Hallo liebe Community
Spiele schon etwas länger YuGiOh und hatte hier bisher immer super Hilfe gefunden, wenn auf einem Turnier/Duell mal Fragen aufkommen und unterschiedliche Meinungen aufeinander treffen.
Jetzt, nach einigen Jahren hab ich mich nun doch mal hier registriert. Auch um mein Wissen mit anderen zu teilen
Aber nicht nur deswegen! Ich hatte die letzte Woche tatsächlich eine Situation bei der ich mir eig. sicher war die Regelung genau zu kennen. Jedoch bin ich bei 3 unterschiedlichen Turnieren auf 2 unterschiedliche Meinungen gestoßen.
Es geht um folgendes:
Ich beschwöre Wahrer König Lithosagym, das Desaster.
Effekt: Falls sich diese Karte in deiner Hand befindet: Du kannst 2 andere Monster in deiner Hand und/oder offen auf deiner Spielfeldseite zerstören, darunter ein ERDE Monster, und falls du dies tust, beschwöre diese Karte als Spezialbeschwörung und falls du dies tust und beide zerstörte Monster ERDE waren, kannst du dir das Extra Deck deines Gegners ansehen und bis zu 3 Monster davon mit unterschiedlichen Namen verbannen. Falls diese Karte durch einen Karteneffekt zerstört wird: Du kannst 1 Nicht-ERDE Monster vom Typ Wyrm als Spezialbeschwörung von deinem Friedhof beschwören. Du kannst jeden Effekt von „Wahrer König Lithosagym, das Desaster“ nur einmal pro Spielzug verwenden.
Der Gegner annuliert in Situation a)die Spezialbeschwörung mit Hilfe einer Fallenkarte und b)mit enem Monstereffekt.
Soweit so gut. Ich bin der Meinung, egal auf welche Art die Beschwörung annuliert wird, das ich zwei Karten trotzdem zerstören muss, weil das Beschwörungskosten sind. Ich muss ja erst zwei Karten aus meiner Hand schießen und dann erst beschwöre ich den True King.
Die einen sagen nun aber, dass das keine Kosten sind, die anderen wieder sagen es sind Kosten. Was ist denn nun richtig? Ich meine, da es Kosten sind MUSS ich vorher zwei Karten schießen, egal ob anulliert oder nicht.
Grüße
ChrisDeluxe