Kommen eff von dark world durch
Zwangsanforderung
Effekte Dark World bei Zwangsanforderung
- Hupo
- Geschlossen
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sofern du einen dark world für zwangsanforderung abwirfst, ja. (vorrausgesetzt dein gegner kontrolliert die zwangsanforderung)
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Also wenn ich die zwangsanforderung habe dann nicht?
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Wenn du selbst Zwangsanforderung kontrollierst werden nur dann Effekte von DW ausgelöst, wenn sie entsprechend abgeworfen wurden - was ich erwarte, wenn du ein DW Deck spielst - wenn dein Gegner Zwangsanforderung kontrolliert aktivieren sich die DW effekte jedes mal wenn dein gegner abwerfen muss, und du ebenfalls abwirfst. Du erhälst dann auch die 2. Effekte der Darkworlds
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Also wenn ich die zwangsanforderung habe dann nicht?
Zwangsanforderung lässt dein Gegner Handkarten abwerfen.
Wenn durch zwangsanforderung zB ein Goldd abgeworfen wird, so wird dieser spezialbeschworen und du darfst seinen zerstörungseffekt nutzen.
(da goldd durch den effekt einer gegnerischen karte ageworfen wurde) -
Da mich die SuFu doch glatt auf einige "Forced Requisition" & Dark World Fragen hingewiesen:
Forced Requisition
zwangsanforderung - mit DW
DW + ZwangsanforderungMan beachte bitte, dass "Forced Requisition" nicht aktiviert (aufgedeckt) werden kann, wenn man Karten als Kosten abwirft. Wenn die Falle bereits aktiv ist, ist dieser Umstand bedeutungslos.
~geschlossen~