Pädophilen droht chemische Kastration

  • Ich muss RolfKaese zugestehen, dass hier Definitionen schwammig verwendet wurden. Deswegen setze ich hier mal einfach die lokale Variable, dass Pädophilie in diesem Kontext das Verlangen sein soll, sich unsittlich mit Kindern zu befassen (ob das jetzt ist, weil man diese Präferenz hat, oder weil sie als Ersatzobjekt herhalten müssen, ist hier völlig irrelevant) und diese Handlung nur schwer unterdrückt wird oder vielleicht schon begangen wurde.


    So habe ich den Begriff bis hierhin gebraucht (wie die meisten anderen wohl auch) und ich denke, es sollte klar sein, dass einvernehmliche Homosexualität eine ganz andere Baustelle ist.


    Dennoch, die Leute, die sich schon Übergriffe auf Kinder geleistet haben, die also entweder diese Neigung haben oder aber ihre Triebe nicht so weit unter Kontrolle, dass sie sich ein Ersatzobjekt für ihre Befriedigung nehmen müssen, bei denen hätte ich keine Skrupel, ein solches Medikament zu verordnen.



    @-Fox.


    Ich kann mit Deiner Enttäuschung leben, aber nachvollziehen kann ich sie nicht. Wenn das Medikament funktioniert und den Leuten mit solchen Neigungen hilft, die sie nicht ausleben wollen, ist das doch in Ordnung? Und es es die Leute, die sich schon sowas geleistet haben, effektiv daran hindert, nochmal so fehlzutreten.


    Wohl unter der Prämisse, dass es so funktioniert wie es soll und nur den Sexualtrieb ausblendet und die Person nicht zum Gemüse macht.



    Den Equilibrium-Vergleich kann ich nachvollziehen und nicht völlig aushebeln, ich kann nur soviel sagen, dass es ja darum geht, gefährlichen Individuen ein halbwegs normales Leben (mit dieser Einschränkung) in und vor allem mit der Gesellschaft zu ermöglichen und nicht darum, die ganze Bevölkerung unter Droge zu setzen.


    Übrigens für Chironomus' Liste: Ich bin auch für das Mittel, sofern es so funktioniert wie es soll.


    greetz


    AT-Colt

  • Zitat

    Original von RolfKaese
    Eher rafft ihr es nicht.
    Eine ähnliche Denkweise, dass eine sexuelle Neigung ansich schon ein Strafsdelikt ist und verurteilt gehört, gab und gibt es immernoch in Deutschland. Aus Homosexualität kann ebenso eine Straftat folgen wie aus Pädophilie, Necrophilie, Sodomie usw. , die Neigung ansich ist keine Straftat!
    Sie wird bloss als solche verurteilt, weil viele die geilen Vorurteile haben, dass z.B. Pädophile auf kleine Jungs und Mädchen stehen und diese vor Kindergärten wegfangen. Dem ist aber nicht so.


    Nicht jeder Pädophile übt seine Sexualität auch aus.
    Das Gesetz bezieht sich auf Pädophile, die sich auch an Kindern vergangen haben und ihre sexuelle Neigung nicht unterdrücken konnten.


    Es gibt sexuelle Neigungen, die wenn ausgeübt nur eine Straftaten sein können.
    Darunter fällt zum Beispiel, sich an einem Kind zu vergehen oder mit einem Toten "Sex" zu haben.
    Nach deutschem Recht sind das Straftaten.
    Und es gibt sexuelle Neigungen, die wenn ausgeübt nicht zwangsweise eine Straftat sein müssen.
    Zum Beispiel Homosexualität. Wenn zwei Frauen sich miteinander vergnügen, ist das nicht zwangsweise eine Straftat nach deutschem Recht. Eine Straftat wäre es erst dann, wenn es gegen den Willen von einer der Beteiligten geschieht.
    (Ich weiss, dass ich nicht zwischen sexueller Präferenz, Vorlieben, Neigungen, Wünsche, Fantasien, Verhaltensweise unterscheide, aber für meine Erklärung muss mans ja nicht sosehr verkomplizieren.)




    Abgesehen davon, dass RolfKaese Schwachsinn am laufenden Band verzapft, sollte man dennoch nicht einfach blind das Gesetz als gut erachten.


    Zunächst sollte man sich fragen, ob so ein Eingriff in das Grundgesetz gut ist.
    Würde es nicht den Weg ebnen für "Medikamente", die alle möglichen Triebe unterdrücken?
    Der Mensch lebt und definiert sich über seinen freien Willen. Durch den freien Willen sind wir so weit gekommen.



    Wer für sich zu dem Schluss kommt, dass dieses Risiko annehmbar ist, sofern verurteilte Vergewaltiger nicht mehr rückfällige werden:


    • Was ist denn mit Straftätern, die einen Erwachsenen Menschen vergewaltigt haben? Die werden ja anscheinend nicht Bestraft. Ist eine Vergewaltigung nicht eine Vergewaltigung?
    • Was ist denn mit Straftätern, die ein Kind vergewaltigt haben, aber gar keine pädophilen Neigungen haben?
    • Wonach wird entschieden, welche Vergewaltiger diese Strafe kriegen, und welche nicht?
    • Welche Nebenwirkungen kann diese "Kur" haben? Wie erfolgssicher ist sie? Kann man sie umgehen wenn man will?


    Wir kennen die genauen Hintergründe, wie das Gesetz in den Feinheiten aufgebaut ist (noch) nicht. Deshalb sollten selbst diejenigen, die die Idee an sich gut finden, noch keine feste Meinung haben.
    Die veränderte Gesetzeslage kann unter Umständen auch viel kaputt machen.

  • Zitat

    Original von d-m-o-c
    entweder das, oder für immer wegsperren...


    freiheitsstrafen dienen ja zur rehabilitation, das heißt, dass täter nach ihrer entlassung "wieder normal" sein sollten. daher würde lebenslanges wegsperren (zumindest in deutschland) seinen zweck verfehlen und keine rechtsgrundlage haben - das medikament natürlich auch nicht...

  • Zitat

    Original von Don Eragon
    Zunächst sollte man sich fragen, ob so ein Eingriff in das Grundgesetz gut ist.
    Würde es nicht den Weg ebnen für "Medikamente", die alle möglichen Triebe unterdrücken?
    Der Mensch lebt und definiert sich über seinen freien Willen. Durch den freien Willen sind wir so weit gekommen.


    Wenn es dem großen Teil der Gesellschaft dienlich ist, ist ein Eingriff ist Grundgesetz meiner Meinung nach angebracht. Der Nutzen jedes einzelnen Medikamentes müsste abgewogen werden und es dürfte nicht argumentiert werden "ja, aber daaa hatten wir ja einen Präzedenzfall, deswegen muss mein Medikament, welches den Trieb sowieso reguliert, auch zugelassen und benutzt werden".
    Und die meisten Menschen hätten noch ihren freien Willen und vor allem weniger Angst. Und die Täter hätten noch einen Großteil ihres freien Willens.


    Zitat

    Wer für sich zu dem Schluss kommt, dass dieses Risiko annehmbar ist, sofern verurteilte Vergewaltiger nicht mehr rückfällige werden:


    • Was ist denn mit Straftätern, die einen Erwachsenen Menschen vergewaltigt haben? Die werden ja anscheinend nicht Bestraft. Ist eine Vergewaltigung nicht eine Vergewaltigung?
    • Was ist denn mit Straftätern, die ein Kind vergewaltigt haben, aber gar keine pädophilen Neigungen haben?


    Diese Leute haben ihren Trieb nicht unter Kontrolle und vergreifen sich an anderen Menschen. In beiden Fällen ist der Einsatz des Medikaments IMO gerechtfertigt.


    Zitat
    • Wonach wird entschieden, welche Vergewaltiger diese Strafe kriegen, und welche nicht?
    • Welche Nebenwirkungen kann diese "Kur" haben? Wie erfolgssicher ist sie? Kann man sie umgehen wenn man will?


    Zum letzten Punkt habe ich ja immer angemerkt, dass ich davon ausgehe, dass das Medikament zu 100% und ohne Nebenwirkungen funktioniert. Das ist eine utopische Annahme, aber wenn es genau das macht, was es soll, bin ich da rigoros.
    Alle die, die durch ihren Trieb anderen gewaltsam schaden, qualifizieren sich für dieses Medikament.


    greetz


    AT-Colt

  • Finde ich eigentlich relativ gut, dass man so mit der Krankheit umgeht. Es ist auf jeden Fall besser als eine lebenslange Freiheitsstrafe o.Ä. zu bekommen (oder müssen sie trotzdem sitzen? Das würde ich allerdings ein wenig komisch finden, schliesslich bekommt man dieses Mittel ja dafür, dies nicht mehr zutun, was hilft es einem da 3 Jahre lang hinter schwedischen Gardinen zu sitzen?)..

  • Zitat

    Original von RolfKaese
    Das Killerargument. In der Natur ist es auch nicht vorgesehen, dass 2 gleichgeschlechtliche Menschen Sexualverkehr haben und trotzdem tun sies. Wie können sie nur, die sind doch nicht normal!


    kommt oft genug ganz normal in der natur vor was redest du für nen blödsinn?
    gibt genug homosexuelle tiere!


    btw @ wikipedia.. da steht doch das es eine psychische störung is wenn man pädophil is xD kA was du da redest


    btw weil du grad bei Wikipedia warst
    "Sowohl in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) als auch im einflussreichen amerikanischen Diagnostic and Statistical Manual (DSM-IV) wird Pädophilie als psychische Störung aufgeführt."


    ausserdem: es gibt kein gesetz gegen Pädophilie! das gesetz verbietet einen über 18 jährigen den geschlechtsverkehr mit jemand der unter 16 is glaub ich... und wenn man mit ner 16 jährigen sex will is das keine Pädophilie mehr
    wenn man ne 16 Jährige sexuell attraktiv findet is das ein natürliches sexuelles Verhalten

    I am reborn in blood and agony,
    I am remade into the bringer of death and destruction,
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    and Carnage is my name

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  • Ganz ehrlich Leute....


    Ich kugel mich echt vor Lachen. Also manches ist echt wirklich wirklich "witzig". Das Witzig könnt ihr auch durch ein anderes Wort ersetzen. Jedenfalls sollten einige mal ihre innere Einstellung zu gewissen Dingen prüfen. Ob nun schwule Pinguine oder Möwen oder sonstiges. Ist doch eigentlich ganz lustig und putzig, auch wenn es widernatürlich der Fortpflanzung ist. Aber wayne, wir sind eh überbevölkert (abgesehen von den aussterbenden Tierarten). Aber darum geht es nicht. Es geht um die freie Entfaltung und wenn ein Mann ein Mann liebt, ja warum nicht? Es schadet doch niemanden.


    Und ob man nun Pädophilie als Störung bezeichnen kann... Sie ist abartig. Richtig. Naja, ich bin da immernoch unentschlossen, obwohl für mich Vergewaltiger und Kindesmißbraucher auf die Folterbank gehören.

  • Sehr, sehr grenzwertig.


    Zuerst muss einem klar sein, rechtlich kann es sich dabei nur um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr handeln. Nach deutschem Gefahrenabwehrrecht sind solche Maßnahmen nur zulässig, wenn eine konkrete Gefahr von der betroffenen Person ausgeht. Dabei sind an die Gefahrenprognose geringere Anforderungen zu stellen, je höherwertiger das zu schützende Rechtsgut ist.


    Zweifellos befürworte ich diese Prozedur als Bedingung für die Freilassung von Sexualstraftätern, die eine Therapie während ihrer Inhaftierung verweigern. Problematisch wird es bei Leuten, die sich einer Therapie unterzogen haben. Hier liegt die Rückfallquote bei 15-20%. Angesichts der Schwere dieses Grundrechtseingriffs, halte ich eine zwingende Kastration bei allen, also auch denen, die sich therapiert haben lassen, trotz des zweifellos hochwertigen Schutzgutes (das Leben und die Gesundheit der Kinder) für nicht angebracht. Sofern ein psychologisches Gutachten vor der Entlassung Zweifel am Erfolg der Therapie hat, ist eine Kastration angebracht. Bei denen, wo kein Zweifel am Erfolg besteht, ist sie m.E. unzulässig.

  • Ich hatte zwar schon gelesen was Roflkaese für komische ansichten hat, aber hier in diesem thread topt echt alles xD


    Zitat

    Zweifellos befürworte ich diese Prozedur als Bedingung für die Freilassung von Sexualstraftätern, die eine Therapie während ihrer Inhaftierung verweigern. Problematisch wird es bei Leuten, die sich einer Therapie unterzogen haben. Hier liegt die Rückfallquote bei 15-20%. Angesichts der Schwere dieses Grundrechtseingriffs, halte ich eine zwingende Kastration bei allen, also auch denen, die sich therapiert haben lassen, trotz des zweifellos hochwertigen Schutzgutes (das Leben und die Gesundheit der Kinder) für nicht angebracht. Sofern ein psychologisches Gutachten vor der Entlassung Zweifel am Erfolg der Therapie hat, ist eine Kastration angebracht. Bei denen, wo kein Zweifel am Erfolg besteht, ist sie m.E. unzulässig.


    Wenn sie nicht mehr rückfällig werden ist das ganze ja kein problem. Falls doch, sollte definitiv nicht nochmal eine Therapie gestartet werden, sondern sie sollten das mittel gleich bekommen. So ein Risiko nie mehr als einmal.

  • Zitat

    Original von Cerus
    Wenn sie nicht mehr rückfällig werden ist das ganze ja kein problem. Falls doch, sollte definitiv nicht nochmal eine Therapie gestartet werden, sondern sie sollten das mittel gleich bekommen. So ein Risiko nie mehr als einmal.


    Sollte jemand trotz Therapie rückfällig werden, besteht in der Tat der hinreichende Gefahrverdacht.

  • OPTIMAL !!
    Schleppst du ein Kindlein ab ist dein Yarak ab ^^

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    H&W müsst ihr gucken haha ^^

  • Zitat

    Original von - Fox.
    Jeder, der das hier ansatzweise gutheißt, ist geistig völlig von der Rolle.
    Wie wärs mit einem täglich injizierten Serum welches Gewalttätigkeit auslöscht?
    Schöne neue Welt! Gott, seid ihr krank.


    Das war auch mein erster Gedanke.
    Und eigentlich ist dem nichts mehr hinzuzufügen.

  • Zitat

    Original von Chironomus


    freiheitsstrafen dienen ja zur rehabilitation, das heißt, dass täter nach ihrer entlassung "wieder normal" sein sollten. daher würde lebenslanges wegsperren (zumindest in deutschland) seinen zweck verfehlen und keine rechtsgrundlage haben - das medikament natürlich auch nicht...


    im fernsehn kam was davon, dass 50% der pädophilen rückfällig werden...tolle rehabilitation, dann doch lieber ganz ausm verkehr ziehn (tolles wortspiel^^)

  • Zitat

    Original von - Fox.
    Jeder, der das hier ansatzweise gutheißt, ist geistig völlig von der Rolle.
    Wie wärs mit einem täglich injizierten Serum welches Gewalttätigkeit auslöscht?
    Schöne neue Welt! Gott, seid ihr krank.



    Es wäre natürlich auch mal schön, wenn du erklären würdest WARUM genau du so denkst, denn Leute die ihre Meinung nicht erklären sind meiner Meinung nach völlig von der Rolle. Wie wärs wenn du auf den Mars umziehst? Da gibt es wenigstens keine Menschen, die eh zu dumm sind um deine Gedankengänge nachzuvollziehen!


    Ich kann auch Grundlagenmangel aufzeigen und dazu ein pathetische Erklärung abliefern. Andeutungen sind fast völlig sinnlos, verständliche Erklärungen sind Gold!


  • die menschen suchen sich net aus Pädophil zu sein das reicht als grund