zombiemeister

  • Ja geht, allerdings muss sich bereits ein LV 4 oder kleiner Zombie Monster in deinem Friedhof befinden, daher es muss bereits ein legals Ziel vorhanden sein, da sonst der Effekt gar nicht aktiviert werden kann.


    seb_a

  • seb_a das stimmt so leider nicht ,man muss kein ziel im friedhof um den effekt zu aktivieren . das hab ich in einem spiel von einem judge erfahren als ich mal ein monster abgeworfen habe ,aber keines im friedhof zum holen war , das abgelegte monster blieb im friedhof .

  • Da bei YGO erst die Kosten erbracht werden, bevor die Ziele bestimmt werden, kann man einen Zombie der Stufe 4 oder niedriger als Kosten für den Effekt des Zombiemeisters abwerfen und direkt wiederbeleben. :)


    ~ AYB ~


    soul :cool:

  • Zitat

    Original von RApter
    seb_a das stimmt so leider nicht ,man muss kein ziel im friedhof um den effekt zu aktivieren . das hab ich in einem spiel von einem judge erfahren als ich mal ein monster abgeworfen habe ,aber keines im friedhof zum holen war , das abgelegte monster blieb im friedhof .


    Wenn du den Effekt des "Zombiemeister" aktivierst, dann kannst du das abgeworfene Monster durch seinen Effekt spezialbeschwören...
    Dieses kannst du auch dann tun, wenn du vorher kein Monster im Friedhof hattest, dass man hätte beschwören können...


    Aktivierst du allerdings den Effekt deines "Zombiemeister" und stellst danach fest, dass du überhaupt kein Monster beschwören kannst, hast du den Effekt fehlaktiviert und musst das als Kosten abgeworfene Monster wieder auf die Hand aufnehmen...