Schutz der Privatsphäre bei Coverage?!

  • Ich habe einen Youtube Account und lade regelmäßig Videos von meinen Turnieren hoch.
    Natürlich sind immer die Spieler darauf zu sehen. Jetzt wurde ich von einem angeschrieben, der verlangt das ich das Video lösche weil er darauf zu sehen ist.
    Leider kenne ich mich nicht gut genug aus, muss ich das jetzt löschen?


    Bei einer Coverage gibt es auch immer unmengen an Bilder auf denen gleich ganze Menschenmassen zu sehen sind. Wenn nun jeder der mit Yugi aufhört sein Gesicht aus der Coverage haben will würde das einen haufen Arbeit für das Staff Team bedeuten.
    Gibt es da nicht so eine Regel das man sein Einverständniss gibt sobald man an einem Turnier mitspielt? Steht das nicht vielleicht sogar in den Konami Policies?



    Hier mal die Rechtslage:


    Recht am eigenen Bild Quelle


    KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:


    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

    Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wir

  • Ich habe einen Youtube Account und lade regelmäßig Videos von meinen Turnieren hoch.
    Natürlich sind immer die Spieler darauf zu sehen. Jetzt wurde ich von einem angeschrieben, der verlangt das ich das Video lösche weil er darauf zu sehen ist.
    Leider kenne ich mich nicht gut genug aus, muss ich das jetzt löschen?


    Soll sich der betroffene Spieler an Youtube wenden und sein Urheberrecht geltend machen. Youtube löscht dann das Video für ihn, wenn du es nicht selbst tust. Hatte da neulich auch so einen Fall, da hat sich ein Wurzener YGO Spieler bei Youtube über ein Video beschwert, auf dem er zu sehen ist (welches er btw zuerst selbst hochgeladen hatte :rolleyes: ). Ruckzuck hat Youtube das Video von meinem Channel gelöscht.


    Kurz: Früher oder später wird das Video wohl offline gehen. Ich würde es an deiner Stelle selbst machen, bevor das ganze von Youtube gemacht wird weil der Spieler petzen geht und du bei denen dann quasi vorbestraft bist wegen Urheberrechtsverletzung.

  • Hm du sprichst also aus Erfahrung.
    Ich hab eigentlich auch kein Problem damit das Video rauszunehmen.
    Was mich an der Sache stört ist: Da kann doch jeder X-beliebige ankommen und behaupten das er darauf zu sehen ist.
    Ich könnte ihn auffordern einen Beweis zu erbringen, dass auch wirklich er auf dem Video zu sehen ist.
    Aber ehrlich gesagt ist mir der Ton von dem Typ schon etwas zu dreist. Mit sowas will ich mich eigentlich nicht rumärgern -.-

  • Hm du sprichst also aus Erfahrung.
    Ich hab eigentlich auch kein Problem damit das Video rauszunehmen.
    Was mich an der Sache stört ist: Da kann doch jeder X-beliebige ankommen und behaupten das er darauf zu sehen ist.


    Da weiß ich eben auch echt nicht, wie das von statten ging. Ich wurde ja auch nicht direkt angesprochen und gebeten, das Video zu löschen. Der Mensch ist halt einfach direkt zu YT gegangen und hat dort seine Urheberrechtssansprüche (aka "Recht am eigenen Bild") geltend gemacht. Wie er denen nun glaubhaft gemacht hat, dass er tatsächlich derjenige ist, der auf dem Video zu sehen ist, weiß ich auch nicht. Ich bekam nur irgendwann die Meldung von YT dass eine Meldung gegen mich vorliegt und das betroffene Video aufgrund von Urheberrechtsansprüchen von [Name] entfernt wurde.


    Ansonsten, wenn man sich gern streitet (was du offensichtlich nicht tust), könnte man den Gegenüber ja mal darauf hinweisen, dass der von ihm angeschlagene Ton weder angemessen noch förderlich ist. Denn gefallen lassen muss man sich einen dreisten Tonfall (wie du es beschreibst) sicherlich nicht.

  • hmm ich würde die ansicht vertreten, dass ein yugioh turnier eine öffentliche veranstaltung ist und es wohl bekannt ist, dass dort auch fotos sowie videoaufnahmen gemacht werden, so dass man damit rechnen muss auf fotos oder filmen aufzutauchen. in soweit dürfte es nicht möglich sein dagegen vorzugehen. ausnahme: man ist die einzige person die gefilmt/fotografiert wurde. z.b. im featured match wird nur 1 spieler (erkennbar -> gesichtszüge) gefilmt.


    der punkt ist letztlich: ist man durch den kontext eindeutig identifierbar und taucht nicht in einer menschenmasse unter, so besteht das recht am eigenen bild und man kann sich wehren.


    die frage ist also: wie viele personen sind auf dem video wie zu sehen

    Havez und Wantz


    Original von Dönerschreck (danke dafür!):


    "Nur weil gewisse Züge erfordern, dass der Spieler kein Down-Syndrom hat, ist es deswegen noch lange kein "Skill"."


    Original von Ferio von Cefiro:


    "Es macht sehr wohl einen Unterschied ob die Effekte jederzeit kommen, oder eben nur durch Stimulation!"

    Einmal editiert, zuletzt von Kamui Shadowsong ()

  • die frage ist also: wie viele personen sind auf dem video wie zu sehen


    Ich laufe wärend gespielt wird durch die Gänge. Also sieht man die Person wenn (das Gesicht) nur kurz, oder nur von hinten. Da ich nicht genau weiß wer es ist, kann ich das allerdings nicht so genau sagen.
    Sicher ist aber das derjenige nicht längere als 1-2 Sekunde mit Gesicht zu sehen ist, da ich die neuen Spieler (der betreffende muss ein neuer Spieler gewesen sein) nie "richtig" aufnehme.


    edit: Insgesamt 20+

  • Ich kann dass irgendwie nicht nachvollziehen. Wenn man Yugi spielt sollte man auch dazu stehen oder?
    Wenn ich dann auf irgendeinem random Video mehr drauf bin, wayne! Meine Meinung.


    Wenn er nicht gefilmt oder fotografiert werden "möchte" soll er sich ein anderes Hobby zulegen, zu dem er auch stehen kann, aber wenn man ein Turnier mitmacht sollte man damit einverstanden sein, fotografiert oder aufgenommen zu werden.


    Durch die Gänge laufen und filmen ist doch gut und zeigt anderen, dass es auch O.K. ist wenn man älter ist und noch spielt! So ein Verhalten ist allerdings mehr als kindisch.(Und dann wundern wenn Yugioh als Kinderkartenspiel abgestempelt wird!^^)


    Greets,
    bad company

  • Grundsätzlich darf natürlich niemand Fotos/Videos von Personen veröffentlichen (=hochladen) ohne deren Einverständnis. Das hat Pommesfee schon richtig erklärt.


    THX: du könntest das Problem so beheben, dass du am Eingang deines Ladens/deiner Location einen Zettel anschlägst (muss gut sichtbar sein) in dem du darauf hinweist, dass Fotos, Videos gemacht werden und jeder TN sich damit einverstanden erklärt. Wäre imo die einzig praktikable Lösung. Wems nicht passt, der muss ja dann auch nicht an deinem Turnier teilnehmen.

  • Dann kommt aber sowas wie... ...hab den Zettel nicht gesehen!^^


    Also immer BEVOR das Turnier beginnt, ausrufen oder an der Anmeldung dazusagen das fotografiert wird und Videos gedreht werden und zusätzlich noch zettel neben den Pairings aufhängen!(Neben den Pairings ist wohl am sinnvollsten)


    So ist man imo am besten abgesichert!


    Greets,
    bad company

  • zettel nicht gesehen = dein problem. wenn der Zettel gut sichtbar und lesbar für jeden zu erkennen ist, reicht das m.E. aus.

    Havez und Wantz


    Original von Dönerschreck (danke dafür!):


    "Nur weil gewisse Züge erfordern, dass der Spieler kein Down-Syndrom hat, ist es deswegen noch lange kein "Skill"."


    Original von Ferio von Cefiro:


    "Es macht sehr wohl einen Unterschied ob die Effekte jederzeit kommen, oder eben nur durch Stimulation!"


  • Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;


    Das reicht doch schon vollkommen, oder? Das Turnier ist ja wohl eindeutig eine Versammlung, an der die dargestellte Person teilgenommen hat... :rolleyes:

  • Ich war dann auch mal so frei und habe das grosse World Wide Web befragt:



    Mfg
    Val

  • ich finds krass wie einfach ihr das euch macht... was ist denn öffentlich? was ist eine veranstaltung?

    Havez und Wantz


    Original von Dönerschreck (danke dafür!):


    "Nur weil gewisse Züge erfordern, dass der Spieler kein Down-Syndrom hat, ist es deswegen noch lange kein "Skill"."


    Original von Ferio von Cefiro:


    "Es macht sehr wohl einen Unterschied ob die Effekte jederzeit kommen, oder eben nur durch Stimulation!"

  • Ich war dann auch mal so frei und habe das grosse World Wide Web befragt
    Mfg
    Val


    Und dabei hast du übersehen das ich das auch schon im Startpost stehen habe?
    Was soll uns das nun nützen. Sorry wenn ich etwas patzig reagiere aber ich habe mir eine etwas bessere Antwort von einem Mod erhofft.
    Die Frage ist doch OB eine Yu-Gi-Oh Veranstaltung zu dieser gennanten Ausnahme gehört.

  • ich finds krass wie einfach ihr das euch macht... was ist denn öffentlich? was ist eine veranstaltung?


    Ich weiß, Wikipedia ist nicht rechtsverbindlich, gibt aber einen guten Anhaltspunkt:
    - Eine Veranstaltung ist ein organisiertes, zweckbestimmtes Ereignis, mit einem begrenzten Zeitumfang, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt. -> wird hier offensichtlich erfüllt
    - öffentlich -> das Turnier ist für alle frei zugänglich, also öffentlich


    Die Frage, die sich stellt, ist, welche Form das Bild haben darf. Wenn viele Personen und nicht eine bestimmte abgebildet sind, dann darf man das wohl ohne Zustimmung veröffentlichen.


    Gibt's hier vielleicht Leute, die mehr Ahnung vom deutschen Recht haben? ^^


    /EDIT:
    Vielleicht interessant... http://www.juraforum.de/forum/…os-ohne-zustimmung-201639
    Natürlich auch nicht rechtsverbindlich, aber was auf Seite 2 steht, klingt für mich ganz plausibel und ich denke, so ist das auch gedacht. Wenn es bei der Abbildung um die Veranstaltung geht und nicht um die Person an sich, dann sollte es unproblematisch sein.

  • Ich find das einfach nur lächerlich.


    Zum einen muss das Bild/Video nicht gelöscht werden, da du die Person nicht gezielt fotografiert hast, sondern auf einer öffentlich, für jeden zugänglichen Veranstaltung. Hin zu kommt das die Person Vermutlich im Hintergrund ist.



    Trozdem, wenn ich ein Hobby habe, sollte ich auch Säcke in der Hose haben und dazu stehen. Na und ? Wenn ich ständig Angst habe entdeckt zu werden macht doch das Hobby keinen Spaß mehr. Ich muss nicht hausieren gehen, aber dazu stehen wenn ich gefragt werde.


  • ich hab eine gewisse ahnung... siehe oben. diese frage war auch nicht ernst gemeint, sondern sollte diejenigen, die sich es tatsächlich so einfach machen zum nachdenken auffordern. wäre es so einfach, gäbe es diesen thread nicht.


    Ich gehe davon aus, dass das Interesse des Fotografierten dem Interesse des Fotografen gem. § 23 II KUG vorgeht. Mir fällt jedenfalls spontan kein Grundrecht des Fotografen ein, dass betroffen wäre, wenn er das Video nicht auf Youtube veröffentlichen dürfte. Damit revidiere ich meine Schlussbemerkung aus meinem ersten Post in diesem Thread, in dem ich die "Lösung des Problems" offen gelassen habe. Ich hab schlichtweg § 23 II KUG übersehen.

    Havez und Wantz


    Original von Dönerschreck (danke dafür!):


    "Nur weil gewisse Züge erfordern, dass der Spieler kein Down-Syndrom hat, ist es deswegen noch lange kein "Skill"."


    Original von Ferio von Cefiro:


    "Es macht sehr wohl einen Unterschied ob die Effekte jederzeit kommen, oder eben nur durch Stimulation!"

  • Danke erstmal an magic_hero und kamui. So wies aussieht müsste ich das Vide wirklich raus nehmen.
    Nun habe ich von dem Typ gesagt bekommen welche Stelle das im Video ist (und ich fühl mich von ihm langsam wirklich verarscht...)


    http://www.youtube.com/watch?v…ature=channel_video_title


    Bei 2:40 sieht man seine Schulter und etwas später mal ganz kurz seine Haare, mehr nicht.
    Es ist der junge Mann der sagt das er ein "Entferner Deck" spielt.
    Ob das schon Grund genug ist das Video raus zu nehmen wage ich doch sehr zu bezweifeln. Ich habe ihm angeboten ich könne seine Wange unkenntlich machen, wenn er beweisen würde das er es wirklich ist.
    Mal sehen wie das weiter geht.


    edit:
    Ich habe das hier noch gefunden

    Zitat

    Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist.


    Ich kann mir vorstellen das es hier greifen könnte.


  • Also wenn ich nicht gefilmt werden möchte sage ich das in netter Form, werde ich ignoriert, dann ziehe ich die Kamera von meinem Gesicht, sollte das nicht helfen, naja, gibt es wohl nicht mehr viel Auswahl.


    Er hätte ja sagen können das er nicht gefilmt werden möchte, aber nein was tut er, er zeigt dir bzw. sagt dir noch was er für ein Deck spielt.
    Hätte er sich nicht getraut dir das zu sagen das er nicht gefilmt werden möchte, dann hätte er auch nicht das Deck vorgestellt.


    Schaut für mich aus wie ein kleiner Spinner der Aufmerksamkeit haben möchte, mehr nicht.


    Wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich zu dem Zeitpunkt wo er ins Bild kommt, die Fläche schwarz bedecken, unkenntlich machen, sieht man ja auch oft im Fernsehn.


    Somit bist du auf der sicheren Seite und niemand kann dir was böses! ;)


  • Ich gehe davon aus, dass das Interesse des Fotografierten dem Interesse des Fotografen gem. § 23 II KUG vorgeht. Mir fällt jedenfalls spontan kein Grundrecht des Fotografen ein, dass betroffen wäre, wenn er das Video nicht auf Youtube veröffentlichen dürfte. Damit revidiere ich meine Schlussbemerkung aus meinem ersten Post in diesem Thread, in dem ich die "Lösung des Problems" offen gelassen habe. Ich hab schlichtweg § 23 II KUG übersehen.


    ich tippe hier mal auf den fünften: Informations- und Pressefreiheit. THX macht ja Werbung für seinen Laden oder seine Turniere.
    Was der KUG hiermit zu tun hat, verstehe ich nicht wirklich.

    Beiträge ohne Satzzeichen lese ich nicht!!!


    Zitat von -Sinthoras-


    Bitte erwähne NIE WIEDER "nackt nur mit einem Leopardentanga (usw)", wenn es in irgendeiner Art und Weise um Raiza geht. Danke.


    Meine Uhr sagt mir, du trägst keinen Slip.
    Doch? Dann muss sie um eine Stunde vorgehen..