Hallo zusammen,
Hätte mal eine Frage zur folgenden Spielsituation, die ich gestern mit einigen Spielern miterlebt hatte und zu der eine große Diskussion stattgefunden hat:
Es gab ein Missverständnis über den Effekt der Karte "Der weiße Stein der Uralten". Ich war halt dabei und versuchte zu "de-eskalieren" ^ ^
Die Karte besagt, dass ich sie vom Friedhof verbanne, ich ein Blauäugig Monster in meinem Friedhof wählen kann; es meiner Hand hinzufügen kann. Der erste Satz des Effekts ist mit dem 2. mit einem Semikolon getrennt. Wenn dieser Effekt im Friedhof aktiviert wird, wird die Karte bei Resolution verbannt, dann kann ja das gewählte Monster der Hand hinzugefügt werden.
Kann, wenn der Effekt vom weißen Stein aktiviert wird, zu Beginn der Aktivierung, bevor der weiße Stein verbannt wird, mit "Gefängnis des Eisdrachen" darauf gechained werden und der weiße Stein vorher vom Gegner auf seine Spielfeldseite gespecialt werden?
Oder erst, nachdem der weiße Stein verbannt wurde, bevor das gewählte Blauäugig Monster der Hand hinzugefügt werden kann (da die beiden Sätze ja mit nem Semikolon wegen der Auflösung des Effekts getrennt sind).
Der weiße Stein der Uralten:
Einmal pro Spielzug, während der End Phase, falls sich diese Karte im Friedhof befindet, weil sie in diesem Spielzug dorthin gelegt wurde: Du kannst 1 „Blauäugig“-Monster als Spezialbeschwörung von deinem Deck beschwören. Du kannst diese Karte von deinem Friedhof verbannen und dann 1 „Blauäugig“-Monster in deinem Friedhof wählen; füge es deiner Hand hinzu. Du kannst diesen Effekt von „Der weiße Stein der Uralten“ nur einmal pro Spielzug verwenden.
Gefängnis des Eisdrachen:
Wähle 1 Monster im Friedhof deines Gegners; beschwöre es als Spezialbeschwörung auf deine Spielfeldseite, aber seine Effekte werden annulliert, dann kannst du je 1 Monster von den Spielfeldseiten beider Spieler verbannen, die beide denselben Typ haben. Du kannst nur 1 „Gefängnis des Eisdrachen“ pro Spielzug aktivieren.