Eigentlich eine eher generelle Frage: wenn mir eine Karte wie Worm Call erlaubt, ein Monster aus der Hand verdeckt spezialzubeschwören, muss ich dieses Monster erst vorzeigen?
Und verhält es sich bei solcher Art Spezialbeschwörungen aus dem Deck (sofern ein solcher Effekt dies erlaubt, mir fällt grad keine passende Karte ein) ähnlich?
Die Frage deswegen, ob für jeden ersichtlich nachgewiesen werden muss, dass das zu beschwörende Monster ein legales Ziel für den Effekt von Worm Call o.ä. ist.