Hallo zusammen,
macht es einen Unterschied ob eine normale Synchrobeschwörung durchgeführt wird oder wenn eine Karte eine Spezialbeschwörung macht, die als Synchrobeschwörung behandelt wird?
Beispiel: Der Gegner aktiviert die Karte MissklangMissklangFalle * PermanentKein Spieler kann Synchrobeschwörungen durchführen. Lege diese Karte während deiner dritten End Phase nach ihrer Aktivierung auf den Friedhof. und ich hab einen GerümpelverbinderGerümpelverbinderLevel 2 / ATK: 1700 / DEF: Finsternis * Krieger * Effekt * Link2 Effektmonster (Krieger und/oder Maschine), darunter ein Empfänger
Einmal pro Spielzug, während der Main oder Battle Phase, kannst du (Schnelleffekt): Sofort nachdem dieser Effekt aufgelöst wurde, beschwöre 1 Synchromonster als Synchrobeschwörung und verwende dafür nur Material, auf das diese Karte zeigt. Falls diese als Linkbeschwörung beschworene Karte, die du kontrollierst, durch Kampf oder einen Karteneffekt eines Gegners zerstört und auf deinen Friedhof gelegt wird: Du kannst 1 „Gerümpel“-Synchromonster als Spezialbeschwörung von deinem Extra Deck beschwören. (Dies wird als Synchrobeschwörung behandelt.) auf dem Spielfeld. Danach aktiviert der Gegner Raigeki und zerstört meinen Gerümpelverbinder. Wegen Missklang darf ich seinen Effekt nicht verwenden, der ein Gerümpel-Synchromonster vom Extra Deck beschwören kann oder?