Ruling Beschwörungslimit

  • Wie verhält sich das mit dem ruling von beschwörungen bzw. mit effekten die darauf einen einfluss haben


    Beispiel 1: ich hab 1 normal- und 1 spezialbeschwörung gemacht und mein gegner flippt die falle beschwörungslimit auf und das wars mit beschwören für den rest des zuges.


    Beispiel 2: gegnerzug; nachdem mein gegner bereits 2 spezialbeschwörungen gemacht hat, aktiviere ich die falle schattenpuppen schisma und beschwöre winda.


    Nachdem winda beschworen wurde kann immernoch 1 spezialbeschwörung getätigt werden, aber wenn beschwörungslimit geflippt wird, zählen auch die besreits getätigten beschwörungen die gemacht wurden bevor die karte offen auf dem spielfeld lag, mit in dem limit rein, wo ist da der unterschied?

  • Wie du bereits richtig erkannt hast, gilt für Beschwörungslimit auch alle vorherigen Beschwörungen des selben Zuges bevor die Karte aktiviert wurde.

    Die Karte selber hat keine weiteren Einschränkungen bezüglich der Formulierung.


    Bei Winda ist dies aber anders.

    Hier mal die entsprechende Passage vom Text:

    Jeder Spieler kann nur einmal pro Spielzug ein oder mehr Monster als Spezialbeschwörung beschwören, solange diese Karte offen auf dem Spielfeld liegt.


    Bei Winda gilt diese Einschränkung nur solange Winda auf dem Feld liegt. Daher werden hier vorherige Beschwörungen nicht mitgezählt.