• Zitat

    Original von Paul Pwnage
    was passiert eigentlich wenn der eine spieler bei einem turnier die mutter vom gegenspieler beleidigt und ihn psychisch fertig macht und der andere dann anfängt zu weinen wird dann der beleidiger disqualifiziert?


    a) Player Management. ;)


    b) Bitte Rechtschreibung beachten.


    c) Es heißt "Der Beleidigende". Danke. ^^


    d) Das ist sehr wahrscheinlich, aber das kommt auf die Situation genau an. Es kann sich auch um andere Strafen handeln, das liegt im Ermessensbereich und die Schilderung von beiden Seiten. So wie du es beschrieben hast, würde ich zwischen Matchloss und DQ entscheiden (-> eher letzteres, wenn böswillige Absicht und keine Reue zu sehen ist.)


    Paladin

    es geht mir nicht um den stein ich mein ok der ist toll und fair und so aber es geht nur und wirklich nur darum das diese ganzen op karten mir das spiel kaputt machen sowas macht keinen spass und bitte es gab ein mal nen random emercenci bann ohne sinvollen grund wie lächerlich


    :gnade:


  • Das kann man pauschal so nicht oder wenn nur schlecht sagen, denn es kommt einfach auf den Weinenden und auch den Beleidigenden an, manch' einer fängt bei einem "Deine Mudda"-Spruch schon an, feuchte Augen zu kriegen - in diesem Falle wäre ein Matchloss imo zuviel, einen Aha!-Effekt würde in diesem Fall schon ein Gameloss erzielen.
    Wenn es aber wirklich sehr viel und sehr schmerzhaftes war, dann würde ich schon eher zu einem Matchloss, wenn nicht sogar einer DQ greifen.


    Paladin

    es geht mir nicht um den stein ich mein ok der ist toll und fair und so aber es geht nur und wirklich nur darum das diese ganzen op karten mir das spiel kaputt machen sowas macht keinen spass und bitte es gab ein mal nen random emercenci bann ohne sinvollen grund wie lächerlich


    :gnade:

  • Ich mein, dass es jedem mal passieren kann, dass ihm was rausrutscht so in richtung "deine mudda". z.B. wenn der gegner grad unverschämt gut gezogen (auf gut deutsch geluckt) hat.


    Da is ne spielstrafe à la gameloss oder sogar noch mehr meiner meinung nach doch stark übertrieben.


    Da reicht doch ein warning locka aus. Im widerholungsfall is das natürlich anders aber dafür sind warnings ja da, dass notiert wird welche spieler auffallen.


    mfg
    ~Flyer


  • Wenn der Spieler sich so doll gekränkt fühlt, dass er anfängt zu heulen und sich der Schuldige trotzdem uneinsichtig zeigt, ist ein Gameloss imo gerechtfertigt.


    Paladin

    es geht mir nicht um den stein ich mein ok der ist toll und fair und so aber es geht nur und wirklich nur darum das diese ganzen op karten mir das spiel kaputt machen sowas macht keinen spass und bitte es gab ein mal nen random emercenci bann ohne sinvollen grund wie lächerlich


    :gnade:

  • Zitat

    Original von Paladin


    Wenn der Spieler sich so doll gekränkt fühlt, dass er anfängt zu heulen und sich der Schuldige trotzdem uneinsichtig zeigt, ist ein Gameloss imo gerechtfertigt.


    Paladin


    Das ist wahr.
    Nur muss dabei immer gut beurteilt werden, ob der weinende spieler tatsächlich so sehr gekränkt oder einfach ein guter schauspieler ist.


    Ansonsten stimm ich dir zu!


    ~Flyer

  • Zitat

    Original von Cool-Flyer
    Das ist wahr.
    Nur muss dabei immer gut beurteilt werden, ob der weinende spieler tatsächlich so sehr gekränkt oder einfach ein guter schauspieler ist.


    Ansonsten stimm ich dir zu!


    ~Flyer


    Ich gehe einfach mal davon aus, das noch weniger Spieler auf Knopfdruck heulen, als Regelfragen umformulieren können.


    Falls aber wirklich nur gespielt, sofern es kein Brad Pitt ist, erkennt man das wohl. ^^


    Paladin

    es geht mir nicht um den stein ich mein ok der ist toll und fair und so aber es geht nur und wirklich nur darum das diese ganzen op karten mir das spiel kaputt machen sowas macht keinen spass und bitte es gab ein mal nen random emercenci bann ohne sinvollen grund wie lächerlich


    :gnade:

  • Imo ist nicht entscheidend, wie der beleidigte Spieler (A) mit dem "deine mudda" umgeht, sondern wie der beleidigende Spieler (B) mit der folgenden Reaktion des Spielers umgeht.


    Wenn also A anfängt zu heulen: "Lass meine Mutter aus dem Spiel" (auch wenns nur gespielt ist) und B drückt gleich noch irgendwie eins rein und macht A noch mehr fertig, ist das etwas ganz anderes, als wenn B merkt, dass er etwas zuviel gesagt hat und versucht, A zu trösten.


    Im ersten Fall würde ich schon stark zu einem Gameloss für grob unsportliches Verhalten tendieren, beim zweiten Fall maximal für ein Warning wegen leicht unsportliche, nämlichen.

  • Ich sehe nicht warum man hier ein Game Loss benutzen sollte.


    Beleidigungen sind Unsporting Conduct. Nach einem Warning, sollte man bei Wiederholung zu einem Match Loss aufwerten.


    Gerade in einem schweren Fall wie hier beschrieben, wo der Beleidigte zu heulen beginnt bzw der Beleidigende in sehr scharfem aggresiven Ton spricht.

  • Imo wird ein Warning im Wiederholungsfall erst zu einem Game Loss aufgewertet.
    Falls der Spieler ein drittes Mal das gleiche Vergehen oder ein Vergehen gleicehr Art begeht, wird das Gameloss zu einem Match Loss aufgewertet.

  • Repeat Offenses
    If a player commits multiple infractions of the same type during the course of a game or, where appropriate, during the course of a tournament, the penalty for each subsequent infraction should be upgraded to the next step.


    Und da es sich hier um Unsporting Conduct handelt, ist die nächst höhere Strafe ein Match Loss.

  • Zitat

    Original von Ratchet
    Imo wird ein Warning im Wiederholungsfall erst zu einem Game Loss aufgewertet.
    Falls der Spieler ein drittes Mal das gleiche Vergehen oder ein Vergehen gleicehr Art begeht, wird das Gameloss zu einem Match Loss aufgewertet.


    Der erste Teil stimmt, aber auch ein Game Lost kann sofort nach einem Wiederholungsfall aufgewertet werden.


    Nichtsdestotrotz sind es immer noch nur Guidelines, zu deutsche: Richtlinien und sin demzufolge keine Pflicht eines jeden Schiedsrichters. Man kann sich nach den Richtlinien richten:


    P-30 Unsporting Conduct—Minor (Penalty: Warning)

    • A player uses inappropriate or offensive gestures.


    • A player insults her opponent.


    Die Disqualifikation würde es bei folgendem Fall anstehen:


    P-32 Unsporting Conduct—Severe (Penalty: Disqualification without Prize)

    • A player physically assaults another player.


    - Fazit -


    Es liegt immer noch im Ermessen des Oberschiedsrichters welche Entscheidung er vor Ort geben würde, denn die Richtlinien sind nicht zwingend anzuwenden.


    M-F-G
    Kaiba

  • Ich ging bloss vom Warning aus, welches jeweils aufgewertet wird, vom Gameloss war noch keine Rede.
    Aber dieses wird selbstverständlich im Wiederholungsfall auch aufgewertet (auf ein Match Loss).


    Punkto Player Management gab es hier in der Schweiz (in Deutschland nicht) vor kurzem eine ziemlich heftige Diskussion, dabei geht es grob gesagt darum, dass einigen Judges das nötige Regelwerk fehlt.
    Hier sagt man also nicht mehr so einfach "es sind nur Richtlinien, der Judge entscheidet nach seinem Ermessen"



    edit:

    Zitat

    Original von THX
    Repeat Offenses
    If a player commits multiple infractions of the same type during the course of a game or, where appropriate, during the course of a tournament, the penalty for each subsequent infraction should be upgraded to the next step.


    Und da es sich hier um Unsporting Conduct handelt, ist die nächst höhere Strafe ein Match Loss.


    Zitat

    Strafen werden in der UDE-Datenbank verfolgt und der UDE-Turnierbeauftragte kann Spieler mit schwerwiegenden Strafen kontaktieren.


    Die Arten der Strafen enthalten:
    Verwarnung
    Spielverlust
    Matchverlust
    Disqualifikation (mit oder ohne Preise)


    Zitat

    P-10 Wiederholte Verstöße


    Wenn ein Spieler während eines Spiels, oder wenn dies zutrifft, während eines Turniers, mehrere Verstöße des gleichen Typs begeht, sollte die Strafe für jeden weiteren Verstoß auf die nächsthöhere Stufe erweitert werden.


    Erst Warning (vorausgesetzt der Judge sieht ein Warning als angemessen, anstatt beispielsweise einem Game Loss),
    dann Game Loss (falls der Spieler das Vergehen nochmals begeht), dann Match Loss (falls der Spieler so doof ist, dasselbe Vergehen noch ein drittes Mal zu begehen)

  • Bezüglich der Carletto AG kann ich sagen, dass diese im Ermessen der Spieler für die Meisterschaft in der Schweiz die erforderlichen Maßnahmen ergreift und wissensstarke Schiedsrichter einsetzt. Die Carletto AG hat in diesem Sinne nicht nur das Regelwerk der Schiedsrichter verschärft, sondern auch die Player Management Kenntnisse, die diese auf wichtigen Turnieren an den Tag legen sollten.


    Auf der anderen Seite kenne ich die Schiedsrichter Community in der Schweiz nicht so gut, außer, dass Beat Mattle über ein extrem großes Regelwissen verfügt. Deswegen wird sich die Carletto AG sicherlich vorher kundig machen, welche Schiedsrichter vor Ort am besten in Frage kommen.


    M-F-G
    Kaiba

  • Ich bin mal so frei und entnehme ein kleines, aber entscheidendes Zitat aus dem Beitrag von Beat Mattle, den du netterweise verlinkt hast:

    Zitat

    Original von LordPegasusSigma
    [...]
    Bezüglich Vergabe von Spielstrafen und Player Management verweise ich auf das offizielle englische "UDE Player Management Forum" hier, die offizielle "UDE Penalty Guideline" in englischer Sprache hier (die deutsche Policy ist NICHT auf dem neusten Stand) und auf das inoffizielle deutschsprachige "Player Management Forum" hier auf etcg.de . [...]


    Angesichts dieser Aussage solltest du nochmals überdenken, ob deine Argumentation, die du aus den deutschsprachigen Policies gewonnen hast, wirklich richtiger ist als die, die THX aus den englischsprachigen Policies gewonnen hat ;)



    Topic: Man wird hier im Allgemeinen zunächst ein Warning vergeben (s. Kaiba). Sollte der Fall wirklich extrem sein (das muss man dann vor Ort einschätzen...), kann man auch direkt zum Match Loss übergehen. Eine sofortige DQ ist unangemessen, da der Spieler keine ernsthafte körperliche Gewalt gegen andere Spieler oder Anwesende angewendet hat. Im Wiederholungsfall natürlich aufwerten (vom Warning zum Match Loss, dann zur DQ).


    Es sei übrigens nochmal darauf hingewiesen, dass es für Unsporting Conduct, also unsportliches Verhalten grundsätzlich keine Game Losses gibt. Das liegt nicht im Ermessen des Judges, das ist einfach so. Handelt es sich um einen schweren Fall, muss sofort ein klares Zeichen gesetzt werden (Match Loss), andernfalls soll der Spieler verwarnt werden. Dazwischen gibt es nichts, entweder hat man die Härtegrenze überschritten oder nicht.



    Was das berüchtigte "im Ermessen des Judges" angeht:
    Die Richtlinien stellen klare Regeln auf, welche Strafe bei welchem Vergehen auszusprechen ist. Dies sind Regeln, an die sich (mit Ausnahme wirklich extremer Fälle oder Wiederholungen) gehalten werden muss. Da gibt es kein Ermessen des Judges und keinen Spielraum.
    Das Ermessen des Judges ist nur dann gefragt, wenn es unklar ist, welches Vergehen denn nun genau vorliegt. Wenn beispielsweise 3 wichtige Karten des Decks markiert sind, sind das nicht viele. Aber es sind eben wichtige, ggf. spielentscheidende Karten. Ob man hier von leicht oder schwer markierten Karten ausgeht, liegt im Ermessen des Judges, nicht aber die anzuwendende Strafe (leicht - Warning, schwer - Match Loss). Man kann da als Judge nicht sagen: "Ok, das sind mittelschwer markierte Karten, zu gute fürn Warning, zu wenige fürn Match Loss, also geben wir halt mal Game Loss".
    Grundsätzlich sind genau die Strafen zu geben, die laut Policies zu dem jeweiligen Vergehen gehören.
    Der Grund dafür, dass das Richtlinien und keine festen Regeln sind, liegt darin, dass eben nicht immer allzu deutlich wird, welches Vergehen denn nun im konkreten Fall vorliegt, weil die Richtlinien diesbezüglich recht flexibel formuliert sind.


    Also merke: Der Judge wägt ab, welches Vergehen vorliegt, die Policies nennen die dazugehörige Strafe, niemals umgekehrt!

  • Zitat

    Original von guardian
    Ich bin mal so frei und entnehme ein kleines, aber entscheidendes Zitat aus dem Beitrag von Beat Mattle, den du netterweise verlinkt hast:


    Angesichts dieser Aussage solltest du nochmals überdenken, ob deine Argumentation, die du aus den deutschsprachigen Policies gewonnen hast, wirklich richtiger ist als die, die THX aus den englischsprachigen Policies gewonnen hat ;)


    Diesmal zitiere ich aus den englischen Policies:

    Zitat

    Penalties are tracked in the UDE database and the UDE Tournament Commissioner may contact players with several penalties.


    The types of penalties include:
    Warning
    Game Loss
    Match Loss
    Disqualification (With or Without Prize)


    Zitat

    P-10 Repeat Offenses


    If a player commits multiple infractions of the same type during the course of a game or, where appropriate, during the course of a tournament, the penalty for each subsequent infraction should be upgraded to the next step.


    Imo steht - was diesen Punkt betrifft - sowohl in den englischen, wie auch in den deutschen Policy Documents ein und dasselbe (oder ich bin so schlecht in Englisch, dass ich den Unterschied einfach nicht bemerke)


    Ich sage nicht, dass meine Argumentation richtiger ist oder etwas in der Art.
    Ich kann bloss diejenige von THX nicht nachvollziehen.
    In den Policies steht - sowohl in englischer, wie auch in deutscher Fassung - dass Spielstrafen im Wiederholungsfall aufgewertet werden:
    Warning > Game Loss > Match Loss > DQ


    Er will nun aber nach einem Warning direkt ein Match Loss geben, oder verstehe ich etwas falsch?

  • Nun, das Problem ist eher, wie man die Aussage genau versteht.


    So wie ich (und THX) sie verstehe, wird eine Strafe im Wiederholungsfall aufgewertet, und zwar so, als hätte der Spieler das nächsthöhere Vergehen des gleichen Typs begangen. Speziell eben im Falle von unsportlichem Verhalten.


    Es gibt für unsportliches Verhalten eben einfach kein Game Loss. Und es wäre meines Erachtens nicht angebracht, ein Warning zu einem Game Loss aufzuwerten, sondern bei Unsporting Conduct wäre eben die "Auslassung" des GL passender.


    Aber wie das bei PM so ist, ist auch das Auslegungssache, man kann also nicht wirklich eine eindeutige und richtige Lösung finden.

  • Zitat

    Original von guardian
    Was das berüchtigte "im Ermessen des Judges" angeht:
    Die Richtlinien stellen klare Regeln auf, welche Strafe bei welchem Vergehen auszusprechen ist. Dies sind Regeln, an die sich (mit Ausnahme wirklich extremer Fälle oder Wiederholungen) gehalten werden muss. Da gibt es kein Ermessen des Judges und keinen Spielraum.


    Ach, nö! Es gibt zu viele verschiedene Verfahrensfehler mancher Spieler, die man entweder nicht richtig einordnen kann oder die aufgrund manch fehlender Informationen nicht auf die Richtlinien übertragen werden können. Aufgrunddessen gibt es im Entscheidungsfall der Schiedsrichter nun keinen gewissen Spielraum, sondern mehr einen weitgehend umfangreichen Bereich, in welchem er sich für die jeweils richtige Entscheidung bewegen kann.


    Zitat

    Grundsätzlich sind genau die Strafen zu geben, die laut Policies zu dem jeweiligen Vergehen gehören.
    Der Grund dafür, dass das Richtlinien und keine festen Regeln sind, liegt darin, dass eben nicht immer allzu deutlich wird, welches Vergehen denn nun im konkreten Fall vorliegt, weil die Richtlinien diesbezüglich recht flexibel formuliert sind.


    . . . was genau das ist, was ich gesagt hatte. :P


    M-F-G
    Kaiba