Gibt es in Berlin Discos in die man auch reinkommt wenn man jünger als 18 ist?

  • Im September dieses Jahres mache ich eine Studienfahrt nach Berlin. Da ich zum ersten G8 Jahrgang gehöre bin ich erst 17 alle meine Kumpels werden zu diesem Zeitpunkt bereist 18 oder älter sein.
    Viele Leute die ich gefragt hab meinten, dass man in Berlin auch mit dem einer Einverständniserklärung der Eltern bzw. einer Übertragung der Personenfürsorge, nicht in die Disco gelassen wird.
    Kennt jemand gute Discos in Berlin bei dennen man auch mit so einer Erklärung eingelassen wird?
    bzw. allgemein gute Discos?
    Bin ganz schön verzweifelt, weil das sonst scheiße wär, wenn meine Kumpels Party machen gehen und ich nicht mit kommen könnte.


    mfg

  • @Avatar des Topfes: Ah super könntest du mir vlt. davon die Namen geben?


    Also der Lehrer hat uns beim planen der Fahrt auch schon so ne "Jugenddisco" vorgeschlagen. Disco-D-Light heißt die aber des hört sich schon so lahm an das wir entschieden haben da aufjedenfall nicht hinzugehen^^ (beschränkung auf ein Alkoholisches Getränk usw.) so lahm sollte es natürlich nicht sein...

  • Ausweis von Freunden/Bruder besorgen. Ansonsten: ü16 Parties sind erfahrungsgemäss eher schlecht bis kacke


    Dem Freund/Bruder darf dann gleichzeitig zur Ordnungswidrigkeit gratuliert werden (§ 28 Abs. 4 Satz 1 iVm. § 28 Abs. 1 Nr. 6 iVm. § 5 Abs. 1 JuSchG).

  • Mein Vorschlag wäre, dass du vielleicht einen der 18-jährigen fragst, ob sie nicht die Aufsichtsperson machen möchten. Soweit ich weiß, wird das recht häufig gemacht.

  • Zitat

    Mein Vorschlag wäre, dass du vielleicht einen der 18-jährigen fragst, ob
    sie nicht die Aufsichtsperson machen möchten. Soweit ich weiß, wird das
    recht häufig gemacht.

    Ja, das hatte ich auch vor. Meine Befürchtung war eben, dass ich auch mit dieser Bescheinigung nicht reingelassen werde.

  • Ja, das hatte ich auch vor. Meine Befürchtung war eben, dass ich auch mit dieser Bescheinigung nicht reingelassen werde.


    Ein Volljähriger kann nur dann als Aufsichtsperson fungieren, wenn er von den Erziehungsberechtigten des Minderjährigen, also den Eltern, dazu ermächtigt wurde (§ 5 Abs. 1 iVm. § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).


    Natürlich ist auch das keine Garantie dafür, dass man auch Einlass erhält. Der Betreiber der Disco hat das Hausrecht und kann sich aussuchen, wen er reinlässt und wen nicht.


  • Dem Freund/Bruder darf dann gleichzeitig zur Ordnungswidrigkeit gratuliert werden (§ 28 Abs. 4 Satz 1 iVm. § 28 Abs. 1 Nr. 6 iVm. § 5 Abs. 1 JuSchG).

    Als ob nicht klar wäre, dass das nicht legal ist. Wayne? Bei uns ist das schlimmste, was dann passiert: der Ausweis wird eingezogen, Eltern benachrichtigt. Evtl. ne Busse. Bemerkt wirds (bei uns) nie, wenn man nicht gerade damit hausieren geht. Aber nya, Bern ist eh alles gechillter :D

  • Als ob nicht klar wäre, dass das nicht legal ist. Wayne? Bei uns ist das schlimmste, was dann passiert: der Ausweis wird eingezogen, Eltern benachrichtigt. Evtl. ne Busse. Bemerkt wirds (bei uns) nie, wenn man nicht gerade damit hausieren geht. Aber nya, Bern ist eh alles gechillter :D


    Wirklich beeindruckend. In der Schweiz existiert nicht einmal ein vergleichbares Jugendschutzgesetz, aber Hauptsache, erstmal irgendwelches Zeug ohne Bezug auf das eigentliche Thema brabbeln. :rolleyes: Im Übrigen soll es tatsächlich noch Leute geben, die Respekt vor ihren Eltern haben und bei denen eine Benachrichtigung der Eltern durchaus etwas ist, worüber man sich Sorgen machen sollte.


    Ansonsten kann ich nur nochmal bestätigen, was Stahlfisch schon gesagt hat. Einfach einen volljährigen Begleiter mitnehmen ist schonmal von Gesetz wegen nicht ausreichend. Hierfür wäre noch die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (idR die Eltern) erforderlich, dass genau jener volljähriger Begleiter auch für diesen Abend als Aufsichtsperson fungieren darf. In dem Club, in den ich gelegentlich gehe, wird für gewöhnlich eine Einverständniserklärung der Eltern und deren Ausweiskopien verlangt, wenn dort ein Minderjähriger mit einem volljährigen Freund in den Club will. Aber auch das ist eben keine Garantie dafür, dass ihr dann auch tatsächlich dort reinkommt. Wenn der Clubinhaber der Meinung ist, Minderjährige schaden dem Image (viele Clubs sind schon daran zugrunde gegangen, dass sie mehr und mehr zu "Kiddiediscos" wurden), kann er euch auch aus reiner Willkür den Zutritt verweigern.


    Daher am besten vorher mal potentiell interessante Clubs raussuchen und direkt bei denen vorher erkundigen, wie sie es mit dem Zutritt für Minderjährige handhaben.

  • Das Q-Dorf am Kuhrfürsten damm

    ...


    Da solltest du ihn vielleicht aber vorher auch mal fragen, ob er überhaupt auf die deutsche Variante von Jersey Shore steht. Metrosexuelle Stylomylotypen mit Modeschmuck-Rosenkranz, die ihre überdimensionierten Sonnenbrillen auch in der Nacht tragen, Mädchen die in ihren Heels kaum laufen können, ihren Sonnenstudio-strapazierten Körper aber trotzdem in das kürzeste Glitzerkleid, das sie finden konnten, gezwängt haben und auf jedem Bild mit Lipgloss-verschmiertem Mund ne Entenschnute ziehen, sind nicht zwangsläufig jedermanns Fall.

  • So wie -aya- das beschreibt hört es sich jetzt nicht so prickelnd an ^^
    Der Vorschlag von Pommesfee ist wohl der beste. Das man im vorhinein bei den Diskotheken anfragt ob auch unter 18 Jährige in den Club gehen dürfen.
    Was gibt es denn sonst noch für passable Diskotheken in Berlin, wo sich das Anfragen lohnt?

  • Mädchen die in ihren Heels kaum laufen können, ihren Sonnenstudio-strapazierten Körper aber trotzdem in das kürzeste Glitzerkleid, das sie finden konnten, gezwängt haben und auf jedem Bild mit Lipgloss-verschmiertem Mund ne Entenschnute ziehen, sind nicht zwangsläufig jedermanns Fall.


    Also, ich find solche Mädels klasse, und find es absolut traurig, dass ich mit bald 21 schon in einem Alter bin, wo eine Liebschaft mit solchen Klassedamen Folgen haben würde. :flenn:


    Ich meine, wer steht nicht auf Entenschnuten?

    Durch die Armut an Menschlichkeit
    Wird der Mensch entzweit
    Eine Gestalt, die nur noch Körper ist
    Und seine Gefühle vergisst
    Voll Neid und Gier, so selbstverliebt,
    Von außen nur bestimmt
    Der Mensch wie sein Schicksal
    Ist taub, stumm und blind


    Wie wahr, wie wahr...

  • So wie er es beschriebt is völliger schwachsinn denn solche leute hast du überall


    Und man muss damit klarkommen wenn man halt noch U 18 ist ;)


    Leider, ja. Nichtsdestotrotz ist das Q-Dorf voll davon, während dir solche Schabracken im Steinhaus oder Fritz Club doch eher selten über den Weg laufen.


  • so mädels gehen GAR NICHT. so hässlich.

    Havez und Wantz


    Original von Dönerschreck (danke dafür!):


    "Nur weil gewisse Züge erfordern, dass der Spieler kein Down-Syndrom hat, ist es deswegen noch lange kein "Skill"."


    Original von Ferio von Cefiro:


    "Es macht sehr wohl einen Unterschied ob die Effekte jederzeit kommen, oder eben nur durch Stimulation!"