Auziehen mit 22 *Hilfe*

  • Hallo,


    ich habe ein sehr spezielles Anliegen und bevor ich damit zum Arbeitsamt gehe, frage ich erstmal hier nach und vllt hat irgendjemand das gleiche durchlebt:


    Nun ich mache grade mein einjähriges Jahrespraktikum damit ich mein Fachabitur erhalte. Den schulischen Teil habe ich natürlich ( Abschlusszeugniss der 11 )
    Das Praktikum endet Ende März und mit dem Zeugnis will ich mich an einer FH bewerben. Die Frist zum Wintersemester geht bis zum 15.07.2012. Ich will aber jetzt schon ausziehen, aus privaten Gründen, und weil es langsam an der Zeit ist. Ich bin schon 22 und werde im März 23. Doch leider habe ic kein Einkommen und wollte mit diesem Anliegen zum Arbeitsamt gehen. Ist das der einigermaßen richtige Schritt oder muss ich noch was beachten. Kindergeld bekomme ich zB schon.


    Ich freue mich über jede Hilfe.

  • Ganz Grob:


    wenn deine eltern zuviel verdienen (satz weiß ich nciht ausm kopf) müssen deine bis du 25 für dich auskommen (miete, unerhalt, fahrtkosten, etc)
    also wenn ein eltern teil jetzt zb bei vw arbeitet oder grob gesagt mal über 2000netto bekommt und du zb eizelkind bist, kannst du es vergessen.



    Was für dich in frage kommt: evtl BaFög, die haben (bei uns aufjedenfall) ein extra amt und da würde ich als allererstes hingehen bzw beim bafög amt anrufen wo du hinziehen möchtest.
    Wenn die dir nciht weiterhelfen können, schicken sie dich an eine stelle weiter die für dich interessant werden könnte ;)


    ABER mal was anderes, muss man bei der FOS nicht auch die 12te beenden und macht WÄHREND der 11ten das Praktikum (3tage praktikum 2 tage schule in der woche)?



    Erfolge 2013:
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  • bafög bringt ihm nichts solange er net studiert.


    du kannst wohngeld beantragen und nebenbei jobben gehen um die über wasser zu halten.
    dazu in eine wg ziehen, damit die wohnung billig bleibt. und du kannst dein kindergeld beantspruchen^^


    ansonsten wie mein vorredner bereits sagte. wenn deine eltern zu viel verdienen, müssen sie für dich aufkommen (soweit ich weis nur bis zum 21. Lebensjahr und net bis zum 25.)

  • Sorry, habe bis zur 12 gemacht. War ein Tippfehler ^^.


    Also mein Vater ist in Rente und meine Mutter studiert. Ich denke mal, dass sie jetzt nicht für mich bezahlen müssen.


    Also soll ich jetzt besser zum Arbeitsamt gehen, einen Termin machen und durch das Amt halt ein Nebenjob suchen und Wohngeld beantragen?

  • evtl ilft dir das ein bissl weiter:



    Rey wegen dem alter


    ich finde gerade nciht den anderen part, aber wenn er alleine wohnt sind es dann 25 jahre, aber wenn ich mich irre (bei mir war es damals NOCH so) und es sich geändert hat, freue ich mich wenn mich jemand kontrollieren würde



    /edit/
    jap unter diesen gesichtspunkten, werden deine eltern für dich nciht zahlen müssen (mutter studiert und vater in rente???? höhrt sich aber ungewöhnlich an :D)
    ich würde warten bis du studierst und du auch weißt wo, solange dann noch zu hause bleiben und dann bafög fürs studieren nehmen.
    ich finde eh das es schwachsinn ist, hin und nher zuziehen wenn du eh nächstes semster studieren willst



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  • Vom Staat bekommt Ihr nur das Kindergeld. Bafög/Wohngeld/etc. bekommst Du nur mit einem Job, einer Ausbildung oder wenn Du z. B. zu einer Uni gehen solltest.
    Für das Arbeitslosengeld musst Du min. 25 sein, allgemein müssen deine Eltern für alles aufkommen, wenn Du noch unter 25 bist. Selbst bei Hartz 4.


    Es gibt nur das Kindergeld. Wenn Du unbedingt ausziehen willst, musst Du dir wohl ein Nebenjob suchen und in eine WG ziehen, heiraten oder dich - sowie ich - selbstständig machen. ^^


    cu

  • wohngeld bekomkmst du wenn dir nach allen abzügen noch geld für die miete fehlt. wenn du mit kindergeld und deinem nebenjob gehalt hinkommst bekommste ncihtsmehr. musste bei dir beim amt nachfragen im rathaus is es bei uns ;)



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  • Nönö, man muss glaube ~400€ Einnahmen haben, um GEZ bezahlen zu müssen.


    Plus Bafög gibts auch für Schüler. ;)


    Von einer generellen Gebührenbefreiung für "Niedrigverdiener" war ja überhaupt nicht die Rede. Mein Beitrag bezog sich darauf, dass Chiro sagte, der Fragesteller hätte keine Geräte zum anmelden. Fakt ist aber - natürlich immer vorausgesetzt man ist nicht generell gebührenbefreit - dass man selbst Radio, Handy, PC und dergleichen anmelden müsste, wenn man nicht schon ein TV Gerät angemeldet hat (bei der Anmeldung eines TV Gerätes wären übrige Rundfunkgeräte bereits inklusive). Und irgendetwas von diesen Geräten besitzt der Threadersteller mit hoher Wahrscheinlichkeit.

  • Mein Beitrag bezog sich darauf, dass Chiro sagte, der Fragesteller hätte keine Geräte zum anmelden.


    ein weiterer beweis dafür, dass ironie im internet nicht funktioniert. natürlich hat der threadersteller geräte bei der gez anzumelden. logisch - von welchem pc aus würde er sonst seine beiträge verfassen (ganz abgesehen davon, dass [fast] jeder haushalt geräte wie fernseher oder radios hat). fakt ist nunmal, dass bei der anmeldung bei der gez gerne geflunkert wird. achja: ich habe natürlich auch keine geräte daheim :zwinker:


  • ein weiterer beweis dafür, dass ironie im internet nicht funktioniert.


    Bei sehr offensichtlichen Sachverhalten kann man das schonmal machen. Aber da es ohnehin ein weit verbreiteter Irrglaube ist, man müsse sich nicht mit GEZ befassen, nur weil man keinen Fernseher hat, konnte man nicht unbedingt davon ausgehen, dass dein Beitrag ironisch gemeint war. :)

  • Solang man in der Lehre ist oder studiert und unterhalb eines gewissen Einkommens liegt, wird man von der GEZ befreit. Auch als Hartz IV-Empfänger muss man keine GEZ zahlen.


    Quelle: http://www.gez.de/gebuehren/ge…nbefreiung/?raw=befreiung


    Ebenso verhält es sich beim Umzug innerhalb der Schulzeit, bzw Lehrzeit.
    Es gibt eben Einkommensgrenzen die nicht überschritten werden dürfen, damit du von zuhause ausziehen kannst, ohne das deine Eltern für dich aufkommen müssen und du Geld vom Amt bekommst.
    Da würde ich mich an deiner Stelle aber am besten mal beim Wohngeldamt informieren.

  • bafög bringt ihm nichts solange er net studiert.


    Mööp. Es wird zwischen Studenten- und Schüler BAFöG unterschieden. Solltest du keine Chance mehr haben, zu Hause wohnen bleiben zu wollen, kannst du ganz normal BAFöG beantragen und ausziehen.


    Ich mache selbst gerade Fachabitur, erhalte BAFöG und Kindergeld und komme damit (bis jetzt) ganz gut aus. Ach so, ich wohne auch alleine. :^^:



    LG,
    Chrischi

  • mein Kollege hat auch ein jahr praktikum gamacht und vom arbeitsamt alles bekommen, das proplem ist meistens, das du kein Geld für deine wohning bekommst wenn deine Eltern in angemessener nähe zu deinem praktikumsplatz wohnen.


    ich kenn aber etliche die einfach streit mit den Eltern vorgetäuscht haben, dann darfste auch ausziehen, sonst muss man bis 25 glaub ich zuhause wohnen bleiben.