Hallo Leute,
es gibt da eine sehr merkwürdige Sache, die ich gern mal geklärt wüßte. Es wäre schön wenn sich UDE auch mal äußern würde.
Es geht um das Fusionsdeck. Welche Reglung soll man denn nun als Veranstalter und Schiedsrichter beachten?
Und zwar gibt es verschiedene Versionen:
UDE-Turnier-Anhang
Anhang A: Yu-Gi-Oh! TCG-Verfahrensweisen
englische Version ab 1.11.05
Zitat: „There is no limit to the size of the Fusion Monster Deck as long as it contains no more than three copies of any Fusion Monster and adheres to the Forbidden and Limited lists.”
diese soll vor Oktober auch schon gewesen sein. Bei uns stand dort:
deutsche Version bis 1.10.05
Zitat: „Das Fusionsmonsterdeck ist auf 20 verschiedene Karten limitiert, wobei jeder Spieler bis zu 3 Kopien von jeder dieser 20 Karten haben darf.“
die neue ist auf UDE noch nicht zu finden. Jedoch hab ich jetzt paar Aufsteller bekommen mit ner neuen Anleitung, da findet man folgendes:
Version Oktober 2005 Organized Play-Anleitung
Zitat: „Die Spieler dürfen ein Fusionsdeck von maximal 20 verschiedenen Monstern haben.“
Wie kann es sein das in englich was anderes als in deutsch vorgeschrieben wird? Wieso bitte ändert sich sich bei uns ständig was? Was wendet man an, nach der deutsch oder engliche Vorschrift des gültigen Standes?