Naja du kannst deinen Anwalt einschalten dan bekommste du wahrscheinlich dein Cash zurück aber wegen den 50€ wird es sich wohl nich lohnen den Anwalt einzuschalten !!!1^^
Also glaub ich ma das du dein Geld nie wieder siehst !!!!
Naja du kannst deinen Anwalt einschalten dan bekommste du wahrscheinlich dein Cash zurück aber wegen den 50€ wird es sich wohl nich lohnen den Anwalt einzuschalten !!!1^^
Also glaub ich ma das du dein Geld nie wieder siehst !!!!
ZitatOriginal von RoFu
aber du hast 1Jahr garantie und 14 tägiges Rückgaberecht, da kann er wenn er es gewerblich macht nichts gegen tun.
worauf denn Garantie? Auf gefälschte Ware?
Und 14tägiges Rückgaberecht?
Das Ist bei Kartenpacks(die dazu auch noch offen sind) sehr selten
HAHA
ZitatOriginal von Home_Neo
HAHA
-lol-
lustig XD !
ZitatOriginal von Home_Neo
HAHA
omg!
Sry ich muss den Witz bei der Sache erst mit der Lupe suchen...
ZitatOriginal von Leviathan
omg!
Sry ich muss den Witz bei der Sache erst mit der Lupe suchen...
wahrscheinlich ist er der kerl der ihm die gefälschte scheisse angedreht hat XD !
Freakz !
Ich bitte um Verzeihung für meine dumme Bemerkung.
Ich konnte ja nicht wissen das ihr alle dann gleich so rumzickt.
ZitatOriginal von Home_Neo
Ich bitte um Verzeihung für meine dumme Bemerkung.
Ich konnte ja nicht wissen das ihr alle dann gleich so rumzickt.
dass nächste mal etwas konstruktiver dann bekommst du auch unsere zickigkeit nicht zu spüren
Ich hab da eine frage sah die verpackung also das Display genau so aus wie auf dem Bild ?
Weil wenn nicht müsste er glaube ich darauf hinweisen das das kein Original bild ist , oder?
jap
eigentlich schon
aber eigentlich könnte der Käufer auch sagen das er das falsche Produkt gekriegt hat, da der Verkäufer ja Yu-Gi-O Display angeboten hat, aber der Käufer hat ein
Yu-Gi-Oh! Display gekriegt
du hsat aufjedenfall das recht dein geld zurückzubekommen da er sie erst gar net verkaufen hätt dürfen weil gefälschte ware is laut e-bay AGB verboten
(ja es gibt auch menschen die die AGB lesen)
eBay schaltet sich erst ab einem Betrag von 200 Euro ein!
sry aber ist so!
~Ruff22~
Schreib einen Brief per einschreiben+rückschein, und trete vom vertrag zurück.
und erkläre ihn das du nach §§ 312 b ff BGB eine freies rückgaberecht von 14tagen hast, wenn dir die ware nicht gefällt
problematisch wird es allerdings bei boostern, wenn sie bereits geöffnet sind
so nun kann ich antworten, war lange nicht online!
also danke für eure tipps und ich werde ihn wohl anzeigen. bei Konami hab ich mich auch schon gemeldet, die verweisen auf UDE... hab dann erstmal ne mail an UDE geschrieben, wenn ich nach USA anrufe kann ich auch auf die 50€ Scheißen
naja
aso es hat sich auch noch ein typ bei mir gemeldet das er das selbe problem mit dem verkäufer hat, ich hab den mal angerufen und er hat mir gesagt das seine rechtsschutzversicherung das regeln wird (watn glück das ich keine hab). dann hat er nochwas von nem privatdedektiven erzählt der den verkäufer mal beobachten wird...
Vielleicht ist das ein kollege von dem Verkäufer und will mich nur beruhigen, das ich den nicht anzeige.
die 14tägige rückgabefrist ist wohl ein wenig abgelaufen aber zur polize werde ich wohl die tage mal gehen.
ich werde jeden den es interessiert über auktuelle informationen berichten
gruß
faulerazubi
mh denk auch sieht eher schlecht aus.
aber versuchs beim Verkäufer, meine Freundin hat gefälschte Gucci brille gekauft und ne ziemlich nette mail geschrieben :P wusste nicht das sie solche wörter kentn ^^".
Naja ..er nimmt sie zurück, wurde auch mit rechtsanwalt gedroht, am besten wirkts wahrscheinilch gleich brief von ner Kanzlei schicken zu lassen, wenn du allerdings neimanden kennst der Anwalt ist ..naja ^^" ob sich das lohnt.