Bestrafungsdrache

  • Der Effekt:


    Kann nicht als Normalbeschwörung beschworen/gesetzt werden. Muss als Spezialbeschwörung (von deiner Hand) beschworen werden, indem dir 4 oder mehr verbannte „Lichtverpflichtet“-Monster mit unterschiedlichen Namen gehören. Einmal pro Spielzug (Schnelleffekt): Du kannst 1000 LP zahlen; mische alle Karten in den Friedhöfen und alle offenen verbannten Karten, außer „Lichtverpflichtet“-Monstern, ins Deck. Einmal pro Spielzug, falls der Effekt deines „Lichtverpflichtet“-Monsters aktiviert wird: Lege die obersten 4 Karten deines Decks auf den
    Friedhof.


    Ich verstehe das so, das sich das "außer "Lichtverpflichtet"-Monstern" auch auf den Friedhof bezieht. Sprich, es bleiben alle verbannten Lichtverpflichteten verbannt und alle Lichtverpflichteten im Friedhof bleiben im Friedhof.


    Sehe ich das richtig?

  • Der Bestrafungsdrache schickt aus dem Friedhof ausnahmslos alle Karte von den Friedhöfen in die jeweiligen Decks zurück. Die Ausnahme für die Lichtverpflichtet-Monster gilt nur für die offenen verbannten Karten.


    Ich habe jetzt auf die Schnelle kein Gegenbeispiel gefunden, von daher gelten solche Ausnahmefloskeln immer für den aktuellen Teil des Effektes.
    Im Fall vom Bestrafungsdrache müsste der Effekt (meiner Meinung nach) lauten "mische alle Karten in den Friedhöfen, außer "Lichtverpflichtet"-Monster und alle offenen verbannten Karten ...", damit die Lichtverpflichtet-Monster im Friedhof bleiben dürfen.


    Ich lasse mich aber auch gern korrgieren.

  • Das “und“ im Text sagt doch aus, dass bei beiden Stapeln die Lightsworns bleiben...
    Der Text ist nun mal wirklich nicht falsch zu verstehen

    Ich stamme noch aus der Zeit, wo manche Effekte wirklich schlecht beschrieben waren und bin darum lieber erstmal misstrauisch, wenn ein Effekt zu gut klingt.


    Aber dann ist ja alles gut. Der kommt ins Deck, damit er die verfriedhoften Urteilsdrachen retten kann.