Frage zu folgenden Effekt-Monster

  • Beschützer mit den blauen auge , der weiße stein der uralte und meister mit den blauen augen , diese 3 karten haben ja jeweils zwei effekte und am ende steht immer "du kannst den effekt nur einmal pro spielzug verwenden"


    als beispiel kann ja beschützer mit blauen augen wenn er normal beschworen wird einen empfänger der stufe 1 beschwören und der zweite effekt ist ja wenn man einen effekt monster wählt das man kontrolliert und auf den friedhof ablegt das man einen Bläugigen beschwören kann und jetzt zu meiner frage zählt das alles als ein effekt oder als zwei effekte.


    Bin relativ neu in der yugioh szene verzeiht mir wenn es eigt offentsichlich ist und danke im voraus für die hilfe.

  • Die Beschränkung steht immer direkt hinter dem Effekt, auf den er sich bezieht (ausgenommen, wenn die Terme Du kannst jeden Effekt von ... nur einmal pro Spielzug verwenden oder Du kannst nur 1 Effekt von ... pro Spielzug verwenden und in dem Spielzug nur einmal verwendet werden). In den drei Beispielen bezieht sich Du kannst diesen Effekt von ... nur einmal pro Spielzug verwenden. also immer nur auf den letzten Effekt.