall unternimmt. Bekommt der Täter eine Vorladung um sich zu äußern? Oder verläuft die Anzeige im Sande? Cool wäre hier mal ein Erfahrungsbericht.

    Da noch niemand bei uns Anzeige wegen dergleichen erstattet hat, kann ich leider keinen Erfahrungsbericht für diesen Fall abgeben. Prinzipiell bekommt der Beschuldigte Gegelegenheit, sich zur Sache zu äußern, egal ob mittels Vorladung zur Vernehmung oder simpel per Anhörbogen. Danach geht die Sache weiter zum Staatsanwalt und wie der entscheidet, kann ich nicht beurteilen, da über diese Entscheidungen nie eine Rückmeldung eintrifft.


    Eine Anzeige verursacht dennoch Kosten und sei es nur die Arbeitszeit des Polizisten der sich darum kümmert, auch wenn diese der Geschädigte nicht zahlen muss.

    Ja, wie schlimm wäre das denn, dass die Polizei arbeitet, wenn der Bürger ein Problem hat? Versteh meinen Sarkasmus nicht falsch, es kommen aber mitunter täglich Anzeigen wegen nichtigeren Dingen als einem Stück bedruckter Pappe mit einem Marktwert von 60,- EURO rein. Insofern würde ich allein die Anzeige nicht als verschwendete Zeit bezeichnen. Oder gar als „Kostenfaktor“. Es ist wohl noch der einfachste Schritt und für Bezahldienste wie Paypal, wenn beispielsweise bei Ebay gekauft wurde, mitunter notwendig.


    Wie wurde denn früher getauscht?

    Nur weil früher so getauscht wurde, heißt es nicht, dass man es allgemein akzeptieren muss, wenn ältere Spieler jüngere Spieler über den Tisch ziehen. Schon gar nicht, wenn mitunter böswillige Absichten dahinter stecken.


    Ich selbst kann sogar mit Minus leben und gebe auch gerne für eine Karte mehr aus, als sie eigentlich wert ist. Wenn der Verkäufer/Tauschpartner vernünftig verhandelt, ist das kein Ding. Wer aber gierig auf plus aus ist, bekommt meinen Stuff nicht.

    Wenn man bewusst in Kauf nimmt, dass man Minus macht, ist das Ganze auch kein Problem. Wenn ich mein Auto für einen Apfel verkaufe, weil ich das will, ist es auch kein Problem. Problem ist, wenn der Tauschpartner bewusst in der Absicht, eine teure Karte für Plunder zu bekommen, an den Tausch herangeht, und dann lügt etc.

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  • Zitat

    Ja, wie schlimm wäre das denn, dass die Polizei arbeitet, wenn der Bürger ein Problem hat? Versteh meinen Sarkasmus nicht falsch, es kommen aber mitunter täglich Anzeigen wegen nichtigeren Dingen als einem Stück bedruckter Pappe mit einem Marktwert von 60,- EURO rein. Insofern würde ich allein die Anzeige nicht als verschwendete Zeit bezeichnen. Oder gar als „Kostenfaktor“. Es ist wohl noch der einfachste Schritt und für Bezahldienste wie Paypal, wenn beispielsweise bei Ebay gekauft wurde, mitunter notwendig.

    Stimmt die Jungs warten ja nur darauf das wer kommt uns sie aus ihrer Lethargie reist...
    Eben weil jeder Furz heutzutage zur Anzeige gebracht wird, sollte man sich da schon ein paar Gedanken machen.


    60 Euro Karte klares Ja. 10 Cent Karte eher nein. Wo ist aber nun die Grenze? Ich kann das nicht beantworten.
    Wie gesagt versteht mich nicht falsch. Wenn ein Betrüger nur mit Hilfe der Polizei zur Räson gebracht werden kann, bin ich der letzte der den Gang zur Polizei in Zweifel zieht. Und ganz Klar auch YuGiOh Karten sind Gegenstände die ihren eigenen Wert besitzen. Sei es Finanziell oder auch nur der ideelle Wert.



    Zitat

    Wie wurde denn früher getauscht?

    Wenn beide Seiten wissen was die Karten wert ist ist es völlig in Ordnung das nicht jeder bei einem Kauf Plus macht. Aber nur deswegen Plus zu machen weil eine Seite keine Ahnung hat ist daneben.


  • 60 Euro Karte klares Ja. 10 Cent Karte eher nein. Wo ist aber nun die Grenze? Ich kann das nicht beantworten.

    Die Grenze muss jeder für sich selbst setzen. Ab welcher Summe es dieser Aufwand wert, gestartet zu werden? Das kann ich dir nicht beantworten. Es ist ja trotzdem kein Muss, und die Entscheidung liegt bei jedem selbst. Aber wie du so schön formuliert hast, scheint das manchmal schon ein guter Weg zu sein, den Betrüger zur Räson zu bringen, da allein der Schock, dass nun von offizieller Stelle ermittelt wird, oft eine gewisse Wirkung aufweist.

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