Hey
Ich hab ein paar fragen zu annulierungen von Effecten und Karteninteraktionen:
Bei vielen karten steht im Text das man den/die Effect/e einmal pro zug verwenden kann, oder das man einmal pro Spielzug die Karte
aktivieren kann. Wenn man den Effect mit z.b Solem Judgment eine Aktivierung annuliert, ist es dann möglich eine Weiter Kopie der Karte
zu aktivieren.
1. Bei Cyber-Notfall ist es ja möglich die Karte vom Friedhof auf die Hand zurück zu nehmen. Falls ihre Aktivierung annuliert worden ist, kann ich sie dann nochmal aktivieren? Und was ist wenn nur der Effect annuliert worden ist?
2. Wenn ein Silberner/Goldener Apparat beschworen wird und der Effect, dass man ein weiteres Maschinenmonster special b.
darf, annuliert wird und die karte daraufhin zerstört wird, darf man dann den zweiten Effect noch benutzen, der einen Apparatmonster
spezial b. kann, obwohl im Effekt steht: Du kannst nur ein Effect von Silberner/Goldener Apparat pro Spielzug verwenden und in diesem
Spielzug nur einmal.
3. Ich Aktiviere Antikes Antriebskatapult, was die Aktivierungbedingung besitzt, dass ich keine Monster kontrolliere darf. Mein Gegner
möchte den Effekt mit Effektveiler negieren. Ich kette Gamma an um es zu verhindern. Da eine Kette von hinten aufgelöst wird,
werden durch Gamma es selbst und ein weiteres monster spezialbeschworen. Kann mann dann den effekt von Antikes Antriebskatapult
dann noch verwenden, obwohl die Bedingung nicht mehr eingehalten werden kann?
4. Ich habe 2 Maschinenmonster auf dme Feld und aktiviere Eisernes Ziehen, um 2 karten zu ziehen. Auf der karte steht: Für den Rest
dieses Spielzuges, nachdem die karte aufgelöst wurde, kannst du nur eine Spezialbeschwörung durchführen. Ist es dann möglich,
dass man z.B. 2 monster als Pendelbeschwörung beschwören kann?
Vielen dank im Vorraus