Effekte Annullieren

  • Hallo YuGiOh Freunde,


    Ich habe nochmal eine Frage, die sich mir in einem Spiel mit einem Deck, dass auf Normalen Monster basiert aber auch Effektmonster beinhaltet.


    Eine Karte besagt man kann den Effekt eines offenen Monsters annullieren. Wie wird dieses Monster dann behandelt? Immer noch als Effektmonster ohne Auswirkung oder als Normales Monster?


    Außerdem Blicke ich das mit den Zwillingsmonstern obwohl ich den Kommentar dazu in den FAQs gelesen habe nicht.


    Davon abgesehen, dass man den Effekt eines Monster s(Zwilling) welches als NORMALES Monster behandelt wird annullieren kann, stellt sich bei mir die Frage was passiert wenn man den Effekt eines Zwillingsmonsters welches seinen Effekt schon erhalten hat annulliert.


    Ist es ein Effektmonster ohne Auswirkung? Ist es wieder ein normales Monster und muss erneut "Beschworen" werden?


    Ich blicke es einfach nicht ?( (Früher war alles einfacher :flenn: ).


    Ich hoffe trotzdem, dass ihr mir wieder einmal helfen könnt :daumen: .

  • Wenn der Effekt eines Effektmonsters annulliert wird, dann ist es in diesem Moment einfach ein Effektmonster ohne weitere Wirkungskräfte. Es wird also nicht plötzlich als Normales Monster behandelt.


    Ein Zwillingsmonster, egal ob bereits ein zweites Mal beschworen oder nicht, dessen Effekte annulliert sind (beispielsweise durch Kräfte rauben), zählt als Effektmonster, da es ja nur durch seinen "Effekt" zum Normalen Monster gemacht wurde.


    Sollte Skill Drain das Spielfeld verlassen oder negiert werden, kann man das Zwillingsmonster erneut beschwören.

  • Wenn der Effekt eines Effektmonsters annulliert wird, dann ist es in diesem Moment einfach ein Effektmonster ohne weitere Wirkungskräfte. Es wird also nicht plötzlich als Normales Monster behandelt.


    Ein Zwillingsmonster, egal ob bereits ein zweites Mal beschworen oder nicht, dessen Effekte annulliert sind (beispielsweise durch Kräfte rauben), zählt als Effektmonster, da es ja nur durch seinen "Effekt" zum Normalen Monster gemacht wurde.


    Sollte Skill Drain das Spielfeld verlassen oder negiert werden, kann man das Zwillingsmonster erneut beschwören.


    aus dem FAQ-Eintrag für Zwillinge;


    Zitat

    - Wird der Effekt eines Zwillingsmonsters annulliert, so gilt es als Effektmonster. Dies betrifft auch Zwillingsmonster, welche als Normale Monster behandelt und deren Effekte annulliert werden (z.B. durch Kräfte Rauben). Solange der Effekt eines offenen, als Normales Monster behandelten Zwilling annulliert wird, darf man dieses auch nicht zwillingsbeschwören (TCG).


    MfG Death

    Zitat

    Original von Medicate
    "And if you do" ist keine temporale Angabe. Diese wird in Yu-Gi-Oh mit "then" gegeben.
    Als Beispiel: Iss eine Currywurst, und falls du das machst, isst du noch Brot oder Pommes dazu. Also esse Ich Currywurst mit Pommes. Es heißt nicht: Iss eine Currywurst, dann iss Pommes.


    (╯°□°)╯︵ ┻━┻ ︵╰(°□°)╯︵ ┻━┻ ︵ ╰( °□°╰)

  • Das Zitat stimmt mit meinen Aussagen überein. Auf welcher Grundlage hast du es im Zusanmenhang mit mir gepostet? Er meinte ja, dass er das FAQ nicht versteht.