Dumm :0 ?!
Shadow.n1 hat dass in sein Kommentar behauptet und NICHT ich -.-
Pfannkuchen besser lesen -.- :0
Dumm :0 ?!
Shadow.n1 hat dass in sein Kommentar behauptet und NICHT ich -.-
Pfannkuchen besser lesen -.- :0
Jaja, ist gut. Kein Grund mich zu beleidigen, weil ich meiner Antwort dich (als den Threadersteller) anspreche. Mir ist schon klar wer hier was sagt, aber ich rede dich an, weil DU ja auch aufgeklärt werden willst.
Über die Regelung sind wir uns dann ja anscheinend einig.
Klare Kommunikation ist hier der Schlüssel.
MfG
~Pfannkuchen~
Okay mein fehler. der triggereffekt kommt natuerlich sofort nach der beschwoerung ohne ne luecke zu lassen. An dem punkt hab ich die moeglichkeit zur „aktion" reingeschrieben aber vergessen zu erwaehnen das diese reaktion natuerlich nur in form von konterfallen wie ernste warnung moeglich ist. mit normalen fallen kann man an dem moment natuerlich nicht reagieren. Entschuldigung das dass fuer aerger gesorgt hat.
Also ist der Gegner in der Lage Eitelkeit zu aktivieren, nachdem Unuk beschworen wurde, sein Effekt aktiviert wurde und ich jetzt alles getan habe ?!
Exakt.
Er kann auf den Effekt oder nach dem Effekt reagieren.
MfG
~Pfannkuchen~
Ich hoffe, dass diese Diskussion jetztein Ende gefunden hat....
~geschlossen~