Ultimatives Götterungeheuer Frage

  • Hallo ich habe eine frage zu der Fallenkarte Ultimatives Götterungeheuer.


    den 1. Effekt verstehe ich jedoch verstehe ich den Effekt nicht ab


    "Während der End Phase, falls du ein Göttliches Ungeheuer-Monster kontrollierst: Du kannst alle offenen Karten zerstören, die dein Gegner kontrolliert und deren Effekte auf dem Spielfeld in diesem Spielzug aktiviert wurden."


    Bedeutet es, ich diesen effekt nur gekoppelt mit dem 1. aktivieren kann? oder kann ich den 2. effekt auch aktivieren wenn ich ein Göttliches Ungeheuer Monster normal beschworen habe?


    Hoffe ihr könnt mir da helfen :)


  • Der Part "und deren Effekte auf dem Spielfeld in diesem Spielzug aktiviert wurden" bezieht sich auf die Karten deines Gegners, die du zu zerstören gedenkst. Hat dein Gegner keinen dieser Karten in diesem Spielzug aktiviert, dann kannst du sie aber nicht aktivieren, da du mind. 1 Karte zu zerstören versuchen musst.


    Die Verbindung, dass es sich auf die gegnerischen Karten hinweist, wird durch das "und" zwischen "dein Gegner kontrolliert" und besagten Effektteil gezeigt.

  • Der Part "und deren Effekte auf dem Spielfeld in diesem Spielzug aktiviert wurden" bezieht sich auf die Karten deines Gegners, die du zu zerstören gedenkst. Hat dein Gegner keinen dieser Karten in diesem Spielzug aktiviert, dann kannst du sie aber nicht aktivieren, da du mind. 1 Karte zu zerstören versuchen musst.


    Die Verbindung, dass es sich auf die gegnerischen Karten hinweist, wird durch das "und" zwischen "dein Gegner kontrolliert" und besagten Effektteil gezeigt.

    okay ich verstehe es vielen Dank.


    Ich kann den 2. effekt auch problemlos mit einer Götterkarte benutzen die nicht mit dem karteffekt beschworen worden ist richtig?