Gegner: er greift an
Ich: aktiviere Spiegelkraft
Gegner: aktiviert Königlicher erlass
Funktioniert das ?
oder an finstere bestechung anketten ?
Gegner: er greift an
Ich: aktiviere Spiegelkraft
Gegner: aktiviert Königlicher erlass
Funktioniert das ?
oder an finstere bestechung anketten ?
Ja geht, das ist der Sinn einer Kette, steht im regelheft;)
Ja geht, das ist der Sinn einer Kette, steht im regelheft;)
An "Finstere Bestechung" kann man "Königlicher Erlass" aber nicht anketten, steht im Regelheft
ja genau finstere bestechung ist geschwindigkeit 3 und königlicher erlass 1 das heißt doch das mn dann auch nicht an spiegelkraft ketten kann weil spiegelkraft geschwindigkeit 2 ist und man kann ja nur gleich geschwindigkeit oder schneller anketten oder ?
Doch kann man, da Königlicher Erlass und Spiegelkraft gleich schnell sind. Es gibt in der Geschwindigkeit zwischen permanenten und normalen Fallenkarten keine Unterscheidung.
Schon, aber Erlass sagt das keine Fallenkarten mehr aktiviert werden können.
Wieso hat Königlicher Erlass einen niedrigeren Spell Speed als Spiegelkraft?
Als Fallenkarten und Nicht-Konterfallen haben sie beide Spell Speed 2.
ZitatSchon, aber Erlass sagt das keine Fallenkarten mehr aktiviert werden können.
Die Stelle darfst du mir bitte auch noch mal zeigen. Ich muss die Karte wohl die ganze Zeit falsch gespielt haben...
Dann werden eben die Effekte aller anderen annuliert Keiner würde bei offenem Erlass Fallen aktivieren.
Ich würde: wenn man im obigen Beispiel noch eine Falle ankettet, z.B. Dimensionsgefängnis, dann löst die Kette von hinten auf: zuerst entfernt Dimensionsgefängnis das angreifende Monster aus dem Spiel, dann erst resolved Königlicher Erlass und negiert den Effekt von Spiegelkraft.
Long live light!
Fassen wir mal eben das Regelbuch zusammen:
normale Fallen = Spell Speed 2
permanente Fallen = Spell Speed 2
Konterfallen = Speel Speed 3
Man darf keine Spell Speed 2 Karte aktivieren, wenn bereits eine Karte mit Spell Speed 3 aktiviert ist in der aktuellen Kettensituation.
-zu-
yomifrog