Letzens meinte einer das ich die Karte " Unterschlagung " nicht nach der erfolgreichen Ausführung einer " Handzerstörung " aktivieren kann.
Seine "logische" Begründung war : " Das die Handzerstörung zu schnell für die Unterschlagung sei"...
Jedoch habe ich schon einmal nachgefragt wie ich eine Unterschlagung zu aktivieren habe, und mir wurde hier gesagt, das ich sie nach dem Resolve einer Karte zu aktivieren habe, die als allerletze Aktion dem gegnerischen Spieler eine Karte ziehen gelassen hatt.
Hier der Link zum letzen mal wo ich hier beraten wurde: -KLICK-
Nun möchte ich erneut eine Bestätigung haben das alles immernoch so ist wie es im damaligen Thread steht, oder ggf. falls es Änderungen dazu, bezüglich der Rulings gab, die auch lesen zu können.
Danke schonmal im vorraus .^^
Paar Ruling hierzu : -KLICK-