Vennominaga die Gottheit der giftigen Schlangen
Diese Karte kann nicht als Normalbeschwörung beschworen oder gesetzt werden. Diese Karte kann nicht als Spezialbeschwörung beschworen werden, außer mit ihrem eigenen Effekt oder mit „Aufstieg der Schlangengottheit“. Diese Karte erhält 500 ATK für jedes Monster vom Typ Reptil in deinem Friedhof. Diese Karte kann nicht als Ziel gewählt werden und bleibt von den Effekten von anderen Monstern, Zaubern und Fallen unberührt. Wenn diese Karte durch Kampf zerstört und auf den Friedhof gelegt wird, kannst du 1 anderes Monster vom Typ Reptil in deinem Friedhof aus dem Spiel entfernen, um diese Karte als Spezialbeschwörung zu beschwören. Wenn diese Karte deinem Gegner Kampfschaden zufügt, lege 1 Supergift-Zählmarke darauf. Wenn auf dieser Karte 3 Supergift-Zählmarken liegen, gewinnst du das Duell.
Vorweg:
Ich habe bereits im Forum geschaut und ein paar Informationen gefunden, aber ein paar Dinge sind noch unklar beziehungsweise bin ich mir da nicht sicher.
Vennominaga die Gottheit der giftigen Schlangen kann von keinen Zieleneffekten und nicht Zieleffekten betroffen werden? Als beispiel Menschenfresser kann man Vennominaga nicht als Ziel wählen und das gleiche killt für Spalt,Blitzeinschlag usw.? Nur eben das sie bei diesen effekten nicht zerstört werden.
Wie sieht das mit Bodenlose Fallgrube diese braucht ja erst die Beschwörung und Vennominaga die Gottheit der giftigen Schlangen wird ja dann nicht betroffen ist das richtig? Wie sieht das mit anderen Karten aus? Muss dort draufstehen Annuliert die Beschwörung?
Wenn Vennominaga die Gottheit der giftigen Schlangen im Kampf zerstört wird, kann ich Sie ja Spezielbeschwören und mein Gegner kann dort nicht mit DD kontern, aber mit Göttlicher Zorn oder Ritterlichkeit ist das richtig?