Vergewaltigungsvorwürfe gegen Dominique Strauss Kahn.

  • Dass die Verteidigung erst sagt, es sei unmöglich dass er das Zimmermädchen angefasst habe, weil er zu dem Zeitpunkt lange aus dem Hotel weg und beim Mittagessen mit seiner Frau war,
    und jetzt auf einmal behauptet, es sei einvernehmlicher Sex gewesen, macht seine Sicht der Dinge etwas unglaubwürdig :) Ansonsten kann man wenig dazu sagen.

  • naja im prinzip die gleiche argumentationsweise wie im zivilrecht... a will von b den vereinbarten kaufpreis. b sagt vor gericht es gab keinen vertrag. falls a beweist, dass es einen gab, wird b danach sagen, dass er diesen angefochten habe bzw. den rücktritt erklärt habe. sollte das nicht wirksam geschehen sein, wird b sagen, dass das anspruch jedenfalls verjährt ist.
    so in der art geht auch die verteidigung hier vor :)

    Havez und Wantz


    Original von Dönerschreck (danke dafür!):


    "Nur weil gewisse Züge erfordern, dass der Spieler kein Down-Syndrom hat, ist es deswegen noch lange kein "Skill"."


    Original von Ferio von Cefiro:


    "Es macht sehr wohl einen Unterschied ob die Effekte jederzeit kommen, oder eben nur durch Stimulation!"