Nur weil jemand nicht weiß, dass er betrogen wurde, ändert das nichts an der Strafbarkeit.
Aber schön, dass wenigstens einer wie Watapon hier ehrlich ist und die Meinung von durchaus einem Gutteil der Community wiedergibt. "Macht doch nix, der Kleine weiß doch gar nicht, dass ich ihn abziehe."
Darauf kommt es aber, wie bereits mehrmals gesagt in keiner Weise an.
Wenn der Tauschende dem Tauschpartner vorspiegelt, die Karten seien gleichwertig, die eigene äußerst wertvolle Karte sei nichts wert, dann ist dies eine Täuschung über Tatsachen, die einen Irrtum hervorruft. Ob der Tauschpartner den Irrtum erkennt, ist für die Strafbarkeit vollkommen gleichgültig. Es muss auch nicht von dem Tauschpartner angezeigt werden, sondern kann von jedem angezeigt werden, der das als Zeuge mitbekommen hat, da es kein Antragsdelikt ist, also nicht der Verletzte Strafantrag stellen muss.
Nur mal rein theoretisch gedacht an diese Leute.
Wie bereits gesagt wurde, ist jedes Geschäft eines beispielsweise 11jährigen schwebend unwirksam.
Ist euch klar, was das bedeutet?
Die Erziehungsberechtigten können das Geschäft jederzeit widerrufen. Dann seid ihr verpflichtet, das ganze Geschäft rückabzuwickeln. Habt ihr die Karte da bereits nicht mehr, seid ihr verpflichtet Schadensersatz in Form von Geld zu leisten oder euch die Karte erneut zu besorgen, um sie zurückgeben zu können. Es gibt keine Ausrede in der Form, "Ich habe die Karte nicht mehr."
Müsste einfach viel häufiger gemacht werden.
Gleiches gilt für Polizei. Viele Leute, die Jüngere abziehen, sind auch noch keine 18. Wenn die eine Anzeige bekommen wegen Betrug, was ein Offizialadelikt ist, also zunächst von der Polizei verfolgt werden muss, werden auch immer die Eltern des Betrügers benachrichtigt, wenn derjenige sich dazu geäußert werden soll. Vielleicht ist das ja dann heilsam.