Servus
Hab da mal ne Frage zum Verwandlungskrug#2:
Wenn ich auf meiner Seite einen verdeckten Verwandlungskrug#2 habe und mein Gegner z. B. einen KampfOchsen und dieser mein Monster nun angreift ist es ja so das erst nach der Schadensberechnung alle Flippeffekte aufgelöst werden (also zuerst kriege ich die Differenz zw. seinen ATK-Werten und meinen DEF-Werten als Kampfschaden abgezogen, dann kommt der Flippeffeckt vom Krug#2).
Alle Monster auf dem Spielfeld werden auf die Decks ihrer Besitzer zurückgelegt und es wird gemischelt, anschließend werden solange Karten gezogen bis jeder wieder die gleiche Anzahl Monster auf dem Spielfeld hat wie vorher, vorausgesetzt die Monster sind alle von LV4 und kleiner, alle anderen Karten kommen auf den Friedhof.
Meine Frage deshalb: Darf ich meinem Verwandlungskrug#2 nach der Schadensberechneung auch auf mein Deck packen?
Denn im Regelbuch seht:
"... Falls du für den Flippeffekt ein Monster als Ziel wählen mußt, kannstu du nicht ein Monster als Ziel wählen das bereits während der Schadensberechnung zerstört worden ist."
In erster Linie wähle ich ja keine Ziele! Denn ein "Ziel wählen" tut ich ja nur dann wenn ich mir auf dem Speilfeld eine geeignete Karte für meinen Effekt aussuchen darf, wenn durch ein Effekt ein Ziel gewählt wird, wird das laut dem Regelbuch nicht als "Ziel bestimmen" bezeichnet.
Und zweitens würde er ja auch nicht zerstört werden wenn man beachtet das der Kurg#2 ja garnicht auf den Friedhof kommt. Denn einen Karte auf das Deck zurück zu legen oder vom Spielfeld zurück auf die Hand bekommen wird ja nicht als zerstört betrachtet.
Gehe ich also richtig davon aus das ich ihn dann doch nach der Schadensberächnung auf mein Deck packen darf ja?