Ganz kurze Frage:
Bei meinem Catastor kann man den Namen nicht mehr richtig lesen. Man sieht nur noch "Verbündeter Catastor". Damit ist er ja wohl noch turnierlegal, oder? Effekttext und Werte sind 1a zu erkennen.
MfG
Ganz kurze Frage:
Bei meinem Catastor kann man den Namen nicht mehr richtig lesen. Man sieht nur noch "Verbündeter Catastor". Damit ist er ja wohl noch turnierlegal, oder? Effekttext und Werte sind 1a zu erkennen.
MfG
müsste eigentlich scho gehen, gibt ja auch karten mit druckfehler und die darf man auch spielen.
haste nen screen?
edit meine scan (FAIL!)
Scanner kaputt
Ist aber wie gesagt nur das "der Gerechtigkeit". Komplett abgerubbelt, man kann max. noch einen Buchstaben erkennen.
Das ist kein Problem, denn man kann die Karte immer noch eindeutig identifizeren.
~schieb ins PM~
Genau. Sollte der Name einer Karte beschädigt sein oder sogar komplett verschwunden sein, so ist sie immer noch Turnierlegal und kann verwendet werden. Die ausschlaggebenden Identifizierungsmerkmale einer Karte sind vor allem das Bild der Karte und der Effekttext.
yomifrog
Was ist denn wenn zwei Karten nur zur hälfte drauf sind?
zählt dann die obere oder die untere Karte
ZitatOriginal von Freak90
Was ist denn wenn zwei Karten nur zur hälfte drauf sind?
zählt dann die obere oder die untere Karte
Kannst du das bitte genauer erklären, ich bin nach dem YCS Wochenende noch nicht in der Lage groß zu interpretieren, da ich noch nicht so viel Schlaf nachholen konnte.
yomifrog
Glaub dann ischt se verboten.
ZitatOriginal von X-Boy
Glaub dann ischt se verboten.
falsch
Zitatich bin nach dem YCS Wochenende noch nicht in der Lage groß zu interpretieren
verständlich
also nochmal:
ich habe eine Fehldruckkarte auf der die eigentliche Karte nach oben geschoben ist. Und unter der eigentlichen Karte, ist eine andere Karte ebendfalls zur Hälfte gedruckt.
Auf der Karte siehst du dann den Oberenteil der einen Karte (Name und Sterne und Teil vom Bild).
Und auf dem Unterenteil von der Karte sieht man auch einen Teil/Bild von einer anderen Karte plus denn Effekt und die werte.
ZitatOriginal von Freak90
ich habe eine Fehldruckkarte auf der die eigentliche Karte nach oben geschoben ist. Und unter der eigentlichen Karte, ist eine andere Karte ebendfalls zur Hälfte gedruckt.
Auf der Karte siehst du dann den Oberenteil der einen Karte (Name und Sterne und Teil vom Bild).
Und auf dem Unterenteil von der Karte sieht man auch einen Teil/Bild von einer anderen Karte plus denn Effekt und die werte.
ist legal - zumindest wenn sie sich dadurch nicht von hinten erfühlen lässt
und welche Karte ist die richtige?
oder darf ich es mir aussuchen (grins)
ZitatOriginal von Chironomus
ist legal - zumindest wenn sie sich dadurch nicht von hinten erfühlen lässt
Hmm, also so wie ich das verstehe ist die Karte mit 2 unterschiedlichen Karten genau zur Hälfte bedruckt. Das ist die Karte in meinen Augen nicht Turnierlegal, da man ja nicht weiß "welche" der Karten nun die Richtige ist.
Wenn sagen wir mal Bild und Effekttext noch halbwegs zu erkennen sind und es sich nicht um einen 50:50 Kartendruck handelt, sondern um einen 70:30 Druck, würde ich die Karte zulassen. Es wäre aber gut hier einen Zettel als Referenz zu benutzen (legale Notizen).
yomifrog
ZitatOriginal von yomifrog
Es wäre aber gut hier einen Zettel als Referenz zu benutzen (legale Notizen).
es wäre auch gut für uns, einen scan der karte zu sehen, denn wenn man die karte lediglich beschreibt, dann ist es quasi unmöglich, es zu beurteilen.
Warum ist es für manche eigentlich so schwierig, sich einwandfreie Karten zu besorgen? Wenn man sich unsicher ist, ob die Karte so nch geht oder nicht mehr, dann leiht man sich eine einwandfreie Karte von nem Freund oder ertauscht sie sich. Ein Deck, bei dem die Hälfte der Karten zwecks Abnutzung oder Druckfehlern an der Grenze zur Legalität liegen, wird den Deckcheck nicht überleben, selbst wenn jede dieser Karten für sich genommen kein Problem darstellen würde.
- Man muss die Karte ohne Schwierigkeiten auf den ersten Blick erkennen. Das ist das erste Kriterium.
- Man muss den korrekten Effekttext einwandfrei und sinngemäß komplett erkennen können; wenn mal ein Buchstabe oder ein unwichtiges Wort unlesbar ist, macht das nichts, aber sobald wichtige Worte wie "verdeckt", "offen", "nur", "bis zu" usw. fehlen, dann ist sie nicht mehr turnierlegal. Zweites Kriterium
- Man darf die Karte, außer anhand des Aufdrucks, nicht von den anderen Karten unterscheiden können. Doppelte Folien, halbe Folien, fehlende Ecken, bedruckte Rückseite usw. Das ist das wichtigste Kriterium.
Wenn man sich nicht sicher ist ob seine Karte diese drei Kriterien erfüllt, besorgt man sich eine andere, bei der man sich sicher ist, dass sie sie erfüllt.
Wenn sagen wir mal Bild und Effekttext noch halbwegs zu erkennen sind und es sich nicht um einen 50:50 Kartendruck handelt, sondern um einen 70:30 Druck, würde ich die Karte zulassen. Es wäre aber gut hier einen Zettel als Referenz zu benutzen (legale Notizen).
yomifrog
Auch wenn der Beitrag jetzt schon ein paar Tage alt ist. Ich würde auch eine Karte, die im Verhältnis 70/30 mit zwei unterschiedlichen Karten bedruckt ist nicht zulassen. Mal angenommen der untere Teil der Karte (Effekttext sowie ein großer Teil vom Bild) wäre mit Solemn Judgment bedruckt, der obere Teil (kleiner Teil vom Bild und Name der Karte) wäre aber eine Mirror Force, so bieten sich doch recht offensichtliche Betrugsmöglichkeiten. Eine solche Karte zuzulassen halte ich für recht gewagt.
Daher würde ich eher der Meinung von Gambaro zustimmen.
- Man muss den korrekten Effekttext einwandfrei und sinngemäß komplett erkennen können; wenn mal ein Buchstabe oder ein unwichtiges Wort unlesbar ist, macht das nichts, aber sobald wichtige Worte wie "verdeckt", "offen", "nur", "bis zu" usw. fehlen, dann ist sie nicht mehr turnierlegal. Zweites Kriterium
Wenn es nur danach ginge wären alle Karten illegal die ein Errata bekommen haben, wie beispielsweise der Black Rose Dragon.
Auch wenn der Beitrag jetzt schon ein paar Tage alt ist. Ich würde auch eine Karte, die im Verhältnis 70/30 mit zwei unterschiedlichen Karten bedruckt ist nicht zulassen. Mal angenommen der untere Teil der Karte (Effekttext sowie ein großer Teil vom Bild) wäre mit Solemn Judgment bedruckt, der obere Teil (kleiner Teil vom Bild und Name der Karte) wäre aber eine Mirror Force, so bieten sich doch recht offensichtliche Betrugsmöglichkeiten. Eine solche Karte zuzulassen halte ich für recht gewagt.
Ich sehe hier keine Betrugsmöglichkeiten, jeder Spieler wird sich in dem Fall denken können, dass nur die Karte Turnierlegal sein kann, welche hauptsächlich zu sehen ist und das ist halt hier niemals Mirror Force.
yomifrog
ZitatOriginal von yomifrog
Ich sehe hier keine Betrugsmöglichkeiten, jeder Spieler wird sich in dem Fall denken können, dass nur die Karte Turnierlegal sein kann, welche hauptsächlich zu sehen ist und das ist halt hier niemals Mirror Force.
Ok, folgendes Beispiel (aktuelle Banned List mal außen vorgelassen, ansonsten müsste ich das Beispiel auf andere Karten umschreiben). Der Spieler hat besagte geteilte Karte im Deck, sowie ein richtiges Solemn Judgment. Dafür aber keine Spiegelkraft. Nach deiner Logik würde er nun also mit 2 Solemn Judgment und keiner Spiegelkraft spielen. Nun kommt es zu der Situation wo er diese Karte verdeckt liegen hat und er von 3 Monstern angegriffen wird, was seine Niederlage bedeuten würde. Nun könnte er ja versuchen, die Karte aufzudecken und als Spiegelkraft zu verwenden (denn der Name "Spiegelkraft" steht ja drauf und er hat ja auch sonst keine Spiegelkraft im Deck, wodurch sein Argument ja Sinn machen würde). In einer anderen Situation, in dem sein Feld overextended ist und der Gegner durch ein Black Hole wieder ins Spiel zurückkommen würde, nutzt er es eben als zweites Solemn Judgment, da ja Effekttext und Bild größtenteils übereinstimmen und kann auch mit dieser Argumentation bei einem gutgläubigen Spieler durchkommen.
Ich weiß nicht, wo das Gefahrenpotential nicht sichtbar ist. Ich meine, ich habe mal ein Game Loss bekommen weil ich einen Namen auf die Deckliste geschrieben habe, der so gar nicht exisitierte, obwohl in der Situation auch nur eine einzige Karte hätte in Frage kommen können. Aber es wurde eben damit begründet, es bestünde die Gefahr, Karten situativ auszutauschen. Und da soll das, was hier geschildert ist, legal sein?
Ok, folgendes Beispiel (aktuelle Banned List mal außen vorgelassen, ansonsten müsste ich das Beispiel auf andere Karten umschreiben). Der Spieler hat besagte geteilte Karte im Deck, sowie ein richtiges Solemn Judgment. Dafür aber keine Spiegelkraft. Nach deiner Logik würde er nun also mit 2 Solemn Judgment und keiner Spiegelkraft spielen. Nun kommt es zu der Situation wo er diese Karte verdeckt liegen hat und er von 3 Monstern angegriffen wird, was seine Niederlage bedeuten würde. Nun könnte er ja versuchen, die Karte aufzudecken und als Spiegelkraft zu verwenden (denn der Name "Spiegelkraft" steht ja drauf und er hat ja auch sonst keine Spiegelkraft im Deck, wodurch sein Argument ja Sinn machen würde).
Zu dieser Situation würde es niemals kommen, da Spieler nicht so dumm sind wie du zu denken scheinst, jeder würde hier vor dem Turnier den Head Judge fragen, ob und als was diese Karte Turnierlegal wäre von daher würde es zu dieser Situation gar nicht erst kommen.
ZitatIn einer anderen Situation, in dem sein Feld overextended ist und der Gegner durch ein Black Hole wieder ins Spiel zurückkommen würde, nutzt er es eben als zweites Solemn Judgment, da ja Effekttext und Bild größtenteils übereinstimmen und kann auch mit dieser Argumentation bei einem gutgläubigen Spieler durchkommen.
Sollte ein Spieler so armseelig sein damit zu betrügen wird er disqualifiziert. Was eh nie passieren wird, aber ok.
ZitatIch weiß nicht, wo das Gefahrenpotential nicht sichtbar ist. Ich meine, ich habe mal ein Game Loss bekommen weil ich einen Namen auf die Deckliste geschrieben habe, der so gar nicht exisitierte, obwohl in der Situation auch nur eine einzige Karte hätte in Frage kommen können. Aber es wurde eben damit begründet, es bestünde die Gefahr, Karten situativ auszutauschen. Und da soll das, was hier geschildert ist, legal sein?
Ehrlich gesagt habe ich nicht so die große Lust noch weiter zu diskutieren, daher mache ich dir einen Vorschlag und erkläre noch mal meinen Standpunkt.
1. Bevor ein Turnier beginnt geht ein Spieler natürlich zum Head Judge und fragt, ob er die Karte spielen darf, wenn der Head Judge "nein" sagt, muss er die Karte austauschen. Sagt er hingegen "ja" darf er sie spielen und der Head Judge wird ihm darüber aufklären, welche Karte er zu benutzen hat und welche er auf der Deckliste zu stehen hat. Ggf. wird ihm der HJ hier noch sagen, wenn er betrügt fliegt er.
2. Sollte ein Spieler vor dem Turnier nicht zum Head Judge gehen und somit seine Karte verbergen und das auffliegen sollte, kann je nach Situation zu einer Disqualifikation gegriffen werden. Bei einem unabsichtlichen Vergehen (unwahrscheinlich) natürlich nicht.
Diese komplette Situation ist schon sehr unwahrscheinlich und sollte es mal vorkommen, wird die 1. Möglichkeit wohl am wahrscheinlichsten in Kraft treten.
Natürlich wäre es insgesamt besser hier als Spieler einfach eine ordentliche Karte zu besorgen und solche Fehldrucke lieber zum Angeben im Ordner zu lassen.
yomifrog