Aus dem Restaurant geworfen - All you can eat/drink

  • Zitat

    Original von AnimeGirl
    Zudem das der Restaurant Besitzer wegen einer Laune heraus einen Hausverbot erteilen kann, finde ich sollte man rechtlich gesehen ändern, das ist doch lächerlich, allein schon das Argument,kaum mag er jemand nicht, kann er ihn rauswerfen,
    Damit schadet er sich, und seinen Lokal auf Dauer nur selbst,.


    Der Besitzer/Mieter der Lokalität hat das Hausrecht. (Das Wort wird hier inflationär benutzt)
    Er kann entscheiden, wer rein darf, bzw. wer wieder gehen muss.
    Das kann auf keinen Fall rechtlich geändert werden, denn ein Gast könnte sich ja geschäftsschädigend benehmen. Und wenn dem Lokalbesitzer dann die rechtliche Grundlage fehlt, diesen "Gast" hinauszuwerfen, na dann gute Nacht.


    Es wäre auch ein zu tiefer Eingriff in die Privatsphäre des Wirts, wenn man ihm verbieten wollte, dass er nach gutdünken Leute vor die Tür setzt.


    Wenn der Wirt dich nicht in seinem Lokal haben will, hast du zu gehen.
    So ist das Gesetz, und das ist gut so.

  • Hallo,



    Das Subway Problem haben wir in Heilbronn schon oft gehabt. Ich denke mal man kann die Besitzer verstehen und denke auch das sie das recht haben einen raus zu schmeißen. Wir hatten uns damals beschwert bei der Zentrale und dannach waren sie Handzahm. Aber es gibt natürlich immer noch so moment früher gingen wir um 8 rein und um 1 uhr nachst raus und haben an dem Tag nur einen becher Gekauft da is verständlich das sie keine lust mehr auf uns hatten. Doch nach einer weille traffen wir eine Einigung wir kaufen alle 3 stunden was zu essen machen keine dreck und sind nicht all zu laut wenn das Lokal zu voll wird müssen wir auch Platz machen hörts sich vielleicht kommisch an aber ansonsten hatten wir immer stress und nun is alles okay.


    Aber er kann dich einfach raus schmeißen mal ehrlich ich würde es auch so mache.


    Schöne Grüße Honkey vom Chimeratech Meister XD



    Greetz Snake

  • Zitat

    Original von AnimeGirl
    Zudem das der Restaurant Besitzer wegen einer Laune heraus einen Hausverbot erteilen kann, finde ich sollte man rechtlich gesehen ändern, das ist doch lächerlich, allein schon das Argument,kaum mag er jemand nicht, kann er ihn rauswerfen,
    Damit schadet er sich, und seinen Lokal auf Dauer nur selbst,.


    Wiee Kamui schon sagte, er hat die Verfügungsgewalt die Räumlichkeiten (als Mieter erwirbt er die Nutzungsrechte). Wen ich nicht mag oder wer mir nicht geheuer ist, den will ich da nicht haben. Ob er sich selbst damit schadet, ist seine Sache. Zu argumentieren, wir verbieten dir, Leute rauszuschmeißen, weil du dadurch finanzielle Einbußen hast, ist übelster Paternalismus, der nach meinem Rechtsempfinden nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist.



    Auch ein Restaurant ist privat! Privat ist alles, was nicht öffentlich ist und öffentlich ist nur, was mehrheitlich dem Staat gehört oder was gemäß der Zwei-Stufen-Theorie als hoheitliche Aufgabe auf dem Gebiet des Privatrechts erledigt wird. Der Betrieb eines Restaurants ist keine hoheitliche Aufgabe und damit eine Privatangelegenheit. Kontrahierungszwang gibt es auch bei Privaten nur in Bereichen der Daseinsvorsorge, wenn auf dem Markt ein Monopol herrscht.


    Ansonsten kann ich nach oben verweisen: der Besitzer selbst weiß wohl am besten, ob er sich das leisten kann. Und wenn er sich das nicht leisten kann und es trotzdem tut, ist das sein Problem.

  • Naja vielleicht hat väterchen staat GENAU DIESEN restaurant besitzer ja beliehen, damit es auch ein öffentliches restaurant gibt xd

    Havez und Wantz


    Original von Dönerschreck (danke dafür!):


    "Nur weil gewisse Züge erfordern, dass der Spieler kein Down-Syndrom hat, ist es deswegen noch lange kein "Skill"."


    Original von Ferio von Cefiro:


    "Es macht sehr wohl einen Unterschied ob die Effekte jederzeit kommen, oder eben nur durch Stimulation!"

  • Zitat

    Original von Stahlfisch


    Zudem das der Restaurant Besitzer wegen einer Laune heraus einen Hausverbot erteilen kann, finde ich sollte man rechtlich gesehen ändern, das ist doch lächerlich, allein schon das Argument,kaum mag er jemand nicht, kann er ihn rauswerfen,
    Damit schadet er sich, und seinen Lokal auf Dauer nur selbst,.
    Wiee Kamui schon sagte, er hat die Verfügungsgewalt die Räumlichkeiten (als Mieter erwirbt er die Nutzungsrechte). Wen ich nicht mag oder wer mir nicht geheuer ist, den will ich da nicht haben. Ob er sich selbst damit schadet, ist seine Sache. Zu argumentieren, wir verbieten dir, Leute rauszuschmeißen, weil du dadurch finanzielle Einbußen hast, ist übelster Paternalismus, der nach meinem Rechtsempfinden nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist.



    Es ist genauso schon dann Paternalismus wenn ich einfach als Hauswirt Leute raus schmeiße deren Gesicht, mir nicht gefällt, ich aber nicht aber dann nicht behaupten kann, sie schädigen dem Lokal.
    Ich kann es nicht glauben das man als Konsument dann keinerlei Rechte hat die einen vor so was schützen, und es hat für mich nichts mehr mit Recht und Ordnung zu tun.
    So ein Argument von jemand wie dir der sich für Gesetze und Juristik interessiert und einsetzt finde ich dann ehrlich schwach und
    argumentationsarm.
    Manche Leute sind wohl nicht an Recht und Gerechtigkeit interessiert, solange das Recht ausschließlich für ihren Nutzen arbeitet.-_-


    Ich war zum Glück von so was noch nie betroffen, nur ich glaub kaum das das jemand lustig fände würde, wenn ihn selbst so etwas betreffe würde, und mit Fairness hat es dann nichts mehr in meinen Augen zu tun, eher schon mit reiner Willkür wenn ich jeden als Lokalbesitzer vor die Tür setzen kann, bloß weil ich ihn zufällig nicht mag.


    Das ein Restaurant rechtlich als privat angesehen wird wundert mich doch sehr, schließlich verkaufe ich Gästen auch nicht daheim Essen gegen Geld.
    Ka wo da die Grenze zu ziehen ist, zwischen privat und öffentlich.
    Vermutlich wird ein Lokal nur als privat erklärt, weil es dem Eigentümer gehört und er somit damit machen kann was er will, und sämtliche Rechte darüber verfügt.
    Anders wäre für mich das nicht zu erklären.

    Wie Gerechtigkeit so häufig der Deckmantel der Schwäche ist, so greifen billig denkende, aber schwache Menschen mitunter aus Ehrgeiz zur Verstellung und benehmen sich ersichtlich ungerecht und hart, um den Eindruck der Stärke zu hinterlassen. Friedrich Nietzsche.

    3 Mal editiert, zuletzt von AnimeGirl ()

  • Zitat

    Original von AnimeGirl
    Es ist genauso schon dann Paternalismus wenn ich einfach als Hauswirt Leute raus schmeiße deren Gesicht, mir nicht gefällt, ich aber nicht aber dann nicht behaupten kann, sie schädigen dem Lokal.


    Nein, ist es nicht. Paternalismus bedeutet, ich handle gegen deinen Willen aber dabei zu deinem Besten. Sprich: ich verbiete dir, Leute aus deinen Räumlichkeiten zu verweisen, weil du dann finanzielle Probleme bekommst. Weshalb die Ausübung des Hausrechts darunter fallen soll, ist mir schleierhaft.


    Zitat

    Ich kann es nicht glauben das man als Konsument dann keinerlei Rechte hat die einen vor so was schützen, und es hat für mich nichts mehr mit Recht und Ordnung zu tun.


    In bestimmten Fällen, kann man sich auf das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) berufen, aber grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit und und das Eigentums- und Besitzrecht. Einen Kontrahierungszwang, also die Pflicht, mit jemandem einen Vertrag schließen zu müssen, gibt es nur in Angelegenheiten der Daseinsfürsorge und einem entsprechenden Marktmonopol (Beispiel: es gibt nur einen einzigen Stromanbieter. Dieser ist verpflichtet, mit allen Interessenten Verträge zu vernünftigen Bedingungen einzugehen).


    Zitat

    So ein Argument von jemand wie dir der sich für Gesetze und Juristik interessiert und einsetzt finde ich dann ehrlich schwach und argumentationsarm.


    Der Verweis auf verfassungsrechtlich geschützte Rechte (Vertragsfreiheit etc.) ist also argumentationsschwach, aha.


    Zitat

    Manche Leute sind wohl nicht an Recht und Gerechtigkeit interessiert, solange das Recht ausschließlich für ihren Nutzen arbeitet.-_-


    Falls du damit mich meinst: ich bin Beamter. Ich habe geschworen, Recht und Gesetz zu achten. So viel dazu.


    Im Recht kann man zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen gelangen. Ansonsten bräuchten wir auch keine Gerichte. Die herrschende Meinung hier geht davon aus, dass die aktuelle Regelung gut ist - nämlich, dass der Unternehmer sich seine Vertragspartner selbst aussuchen kann und dass es sein Recht ist, Leute aus seinen Räumlichkeiten zu verweisen, wenn er dies für angebracht hält. Du kannst da anderer Meinung sein, das ist kein Problem.


    Zitat

    Das ein Restaurant rechtlich als privat angesehen wird wundert mich doch sehr, schließlich verkaufe ich Gästen auch nicht daheim Essen gegen Geld. Ka wo da die Grenze zu ziehen ist, zwischen privat und öffentlich.


    Öffentlich ist eine Angelegenheit, wenn der Staat involviert ist. Wäre das ein staatliches Restaurant, wäre das eine öffentliche Einrichtung und der Kunde hätte als Bürger der Einwohner ein Benutzungsrecht (hier in Schleswig-Holstein aus § 18 Gemeindeordnung). Ein Unternehmen, das Privatbesitz einer Person ist, ist nicht daran gebunden.


    Zitat

    Vermutlich wird ein Lokal nur als privat erklärt, weil es dem Eigentümer gehört und er somit damit machen kann was er will, und sämtliche Rechte darüber verfügt.
    Anders wäre für mich das nicht zu erklären.


    Genau.

  • Aus einem ähnlichem Grund wird zur zeit in Hamburg geklagt weil dort eine "Türkisch"-Aussehende Person bei praktisch jeder Disko keinen Eintritt erhalten hatte, eben weil seine körperliche Erscheinung dem Klischee eines "Türken" nahe kommt.


    Zwar steht noch kein Urteil fest, aber wie ich schon geschrieben hatte, ist in Deutschland nunmal das so das JEDER unabhängig von Herkunft, Geschlecht und Glauben geleich behandelt werden soll. Spätestenz wenn zu diesem Fall ein Urteil da ist ist keinen Restaurant/Disko besitzer noch die möglichket gegeben ohne einen Grund jemandem vor die Tür zu setzen. (und dieser grund muss außerhalb von Herkunft, Geschlecht und Glauben sein.)


    Wobei ein Angebot, das Ausschließlich für Frauen/Männer angegeben ist eben auch nur von diesen Angenommen werden kann.
    (Frau bei der Prostata-Voruntersuche, als beispiel wäre sehr sinnfrei...)

  • Zitat

    Original von Stahlfisch
    Der Verweis auf verfassungsrechtlich geschützte Rechte (Vertragsfreiheit etc.) ist also argumentationsschwach, aha.


    Der Begriff Paternalismus bedeutet wortwörtlich das hier: Mit Paternalismus (von lat. pater = Vater) wird eine Herrschaftsordnung beschrieben, die im außerfamiliären Bereich ihre Autorität und Herrschaftslegitimierung auf eine vormundschaftliche Beziehung zwischen Herrscher/Herrschern und den Herrschaftsunterworfenen begründet.


    Echt ein tolles Argument das dann als Gegenargument zu bringen.
    Wie schade das ich mit damit nicht auf eine Stufe stellen lassen will, so was aber auch-_- :rolleyes:


    Der Rest deiner Argumentation war gut, nur das war für mich ein wenig sehr weit hergeholt und nicht berechtig mir das an den Kopf zu schmeißen.
    Sei es drum, hättest du von Anfang so argumentiert wie in deinen letzten Beitrag hätte ich dir Recht gegeben, so jedoch fand ich das eine Argument einfach nur an den Haaren herbei gezogen. :rolleyes:
    Denn ich habe dir ja Recht gegeben und das kannst du nun schwer bestreiten, falls nun weitere Angriffe kommen in meine Richtung, :rolleyes:



    Ich kann mich Athrados Meinung nur anschließen jeder Mensch hat gleich behandelt zu werden, und nur das und ausschließlich das nenne ich:Gerechtigkeit!

    Wie Gerechtigkeit so häufig der Deckmantel der Schwäche ist, so greifen billig denkende, aber schwache Menschen mitunter aus Ehrgeiz zur Verstellung und benehmen sich ersichtlich ungerecht und hart, um den Eindruck der Stärke zu hinterlassen. Friedrich Nietzsche.

    4 Mal editiert, zuletzt von AnimeGirl ()

  • Naja gut, definiere daheim. Theoretisch könnte er in seinem Restaurant auch wohnen, er hat es gemietet etc. Es ist sein Eigentum oder er bezahlt die Miete dafür. Du hast genauso das Recht, über dein Eigentum zu entscheiden. Das ist nunmal so und es ist auch gut so. Ich verstehe auch ehrlich gesagt dein Problem nicht?


    Die Sache reguliert sich doch eh von selbst. Der Wirt kann es sich gar nicht leisten, alles und jeden herauszuwerfen, deswegen sind es ohnehin nur die ganz harten Fälle, die rausgeworfen werden. Und überhaupt, warum sollte er dich herauswerfen, wenn er dich zwar nicht mag, er aber an dir verdient? Ich sehe daran nicht da Problem. Stell dir das doch am besten so vor:


    Er bietet eine Ware/Dienstleistung an, und zwar macht er leckeres Essen und bietet dir einen Platz ein seinem Restaurant. Im Austausch dafür verlangt er dann Geld von dir. So viel Geld, dass er die Kosten für das Essen herausbekommt und zusätzlichen Gewinn macht, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
    Es kann ihn aber doch niemand dazu zwingen, dieses Tauschgeschäft zu machen. Wenn es für ihn negativ läuft erst recht nicht. Und das war doch ganz deutlich der Fall: Er macht Verluste, weil er das Essen, was die in diesem Fall übergelassen haben, nicht mehr verkaufen kann (wenn es ein guter Wirt ist...).
    [Das ist in Wahrheit wohl ein bisschen komplexer, aber ich glaube das Beispiel zeigt, worauf ich hinaus will...]


    Genausowenig muss eine Friseurin/Friseuse/wie auch immer das nun "politisch korrekt" ist, dir deine Haare schneiden, wenn sie deine Schuppen ähnlich findet oder so ähnlich. Was ihr Arbeitgeber dazu sagt ist wiederum was anderes...


    Ich sehe darin nicht das Problem...



    edit: ich hätte gucken sollen ob schon jemand was dazu geschrieben hat in der halben Stunde... Aber naja

  • Zitat

    Original von Koopi
    Naja gut, definiere daheim. Theoretisch könnte er in seinem Restaurant auch wohnen, er hat es gemietet etc. Es ist sein Eigentum oder er bezahlt die Miete dafür. Du hast genauso das Recht, über dein Eigentum zu entscheiden. Das ist nunmal so und es ist auch gut so. Ich verstehe auch ehrlich gesagt dein Problem nicht?



    Es gibt kein Problem sofern er als Gast an mir gut verdient und ich mich gut benehme korrekt?
    Wenn er mich dann dennoch oder andere hinauswirft, ist das einfach nur launisch, und willkürlich und nicht mehr wirklich in Ordnung.
    Einzig und allein daran störe ich mich, nenne es meinetwegen gerechtigkeitsliebend.
    Ich habe kein Problem damit nur vertrete ich die Ansicht das jedem Fairness und Gerechtigkeit widerfahren sollte, und man nicht einfach Leute rum schubsen kann, nur weil man der Eigentümer eines Geschäft ist.
    Das ist alles :)



    Darum ging es mir auch nicht, natürlich kann er ein Geschäft ablehnen von dem er von Anfang an weiß es bringt nicht genug an finanziellen Gewinn ein und das ist auch legitim, weniger legitim ist es aber Leute aus einer schlechten Laune heraus vor die Tür zu setzen und dabei bleibe ich.
    Vielleicht verstehst du nun worum es mir geht.

    Wie Gerechtigkeit so häufig der Deckmantel der Schwäche ist, so greifen billig denkende, aber schwache Menschen mitunter aus Ehrgeiz zur Verstellung und benehmen sich ersichtlich ungerecht und hart, um den Eindruck der Stärke zu hinterlassen. Friedrich Nietzsche.

    2 Mal editiert, zuletzt von AnimeGirl ()

  • Zitat

    Original von AnimeGirl
    Der Begriff Paternalismus bedeutet wortwörtlich das hier: Mit Paternalismus (von lat. pater = Vater) wird eine Herrschaftsordnung beschrieben, die im außerfamiliären Bereich ihre Autorität und Herrschaftslegitimierung auf eine vormundschaftliche Beziehung zwischen Herrscher/Herrschern und den Herrschaftsunterworfenen begründet.


    Lies den Artikel mal weiter. Dann kommt nämlich auch: "Als paternalistisch wird umgangssprachlich auch eine Handlung bezeichnet, wenn sie gegen den Willen, aber auf das Wohl eines anderen gerichtet ist." ;)


    Zitat

    Ich kann mich Athrados Meinung nur anschließen jeder Mensch hat gleich behandelt zu werden, und nur das und ausschließlich das nenne ich:Gerechtigkeit!


    Das sind aber verschiedene Fälle. Richtet sich die Ablehnung ausschließlich gegen die Herkunft, politische oder weltanschauliche Überzeugung, dann gebe ich dir Recht. In diesem Fall greift ja auch - hier in Deutschland - das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein.

  • Zitat

    Original von AnimeGirl
    [...]eher schon mit reiner Willkür wenn ich jeden als Lokalbesitzer vor die Tür setzen kann, bloß weil ich ihn zufällig nicht mag.


    Um diesen Punkt nochmal aufzufassen:


    Wenn du genauer drüber nachdenkst, wird es wohl eher die absolute Ausnahme sein, dass man jemanden "einfach so" nicht mag oder dass einem einfach nur das Gesicht des anderen nicht gefällt. Vielmehr wird es sicher einen Grund (der hier in diesem Fall absolut nachvollziehbar ist) dafür geben, dass der Ladenbesitzer eine Person nicht in seinen Räumlichkeiten haben will. Wenn ein Lokalbesitzer Hausverbot erteilt, wird also auch immer im Vorfeld etwas vorgefallen sein (was vom Kunden / Besucher / was auch immer ausging), was ihn zu diesem Schritt veranlasst. Grundlos jemanden aus seinem Lokal zu verweisen würde ja grundlose Umsatzeinbußen zur Folge haben was sicher nicht im Sinne eines Kaufmannes ist. Und selbst wenn er grundlos auf Umsatz verzichtet, so ist das zu allererst auch SEINE Sache.

  • Zitat

    Original von Pommesfee



    Wenn du genauer drüber nachdenkst, wird es wohl eher die absolute Ausnahme sein, dass man jemanden "einfach so" nicht mag oder dass einem einfach nur das Gesicht des anderen nicht gefällt. Vielmehr wird es sicher einen Grund (der hier in diesem Fall absolut nachvollziehbar ist) dafür geben, dass der Ladenbesitzer eine Person nicht in seinen Räumlichkeiten haben will. Wenn ein Lokalbesitzer Hausverbot erteilt, wird also auch immer im Vorfeld etwas vorgefallen sein (was vom Kunden / Besucher / was auch immer ausging), was ihn zu diesem Schritt veranlasst. Grundlos jemanden aus seinem Lokal zu verweisen würde ja grundlose Umsatzeinbußen zur Folge haben was sicher nicht im Sinne eines Kaufmannes ist. Und selbst wenn er grundlos auf Umsatz verzichtet, so ist das zu allererst auch SEINE Sache.



    Ja Rechtlich gesehen darf er das, auch wenn klar sein sollte worum es mir eigentlich ging.

    Wie Gerechtigkeit so häufig der Deckmantel der Schwäche ist, so greifen billig denkende, aber schwache Menschen mitunter aus Ehrgeiz zur Verstellung und benehmen sich ersichtlich ungerecht und hart, um den Eindruck der Stärke zu hinterlassen. Friedrich Nietzsche.


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    zu deiner tollen definition von wikipedia :)


    und nehmen wir an wikipedias artikel ist korrekt, so möchte ich auf die absätze 2 und 3 verweisen :D

    Havez und Wantz


    Original von Dönerschreck (danke dafür!):


    "Nur weil gewisse Züge erfordern, dass der Spieler kein Down-Syndrom hat, ist es deswegen noch lange kein "Skill"."


    Original von Ferio von Cefiro:


    "Es macht sehr wohl einen Unterschied ob die Effekte jederzeit kommen, oder eben nur durch Stimulation!"

    Einmal editiert, zuletzt von Kamui Shadowsong ()

  • Zitat

    Original von Stahlfisch


    Das sind aber verschiedene Fälle. Richtet sich die Ablehnung ausschließlich gegen die Herkunft, politische oder weltanschauliche Überzeugung, dann gebe ich dir Recht. In diesem Fall greift ja auch - hier in Deutschland - das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein.


    na, nicht zwingend, wenn nämlich jemandem das Hausverbot ausgesprochen wird, wegen einer Sache, für das der Gast nichts kann, muss dieses Hausverbot endweder gegen eine Auflage abgemildert werden, oder aber eine entschädigung geleistet werden.


    Einem an Turret-Syndrom leidendem wegen einem Tick, den Arm hochzureißen und dabei Essen in der Gegend rumzuwerfen, welches auf der Gabel war, ist ein Hausverbot unangebracht, auch wenn eine Auflage gestellt werden kann, das die Person gefüttert werden muss, um in dem Restaurant essen zu dürfen, möglich ist.


    Aber wie gesagt, Das Hausrecht ausschließlich so zu nutzen, das man Hausverbot erteilt ist falsch.
    Wenn wie im ersten Beispiel hier, nun um 1,50 € zu sparen der "Kleine Teller" zu nehmen probleme kommen, dann kann man auch zum Angebot auflagen erstellen, was die Menge begrenzt und trotz dem das "All you can eat"-Angebot wahrgenommen werden kann.


    Wie gesagt ein "All you can eat"-Angebot ist soweit keine Einschrenkungen beistehen unbegrenzt, was auch heißt, das unmengen genommen werden können, solange diese Gegessen werden <= Was bedingung ist.
    Das Nachfüllen von Getränken, soweit es als kostenlos und ohne Anzahl von Nachfüllungen begrenzt ist, kann nicht scharmlos ausgenutzt werden. Auch wenn es eigendlich anders von der Geschäftsführung vorgesehen sein mag.
    Sollte also ein Unbegrenztes Angebot nachträglich begrenzt werden ist die Geschäftsführung dazu verflichtet das Angebot unbegrenzt zu stellen, für diesen Kunden, bis das Vertragliche verhältnis geklärt ist. Dabei kann das Angebot anschließend immer noch geändert werden, was für neue Vertragsverhältnisse geklärt/geändert werden kann.


    (ich glaube ich sollte mal schauen, ob ich Rechtsverdreher werden sollte, das ist irgendwie amüsant.)

  • also, eine bedingung muss erst einmal eintreten, damit eine folge ausgelöst wird. sie ist suspensiv, aber nicht zwingend. eine auflage hingegen ist zwingend, aber nicht suspensiv. du kannst nicht die bedingung stellen alles zu essen, weil dann die folge, dass man eben essen darf schon weg ist, wenn man gegessen hat. lol


    zitat:


    "Einem an Turret-Syndrom leidendem wegen einem Tick, den Arm hochzureißen und dabei Essen in der Gegend rumzuwerfen, welches auf der Gabel war, ist ein Hausverbot unangebracht..."
    -> § 1 AGG -> Ziel dieses Gesetzes ist, Benachteiligung aus Gründen der [...], einer Behinderung zu verhindern oder zu beseitigen.


    :) also brauchste keine auflagen oder sonst was

    Havez und Wantz


    Original von Dönerschreck (danke dafür!):


    "Nur weil gewisse Züge erfordern, dass der Spieler kein Down-Syndrom hat, ist es deswegen noch lange kein "Skill"."


    Original von Ferio von Cefiro:


    "Es macht sehr wohl einen Unterschied ob die Effekte jederzeit kommen, oder eben nur durch Stimulation!"

  • Zitat

    Original von Atharod
    na, nicht zwingend, wenn nämlich jemandem das Hausverbot ausgesprochen wird, wegen einer Sache, für das der Gast nichts kann, muss dieses Hausverbot endweder gegen eine Auflage abgemildert werden, oder aber eine entschädigung geleistet werden.


    Das ist m.E. der Fall, wenn das AGG greift - dieses ist schließlich extra dafür geschaffen worden, um Benachteiligungen, die nicht im (bewussten) Verhalten einer Person liegen, zu verhindern.


    Ansonsten wäre hier noch der Verweis auf § 903 BGB: der Eigentümer hat das Recht, alle Anderen von der Nutzung der Sache auszuschließen. Die "Rechte Dritter" sehe ich im Falle des Restaurants nicht tangiert, sofern noch kein Vertragsverhältnis besteht.


    Zitat

    Einem an Turret-Syndrom leidendem wegen einem Tick, den Arm hochzureißen und dabei Essen in der Gegend rumzuwerfen, welches auf der Gabel war, ist ein Hausverbot unangebracht, auch wenn eine Auflage gestellt werden kann, das die Person gefüttert werden muss, um in dem Restaurant essen zu dürfen, möglich ist.


    Den Ausführungen von Kamui Shadowsong schließe ich mich an.


    Zitat

    Wenn wie im ersten Beispiel hier, nun um 1,50 € zu sparen der "Kleine Teller" zu nehmen probleme kommen, dann kann man auch zum Angebot auflagen erstellen, was die Menge begrenzt und trotz dem das "All you can eat"-Angebot wahrgenommen werden kann.


    "Auflagen" ist hier vielleicht der falsche Begriff. Entweder eine allgemeine Aufnahme in die AGB, welche das "All" mengenmäßig begrenzt, oder per einzelner vertraglicher Vereinbarung.