Zählt ,,Meteorschwarzer Kometendrache" als ein ,,Rotäugig"-Monster? Also wenn ein Effekt ein ,,Rotäugig" Monster verlangt, zählt er dann?
Lg
Frage
-
-
Nein, da sein Name nicht „Rotäugig“ enthält.
-
Mein Freund meinte es zählt als ,,Rotäugig", weil die Karte zum Rotäugig Themendeck gehört.. Aber muss etwas was in Anführungszeichen im Effekt steht, nicht explizit so im Namen stehen?
Und noch eine Frage: Kann der Effekt von ,,Rückkehr der Rotäugigen", der ein Monster beschwört, einmal pro Spielzug genutzt werden?
-
Mein Freund meinte es zählt als ,,Rotäugig", weil die Karte zum Rotäugig Themendeck gehört.. Aber muss etwas was in Anführungszeichen im Effekt steht, nicht explizit so im Namen stehen?
Die Karte gehört zum Thema, da sie das Thema namentlich im Effekttext aufführt, ist aber selbst kein „Rotäugig“-Monster, da dieser Teil im Name fehlt, exakt.
Ja, der Effekt von Rückkehr der Rotäugigen zur Spezialbeschwörung eines „Rotäugig“-Monsters kann in jedem Spielzug aktiviert werden.
-
Cyber Drachen sind dafür ein gutes Beispiel. Nehmen wir mal Cyber Drachenmark, dieser besagt in seinem Effekt:
... Der Name dieser Karte wird zu „Cyber Drache“, solange sie auf dem Spielfeld oder im Friedhof liegt.
Da die Fusionsmonster explizit "Cyber Drache" verlangen kann der Drachenmark genutzt werden, sofern er auf dem Feld oder im GY liegt.
Ergo, wenn eine Karte nicht sagt, dass ihr Name auch als ein anderer gehandelt werden kann oder als ein anderer gehandelt wird, können Effekte / Beschwörungen die einen expliziten Namen verlangen nicht genutzt / ausgeführt werden.MfG DarkNeos
-
Bei Red eyes Fusionsmonster ist noch der Effekt der fuisonkarte zu beachten durch diesen wird der Name des beschworene Monsters zu Red-eyes b. Dragon.