königlicher erlass vs ruf der gejagten

  • hallo, mein gegner spielt ruf der gejagten, vor mir, aber ich aktiewiere es genau die karte königlicher erlass,wenn er vor hat ein monster zu beschwören.
    , kann er das monster noch beschwören, ? ja oder nein
    ich behaubte mit nein.

  • Zitat

    Original von online-boy
    hallo, mein gegner spielt ruf der gejagten, vor mir, aber ich aktiewiere es genau die karte königlicher erlass,wenn er vor hat ein monster zu beschwören.
    , kann er das monster noch beschwören, ? ja oder nein
    ich behaubte mit nein.


    Kettest du Decree an den Call an oder aktiviert er seinen Call wählt sein Ziel und in dem Moment wo er sein Mosnter aufs Feld bringen will aktivierst du den Decree?? Bitte nächstes Mal besser Formulieren.


    Im Fall 1 das du den Decree ankettest hat Masquerade die richtige Antwort gegeben .
    In Fall 2 hast du pech da du ihn nicht angekettet hast kannst du nur auf die Beschwörung reagieren(Ihn im resole sprich der Auflösung des Calls zu aktivieren und so die Beschwörung zu unterbinden geht nicht.) und den Decree aktivieren da ist das Monster allerdings schon auf dem Feld und du hast Pechgehabt.

  • noch mal was hier gut passt was wenn ich ne trap staun bei offen call aktiviere fesselt der calll noch nächste runde

  • Dazu gibt es folgendes OCG Ruling :


    After "Call of the Haunted" Special Summons a monster, if "Call of the Haunted" is negated by an effect like "Royal Decree" or "Trap Stun", then the Special Summoned monster remains on the field and is not destroyed. "Call of the Haunted" also remains on the field, even though its effect is negated. If the effect of "Royal Decree" or "Trap Stun" is no longer applied, then the effect of "Call of the Haunted" is re-applied, so the Special Summoned monster would be destroyed if "Call of the Haunted" is removed from the field.


    Kernaussage wenn die wirkung von Trap Stun nachlässt bindet sich Call wieder an das Monster wie vor der aktiviereung von Trap Stun.