hab zum ersten mal eine A3 matte gestaltet, geht sich genau aus mit kartenzonen
Beiträge von EyeofSauron
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hab heute eine anfrage von gilford, der blitz bekommen, kann ihm aber keine nachricht schreiben, weil die pm funktion scheinbar keine beistriche verkraftet. irgendwer eine idee?
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was genau darauf hinausläuft, das bei besserer bildqualität und gleicher größe, das bild mit besserer qualität gezoomt besser aussieht
ok lassen wirs
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Wieso sollte man png besser skalieren können als iwas anderes?
Das einzige was man problemlos skalieren kann sind vektorbasierte Dateien und das sind afaik png definitiv nichtPNG
Beim PNG (Portable Network Graphics) handelt es sich um ein schon altes, aber neu ins Spiel gebrachtes Grafikformat. Es vereint die Vorzüge vom GIF und JPG. PNG- Grafiken können mit bis zu 48-Bit-Farben abgespeichert und trotzdem verlustfrei komprimiert werden, und das mit einer Qualität von 16 Millionen Farben + 256 Transparenzstufen (GIF gibt nur bis zu 8 Bit wieder). Moderne Browser haben keine Probleme PNG-Grafiken in vollem Umfange darzustellen.noch fragen? das mit dem skalieren ist vielleicht falsch formuliert, aber png sehen bei gleicher vergrößerung im vergleich zu jpg und gif besser aus, weil die einzelnen pixel alternativ besser farblich dargestellt werden, und daher nicht so erkennbar sind.
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ich hole meine render meistens aus tag force spielen, einfach bei photobucket danach suchen, da findet man alle.
ansonsten sind png dateien immer gut, weil man die leichter skalieren kann
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also das mit dem zielen auf der matte stört mich brutal diese schrägen bilder nur damit man etwas ganz auf die matte bekommt, kann ich net austehn
würde das ändern, so siehts einfach nur strange ausdie matte mit dem turm ist ganz ok, allerdings sind rosa kartenzonen so meh und die defense lines sind mMn unnötig die lasse ich immer weg, aber geschmackssache.
programm für die mattengestaltung ist großteils adobe photoshop, oder alternativ gimp. gimp ist bei weitem nicht so gut wie photoshop, aber dafür freeware.
bezüglich bedrucken gibt es grundsätzlich in europa nicht so viel, man kann das bild auf 3 teile aufteilen und dann im copyshop/tshirt shop bedrucken lassen, hat aber immer einen leichten spalt dazwischen. alternativ wäre ludipro.de eine seite aus DE wo man matten drucken lassen kann, ist aber etwas anderes material wie die sneak etc matten.
am besten ist es sich aus amiland die matten bedrucken zu lassen, ist zwar höheres porto, dafür aber das original mattenmaterial.
designs kann man bei verschiedenen usern bestellen, aber gratis ist das selten, und meistens ist es dann so meh.ich zb mache matten auf anfrage, bzw verkaufe meine designs aus der signatur. wenn wer interesse an einem custom design hat soll er mich anschreiben.
so ich denke damit is mal die letzte seite komplett beantwortet
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jetz is ganz ohne hab eigentlich nur gemeint durchsichtig machen
aber das bild ansich is cool
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opacity bei den kartenzonen runter drehen, die versauen das ganze bild irgendwie
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öm war ok
coverage war auch zu anfang ok, vor allem da so schnell metagame analyse etc war.danach wars nicht mehr so toll, aber akzeptabel.
und Yasmin hat zumindest gut ausgesehen am computer man muss ja auch was fürs auge habenund gratulation an long
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roach im scrap is mörder
einfach mal scrap dragon und roach draußen haben.
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PERFEEEEEEEEEEEKT
ITALIEEEEEEEEEEN WIR KOMMEN HAB GRAD DEN FLUG GEBUCHT PERFEKT VIVAAAAAAAA ITALIAAAAAAAAAA
und madrid ist ja auch in italien xD
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hab von ihm eine Nachricht bekommen
soviel zu: Verkäufer wusste nicht, das gefälschte karten dabei sind. Aber wenn man nachfragt, dann weiß er es plötzlich, nachdem ja auch scheinbar andere käufer nachgefragt haben.
also stimmt meine vorherige annahme auch -
es kann sowieso nur eine große stadt sein die weltweit bekannt ist
die spieleranzahl im jeweiligen land ist ja wohl relativ egal, immerhin ist es eine WM!!! ich meine für das hauptevent ist ja wohl völlig egal wieviele spieler im jeweiligen land sind.
Also, um mal die Europäischen weltweit bekannten städte zu nennen:
Rom, Paris, Mailand, Madrid, barcelona, München, Berlin, Wien, Zürich, Amsterdam, London, Brüssel
manche leute kommen hier mit shizophrenen argumenten: die WM war schon in Berlin, drum kommt sie wieder dahin, weil konami das gut gefallen hat, es kommt aber keinenfalls nach paris, mailand etc, weil die hatten ja ne YCS, und em und was weiß ich.
Diese aussagen vertragen sich nicht. Entweder heißt es das die bisherigen austragungsorte von großen events einen von zukünftigen großen Events ausschließen, oder eben nicht. Wenn nicht, dann sind alle Städte und Länder, die EMs, YCS etc hatten, trotzdem eine möglichkeit.
Wenn schon, ist deutschland keine Möglichkeit, gemeinsam mit allen anderen.Also, um der Spekulation willen, müssen wir annehmen, das Länder, die bereits Großevents hatten, ausgeschlossen sind, denn wenn wir das nicht tun, sind praktisch alle großen Städte möglich, und man kann nichts eingrenzen. Also eingrenzung auf bisher Eventlose länder.
Wie gesagt, die oben genannten großen städte, da fällt schon mal einiges weg
Rom - fällt weg, EM
Paris - Fällt weg, YCS
Mailand - fällt weg. YCS
Madrid - fällt weg, EM
Barcelona - fällt weg. EM
München - möglich, aber Deutschland
Berlin - fällt weg, WM
Wien - gute chancen, keine Großveranstaltungen
Zürich - ebenfalls chancen, aber kein Euro-Land (was sicher eine rolle spielt, da auf die Spieler rücksicht genommen wird)
Amsterdam - chancen, aber vor langer zeit ne EM gehabt. Fraglich wie lange man nichts neues bekommt
London - fällt weg, EM
Brüssel - neben Wien die besten chancenes bleiben also 5 städte übrig, die weltweit bekannt sind, und entweder lange keine großevents hatten, von anderen großevents weit entfernt waren, oder noch nie events hatten.
München, Wien, Zürich, Amsterdam, Brüssel
Zürich halte ich eben für sehr unwahrscheinlich, da es eben doch die währungsbarriere für die europäischen Spieler zusätzlich stellt, in einem euro land hingegen nur für die asiaten und amerikaner, was es einem drittel sozusagen erleichtert. Die einreise ebenso.
München liegt leider ebenfalls in Schland, und auch wenn es von berlin ungefähr eine ewigkeit entfernt ist, ist es immer noch im selben staat, was wohl hinderlich sein wird, sollte meine annahme zutreffen.
Amsterdam könnte mit der EM 08 noch rausfallen, denn ich denke, das man erst die ganzen länder abklappert, bevor man schon besuchte städte nocheinmal anvisiert.
bleiben noch Brüssel und Wien.
Beides Euro-länder, beide sehr gute anbindungen via flughafen etc.
Allerdings ist meiner meinung nach brüssel keine besonders schöne stadt, wien hat hingegen kulturell mehr zu bieten (eigene meinung)
Ausserdem denke ich das wien international einen bekannteren Stellenwert hat als Brüssel, und daher die besseren chancen hat.Die logische schlussfolgerung ist daher (unter der annahme, das bereits für Großveranstaltungen gewählte Länder ausgeschlossen sind), das es nur Brüssel, Wien oder Zürich sein KÖNNEN. Und von dieser auswahl hat sicher wien die besten karten.
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entschuldigung infolge gestellter forderung? soviel dazu
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Die hier fallen schon mal raus:
Frankreich = Euro 09 and YCS Paris
Italien = YCS Milan (könnte theoretisch sein, glaube aber eher nicht)
Deutschland = Worlds 08 and YCS Bochum
Spanien = Euro 11
England = Euro 10Chancen:
Griechenland
Schweiz
Österreich
Portugal
Belgien
NiederlandeVon denen fällt weg:
Portugal = nicht zentral
Greece = nicht zentral
Netherlands = Euro 08
Schweiz = nicht EU, kein Eurolandbleibt noch:
Belgien
ÖsterreichWahrscheinlichste Städte:
Brüssel = Internationaler Flughafen, gute anbindung
Wien = ebenfalls flughafen, außerdem sightseeing etc.soviel dazu
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Ich finde das Ganze echt lächerlich... Erst einen so beleidigenden Artikel schreiben, der selbst mit sarkasmus teilweise nicht für das genommen werden kann, was er deiner meinung nach ist, und dann noch so eine halbherzige entschuldigung, ich zitiere nur mal ein paar textstellen:
....Es gibt tatsächlich Personen, die in irgendeiner Form ernst nehmen was da steht? Ich habe zwar bewusst versucht, es so ernst wie möglich zu schreiben....
...Nichts desto trotz stehe ich zu diesem Artikel....
...Deswegen war der Witz in einen wengier subtilen Witz verpackt...
...War auch ein eher schwer zu entdeckender Gag...
...Dementsprechend komme ich der gestellten Forderung gerne nach: Entschuldigung...und bei so einer entschuldigung soll man glauben, das du es ernst meinst? Ganz ehrlich die ganze Entschuldigung klingt sarkastischer als dein Artikel. Ich persönlich würde mir wünschen, das du nicht als Judge zur ÖM kommst, und denke es geht den meisten Österreichern so, die den Artikel gelesen haben. Denn selbst WENN es sarkastisch gemeint war (was bei einem großteil deiner aussagen nicht mal ansatzweise rüberkommt), bleibt der grundgedanke der gleiche.
Achja noch eins: [Sarkasmus]Sarkasmus funktioniert im internet sehr gut [/sarkasmus]
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naja zum gleichen ergebnis kommen wir wohl nicht mein rechtswissen basiert auf dem österreichischen ABGB, ich habe die sachen aus dem BGB nur zitiert
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Ah, die Welt steht ja noch.
Das Einzige, wovor ich zur Zeit ein bisschen Angst habe, ist der Komet, der ja 2029 einschlagen soll.
Ob da wohl was dran ist? Oder doch nur Panikmache, wie jetzt auch?meh bis 2029 haben die doch schon xtausend möglichkeiten entdeckt, um das zu verhindern. Oder sie schicken einfach Bruce willis hoch, und der jagt ihn in die luft
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Fälschungen sind illegal. PUNKT! wo is da jetz der grosse Hintergrund für ne Diskussion?
wenn man Plagiate verkauft macht man sich strafbar egal ob wissentlich oder unwissentlichund ein kaufvertrag kann NICHT zustandekommen wenn er illegal is!!
wenn ich bei dir illegale nuklearwaffen kaufe und ich zahl dir nicht das geld was wir vereinbart haben kannst du vor gericht gehen weil unser kaufvertrag ja zustande gekommen ist?!
das is schon mal falsch. Lehrbuchfall:Schokolade statt Haschisch§ 263 StGB, juristischer Vermögensbegriff: getäuschter Rauschgiftkäufer, der vorleistet, hat einen Vermögensschaden;
§ 817 S. 2 BGB gilt für einen Schadenersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 Abs. 1 StGB nicht, so daß der getäuschte Rauschgiftkäufer einen zivilrechtlichen Rückerstattungsanspruch hat und eine gewaltsame Rückforderung nicht unter die Vermögensdelikte (hier: §§ 239a, 253 StGB), sondern unter die Nötigungsdelikte (hier: § 239b StGB) fällt
bezügl der karten hier mal der gesetzestext:
Betrug
§ 263
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.dies trifft allerdings nur bei bewusster Täuschung, also bei wissentlicher Leistung von plagiaten zu.
Sollte der Verkäufer belegen können, das er sich im Irrtum über den Plagiatsstand befand, kann Betrug nicht greifen.
Allerdings greift, wie bei jedem Kaufvertrag, sowieso der Mängelanspruch (oft falsch als gewährleistung bezeichnet), für den angenommenen fall, das ein Konsens zustande gekommen ist (ich gehe nach wie vor von Dissens aus).Mängelansprüche (Gewährleistung)
Hiernach kann der Käufer- Nacherfüllung verlangen,
- bei wesentlichen Mängeln nach der fehlgeschlagenen Nacherfüllung (zwei Versuche) oder, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, vom Vertrag zurücktreten,
- oder nach der fehlgeschlagenen Nacherfüllung den Kaufpreis mindern,
- bei Verschulden des Verkäufers Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Die Mängelansprüche verjähren in der Regel gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in zwei Jahren nach der Lieferung, es sei denn, der Verkäufer hat einen Mangel arglistig verschwiegen. Dann verjähren die Ansprüche nach der regelmäßigen Verjährungsfrist grundsätzlich erst in drei Jahren nach Kenntnis des Mangel spätestens aber in 10 Jahren ab Entstehung des Mangels.
2.2 Umtausch
Der Nacherfüllungsanspruch ist gemäß § 439 BGB das Recht des Käufers, nach seiner Wahl eine neue Sache im Austausch gegen die defekte zu verlangen oder die Reparatur der mangelhaften Sache zu fordern. Ein Umtauschanspruch besteht daher nur, wenn eine Sache nachweislich mangelhaft ist. Will der Käufer sein Recht auf Nacherfüllung geltend machen, muss er den Mangel, also die Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder der gewöhnlichen Beschaffenheit ( § 434 BGB) beweisen. Auch muss er beweisen, dass dieser Mangel schon bei der Lieferung vorlag. Nur wenn ein Verbraucher ( § 13 BGB) von einem Unternehmer ( § 14 BGB) eine bewegliche Sache (also keine Immobilie) kauft, sieht das Gesetz gemäß § 476 BGB für die ersten sechs Monate nach der Lieferung eine Beweispflicht des Verkäufers vor. Den Privatverkäufer trifft diese Beweislastumkehr somit nicht.
2.3 Rücknahme
Zur Rücknahme einer Sache und Rückgabe des Kaufpreises ist ein Verkäufer verpflichtet, wenn eine Sache einen wesentlichen Mangel ( § 323 Abs. 5 BGB) aufweist und die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Verkauft ein Unternehmer an einen Unternehmer oder ein Verbraucher an einen Verbraucher oder an einen Unternehmer (Privatverkauf) kommt es darauf an, ob der Haftungsausschluss in einem Individualvertrag vorgenommen wird oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn Vorsatz des Verkäufers vorliegt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dies so nicht möglich!
Fazit
Regelt ein Privatverkäufer bei Verkäufen über neue Sachen formularmäßig eine Beschränkung seiner Mängelhaftung, verwendet er ab dem dritten, spätestens nach dem fünften Mal Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn er diese Beschränkung nicht verhandelt. Ein vollständiger Ausschluss der gesetzlichen Mängelansprüche (Gewährleistung) ist dann unwirksam. Dies gilt auch für eine Beschränkung wesentlicher gesetzlicher Rechte des Käufers. Lediglich die Verjährungsfrist für Mängel kann auf ein Jahr reduziert werden.
noch fragen? -
warum er nicht "ungültig" wird? weil er wirksam zustande gekommen ist... kann auch sein das ich mich mal irre. aber mir fällt grad kein grund ein, warum der vertrag nicht wirksam zustande gekommen sein sollte. über einen dissens hab ich nachgedacht, aber naja mE liegt keiner vor. jedenfalls kein totaldissens, der das zustandekommen des vertrages gehindert hätte.
ich muss immer alles begründen, aber leute, die einfach so irgendwas behaupten nicht. ist schon toll...
Ein kaufvertrag kommt nur dann wirksam zustande, wenn zwischen den parteien ein konsens über den hauptteil des vertrages besteht. Beide parteien müssen also davon ausgehen, das A genau die Ware liefert, die B gekauft hat. Liegt aber bei einer Partei ein Irrtum über den Vertragsinhalt vor, im sinne von nicht vertragsgemäßen Hauptbestandteil des Kaufvertrages, liegt ein Dissens vor, und somit kommt kein wirksamer kaufvertrag zu stande.lawyered