ZitatOriginal von PrinceOfPersia
Schon wieder Quatsch. Im §110 ff. ist ganz genau geregelt, wann die Verträge eines Minderjährigen gültig. Unter Umständen kann er sich sogar ein Auto kaufen, ohne das der Vertrag nichtig ist.
lol glaub ich kaum und wenn ja habt ihr deutschen seltsame gesetze...
btw viell postest du ma n auszug anstandt dauernd von random § zu reden die keine sau kennt
edit: gut hab mir das gerade angesehn und imo steht da nur drin das sich n minderjähriger was mit seinen taschengeld kaufen darf aber was das mit dem jetz zu tun hat weiss ich net...
Zitat§ 110
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html