ZitatAlles anzeigenOriginal von Netzpolitik.org
Ab Mai 2011 soll das erste Mal seit 24 Jahren in Deutschland eine Volkszählung durchgeführt werden. Die Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sieht eine EU-weite Zählung vor und wird in Deutschland durch das Zensusgesetz 2011 umgesetzt. Auf der letzten CCC-Konferenz Sigint wurde hierüber vorgetragen und daraufhin ein Arbeitskreis
(als Unterarbeitskreis des AK Vorrat) gegründet. Im Wiki des Arbeitskreises wird ausführlich auf das Gesetz, die Organisation und die Durchführung der Volkszählung eingegangen.
Bei Spreeblick gabs gestern zur Volkszählung und dem Vorhaben einer Verfassungsbeschwerde einen guten Beitrag: Für den Zensus werden
Jeder zehnte Haushalt soll also ab Mai nächsten Jahres befragt werden; eine Verweigerung kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro bestraft werden.
Problematisch ist bei diesem Zensusgesetz, dass die Datensätze von Meldeämtern, Arbeitsagenturen und Behörden gesammelt und ohne jegliche Anonymisierung beim Bundesamt für Statistik zusammengeführt werden sollen. Für jeden Haushalt wird eine Ordnungsnummer vergeben und geführt. Inwieweit die geplante Volkszählung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (s. Volkszählungsurteil) verletzt, wird nun für eine eventuelle Verfassungsbeschwerde seitens des AK Zensus geprüft,
In Deutschland geht die Befragung außerdem um einiges weiter als von der EU vorgegeben: Es wird den Befragten angeboten, auch Glaubensbekenntnis und Migrationshintergrund anzugeben.
Wofür ein neuer Zensus dennoch gut sein soll, kann man hier nachlesen. Und hier die Hauptkritikpunkte des AK Zensus:
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Quelle: Netzpolitik.org