Bei den Flippeffekten der Schattenpuppen steht ja immer ,,Du kannst [...]´´, daher geh ich davon aus, dass man sich auch gegen die Aktivierung des Flippeffektes entscheiden kann, z.B. damit man die betreffende Schattenpuppe im selben Zug noch durch einen Karteneffekt auf den Friedhof schicken kann, um so den anderen Effekt nutzen zu können.
Liege ich da richtig, stimmt das so?
Hab schon seit Ewigkeiten keine Flippeffektmonster mehr gespielt und bin mir daher nicht sicher, ob man sich beim aufflippen eines Flippeffektmonsters überhaupt gegen die Aktivierung des Effekts entscheiden kann oder ob die Nutzung in jedem Fall immer Pflicht ist.