also wie beschrieben hat mein gegner aufgegeben beschworen und dafür dschinn aus dem friedhof entfernt, heißt jetzt das ich nicht specialn kann. wenn ich jetzt mind control aktiviere dann könnte ich ja wieder specialn glaube ich zumindest da der effect des dschinn nur für den gegner gilt, aber und jetzt kommt die eigentliche frage:
da der dschinn ist beim gegner entfernt und nicht bei mir aber ich hab das ritualmonster durch mind control übernommen, kann ich dann special summon?
aufgegeben+dschinn befreier der rituale vs. mind control und special summon
- ABC1000
- Geschlossen
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soweit ich weis zählt es wär das ritual monster kontolliert also wenn du ihn mit mind nimmst kannste normal wieda special da ich mir jetzt nicht ganz sicher bin is dies ohne gewähr
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Hier scheint eine Diskrepanz zwischen OCG und TCG vorzuliegen. Für uns gilt folgendes TCG-Ruling zum Djinn:
It is always the opponent of the controller of the Ritual Monster this card was Tributed for that cannot Special Summon.
Anders als im OCG ist es dir also bei uns erlaubt, Monster als Spezialbeschwörung zu beschwören, wenn du das gegnerische Ritualmonster mit Mind Control übernommen hast. -
ok das is ja ziemlich cool für das tcg^^
aber finde das schon komisch das ich dann specialn kann weil der dschinn ja beim gegner entfernt ist. aber zum glueck trifft man eher selten auf solche decks.thx für die antworten kann geschlossen weden.
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es wird ja gemeint wer das ritual monster unter kontrolle hat also ises egal bei wem der dschinn entfernt liegt bzw. wenn du einen gegnerischen dschinn mit monster reborn holst und dann für deine ritual beschwörung nutzt zählt der eff für dich da du das ritual monster kontrollierst
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es wird ja gemeint wer das ritual monster unter kontrolle hat also ises egal bei wem der dschinn entfernt liegt bzw. wenn du einen gegnerischen dschinn mit monster reborn holst und dann für deine ritual beschwörung nutzt zählt der eff für dich da du das ritual monster kontrollierst
Falsch, der effekt geht nur wenn er removed wird und nichgt allgemein als tribut angeboten wird.
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Falsch, der effekt geht nur wenn er removed wird und nichgt allgemein als tribut angeboten wird.
Der Kartentext und dieses Ruling widersprechen deinem Einwurf: "If a monster like "Djinn Releaser of Rituals" or "Djinn Presider of Rituals" is Tributed from the hand or Field for a Ritual Summon, then their effects are still applied, so the opponent may not Special Summon monsters, etc." -
Wollt damit nur sagen das man den ausem grave removen muss
When you Ritual Summon a Ritual Monster, you canremove from play this card from your Graveyard as 1 of themonsters required for the Ritual Summon. While the monsterRitual Summoned using this card is face-up on the field, your opponent cannot Special Summon.
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Wollt damit nur sagen das man den ausem grave removen muss.
Jo, das ist aber falsch.^^ Der Djinn muss nur removed werden, wenn er als einer der Tribute benutzt werden soll. Den Djinn-Effekt erhält das Ritualmonster prinzipiell immer, egal von wo aus dieser als Tribut angeboten wurde (Hand/ Feld/ "Friedhof"). Siehe dazu auch hier.
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soweit ich weis...
antworte nicht, wenn du dir nicht sicher bist: http://etcg.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=148357It is always the opponent of the controller of the Ritual Monster this card was Tributed for that cannot Special Summon.
jo und somit hätte der thread schon nach dem zweiten post abgehakt werden können...